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   BFH, 11.12.1974 - I R 104/73   

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https://dejure.org/1974,959
BFH, 11.12.1974 - I R 104/73 (https://dejure.org/1974,959)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1974 - I R 104/73 (https://dejure.org/1974,959)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1974 - I R 104/73 (https://dejure.org/1974,959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Geschäftsführung - Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks - Verhinderung der Erfüllung - Außergewöhnliche Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemV § 15; KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 495
  • BStBl II 1975, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 16.05.2007 - I R 14/06

    Ende der Körperschaftsteuerbefreiung mit Eröffnung des Konkursverfahrens oder

    Da die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit endgültig eingestellt wurde und die Vermögensverwaltung kein steuerbegünstigter Zweck i.S. der §§ 52 bis 54 AO ist (Senatsurteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73, BFHE 114, 495, BStBl II 1975, 458; FG München, Urteil vom 10. Juni 2003 6 K 4856/02, juris), liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG im Streitjahr nicht vor (Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. Aufl., § 8 Rz 31).
  • BFH, 23.07.2003 - I R 29/02

    Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen

    d) Die vorbereitenden Handlungen müssen allerdings, was sich aus der von § 63 Abs. 1 AO 1977 geforderten Zweckgerichtetheit ergibt, ernsthaft auf die Erfüllung eines steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks gerichtet und hierzu objektiv geeignet sein (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73, BFHE 114, 495, BStBl II 1975, 458).
  • FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98

    Gemeinnützigkeit eines neugegründeten Segelsportvereins für eine Anlaufphase auch

    2 a) Das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73 (BStBl II 1975, 458 ) betrifft einen Sonderfall.

    Im Fall in BStBl II 1975, 458 , hat der BFH eine zeitweilige Unterbrechung der tatsächlichen Geschäftsführung als gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich angesehen, wenn die Körperschaft "ernsthaft bestrebt und in der Lage ist", die Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen.

  • FG Niedersachsen, 15.09.2005 - 6 K 609/00

    Körperschaftssteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung; Verlust der

    Dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 1974 I R 104/73, BStBl II 1975, 458, lag der Sachverhalt zugrunde, dass sich ein Spezialsportverein wegen der Beschlagnahme seiner Anlagen nach dem Zweiten Weltkrieg nur gelegentlich satzungsgemäß betätigen konnte.
  • FG München, 10.06.2003 - 6 K 4856/02

    Untätiger Verein nicht gemeinnützig; Körperschaftsteuer 1997, 1998 und 1999

    2.) Aus dem BFH-Urteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73 (BStBl II 1975, 458) folgt nichts anderes; es betrifft einen Sonderfall.
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