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   BFH, 07.05.1975 - V R 30/71   

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https://dejure.org/1975,1151
BFH, 07.05.1975 - V R 30/71 (https://dejure.org/1975,1151)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1975 - V R 30/71 (https://dejure.org/1975,1151)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1975 - V R 30/71 (https://dejure.org/1975,1151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 537
  • BStBl II 1975, 651
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.05.1965 - V 32/63 U

    Umsatzsteuerfreiheit des Warenverkehrs auf Wasserstrassen

    Auszug aus BFH, 07.05.1975 - V R 30/71
    Soweit dem BFH-Urteil vom 20. Mai 1965 V 32/63 U (BFHE 82, 695, BStBl III 1965, 497) etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht mehr fest.

    Die Beförderung des Kieses und seine Bergung -- als die Hauptleistung -- stellten vielmehr einen einheitlichen Vorgang dar, so daß die Beförderungskosten ein Teil des zu versteuernden Lieferungsentgelts seien (Urteil des BFH vom 20. Mai 1965 V 32/63 U, BFHE 82, 695, BStBl III 1965, 497).

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 19. August 1971 V S 10/71 (die Aussetzung der Vollziehung des streitigen Umsatzsteuerbescheides 1965 betreffend) ausgeführt, daß die im BFH-Urteil V 32/63 U beiläufig vertretene Rechtsauffassung über die Bedeutung der Beförderungsleistung bei Vorliegen eines Besitzmittlungsverhältnisses im Zusammenhang mit der Bergung herrenlosen Gutes einer Überprüfung bedürfe, zumal sich im Streitfalle am äußeren Geschehensablauf in der Zeit nach Übersendung der seit März/April 1965 geltenden Geschäftsbedingungen des Klägers gegenüber der Zeit davor nichts geändert habe.

    Soweit der Senat im Urteil V 32/63 U (am Ende) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht mehr fest.

  • BFH, 07.02.1974 - V R 72/70

    Fäkaliengrube - Entleerung - Entsorgung - Hauptleistung - Anwendbarkeit

    Auszug aus BFH, 07.05.1975 - V R 30/71
    Denn auch wenn die Bergung von Kies, d. h. das Aufsuchen der Lagerstätten des für die Auftraggeber geeigneten Materials und seine Übernahme an Bord, eine steuerbare sonstige Leistung i. S. von § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellen würde, ist die Beförderungsleistung des Klägers als eine Nebenleistung zur Bergung anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118 für die Beförderung als Nebenleistung zu einer Lieferung, und vom 7. Februar 1974 V R 72/70, BFHE 111, 562, BStBl II 1974, 344, für die Beförderungsleistung als Nebenleistung zu einer sonstigen Leistung).
  • BFH, 14.03.1968 - V R 109/66

    Steuerpflicht von Beförderungen auf Wasserstraßen als Teilleistung oder

    Auszug aus BFH, 07.05.1975 - V R 30/71
    Denn auch wenn die Bergung von Kies, d. h. das Aufsuchen der Lagerstätten des für die Auftraggeber geeigneten Materials und seine Übernahme an Bord, eine steuerbare sonstige Leistung i. S. von § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellen würde, ist die Beförderungsleistung des Klägers als eine Nebenleistung zur Bergung anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118 für die Beförderung als Nebenleistung zu einer Lieferung, und vom 7. Februar 1974 V R 72/70, BFHE 111, 562, BStBl II 1974, 344, für die Beförderungsleistung als Nebenleistung zu einer sonstigen Leistung).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Auszug aus BFH, 07.05.1975 - V R 30/71
    Die Besitzmittlung erfordert die Begründung eines bestimmten Rechtsverhältnisses zwischen dem mittelbaren Besitzer (Eigentümer) und dem unmittelbaren Besitzer, wie es im Abschluß eines Frachtvertrages (§§ 425 f. HGB) zu finden ist (vgl. Urteil des BGH vom 21. April 1960 II ZR 21/58, BGHZ 32, 194, 204).
  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    d) Zu Unrecht beruft sich das FA auf die BFH-Urteile vom 7. Mai 1975 V R 30/71 (BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) und vom 4. Juli 2002 V R 41/01 (BFH/NV 2002, 1622).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94

    Flugbenzin - Hubschrauber - Mineralölsteuer

    Umsatzsteuerliche Kriterien (Beförderung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung, vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1975 V R 30/71, BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) sind hier nicht maßgeblich.
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

    Sie stellt vielmehr bei natürlicher Betrachtung die den Charakter der gesamten Tätigkeit bestimmende Leistung dar, hinter die die Beförderung zurücktritt (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Mai 1975 V R 30/71, BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651).
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