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   BFH, 09.04.1975 - I R 166/73   

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https://dejure.org/1975,2181
BFH, 09.04.1975 - I R 166/73 (https://dejure.org/1975,2181)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1975 - I R 166/73 (https://dejure.org/1975,2181)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1975 - I R 166/73 (https://dejure.org/1975,2181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Grundstücksverkauf - Verdeckte Gewinnausschüttung - Preisentwicklung - Grundstücksmarkt - Weiterveräußerung - Gewissenhafter Geschäftsleiter - Nichtgesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 381
  • DB 1975, 1443
  • BStBl II 1975, 617
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.07.1974 - I R 238/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH - Kapitalgesellschaft - Ehemann -

    Auszug aus BFH, 09.04.1975 - I R 166/73
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (Urteil des BFH vom 31. Juli 1974 I R 238/72, BFHE 113, 434, BStBl II 1975, 48, und die dort angeführte ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.04.1971 - I R 114/70

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft - Gesellschafter als Leistungsempfänger -

    Auszug aus BFH, 09.04.1975 - I R 166/73
    Werden die Leistungen auf Grund eines Vertrages bewirkt, sind die Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nicht auf den Zeitpunkt der später liegenden Leistungen zu prüfen (BFH-Urteil vom 22. April 1971 I R 114/70, BFHE 102, 268, BStBl II 1971, 600).
  • BFH, 05.02.1986 - I S 15/85

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung - Regeln über den beherrschenden

    Hier kann eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, wenn sich die Kapitalgesellschaft trotz rechtlich bestehender Möglichkeit nicht von dem Vertragsverhältnis löst (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1975 I R 166/73, BFHE 115, 381, BStBl II 1975, 617), sei es durch Kündigung (vgl. Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, 1975, 44) oder durch den Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 4/81, BFHE 139, 393, BStBl II 1984, 65).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 6 K 2539/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung beiÜbertragung eines Grundstücks an die Ehefrau des

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  • FG Baden-Württemberg, 04.05.1988 - XII K 225/87
    Der maßgebende Zeitpunkt für die Frage der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nämlich in Fällen des Gewinnverzichts anläßlich von Verkaufsgeschäften bereits der Vertragsabschluß (vgl. Urteil des BFH vom 9. April 1975 I R 166/73, BStBl II 1975, 617 und Felix-Streck, a.a.O. § 8 Anm. 83).
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