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   BFH, 14.05.1975 - VII R 107/72   

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https://dejure.org/1975,1634
BFH, 14.05.1975 - VII R 107/72 (https://dejure.org/1975,1634)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1975 - VII R 107/72 (https://dejure.org/1975,1634)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1975 - VII R 107/72 (https://dejure.org/1975,1634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 425
  • BStBl II 1975, 425
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.12.1973 - VII R 35/71

    Erstattungsanspruch - Anwendbarkeit - Verzinsung - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 14.05.1975 - VII R 107/72
    Zur Begründung im einzelnen wird auf das hierzu ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1973 VII R 35/71 (BFHE 111, 286 ) verwiesen.
  • BFH, 16.12.2015 - IV R 15/14

    Kein Recht des BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen

    Ebenso wenig kommt es für den durch die Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen bewirkten Wegfall der Rechtshängigkeit der Hauptsache darauf an, ob auch das dem Verfahren beigetretene BMF eine Erledigungserklärung abgegeben hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1975 VII R 107/72, BFHE 115, 425; vom 29. August 2012 X R 5/12, BFH/NV 2013, 53, und vom 18. März 2013 III R 5/09, BFH/NV 2013, 933).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 35/10

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Für den durch die Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen bewirkten Wegfall der Rechtshängigkeit der Hauptsache kommt es nicht darauf an, dass auch das dem Verfahren beigetretene Bundesministerium der Finanzen eine Erledigungserklärung abgegeben hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 VII R 107/72, BFHE 115, 425, und in BFH/NV 2013, 53).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 5/09

    Erledigung der Hauptsache ohne Erledigungserklärung des beigetretenen BMF -

    Für den durch die Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen bewirkten Wegfall der Rechtshängigkeit der Hauptsache kommt es nicht darauf an, dass auch das dem Verfahren beigetretene Bundesministerium der Finanzen eine Erledigungserklärung abgegeben hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 VII R 107/72, BFHE 115, 425, und in BFH/NV 2013, 53).
  • BFH, 29.08.2012 - X R 5/12

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache - Keine Erledigungserklärung

    Hat sich der Rechtsstreit durch die übereinstimmenden Erklärungen der Kläger und des FA in der Hauptsache erledigt, ist für eine Erledigungserklärung des dem Verfahren beigetretenen BMF kein Raum mehr (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 VII R 107/72, BFHE 115, 425, und vom 29. Juli 1996 III R 144/93, nicht veröffentlicht, juris).
  • FG Bremen, 16.12.2020 - 2 K 151/19

    Anwendbarkeit der im Grunderwerbssteuergesetz geregelten Steuervergünstigung bei

    Hinsichtlich des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Teils war nur noch nach § 138 FGO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. z. B. BFH, Beschluss vom 14.05.1975 VII R 107/72, BFHE 115, 425 , juris Rz 3).
  • BFH, 26.01.1993 - VI B 112/92

    Beschwerde eines Beigeladenen bei Erledigung der Hauptsache

    Einer Zustimmung der Beigeladenen bedurfte es nicht (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 7. Juni 1968 IV B 165.67, BVerwGE 30, 27; sowie BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1975 VII R 107/72, BFHE 115, 425, und vom 8. September 1987 VIII B 93/85, BFH/NV 1988, 574).
  • BFH, 18.09.1984 - VII R 51/82
    Daß die Beigeladene sich diesen Erklärungen nicht angeschlossen hat, ist unbeachtlich, da es insoweit allein auf die Erklärungen des Klägers und des Beklagten ankommt (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Mai 1975 VII R 107/72 , BFHE 115, 425 ).
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