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   BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71   

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https://dejure.org/1975,599
BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71 (https://dejure.org/1975,599)
BFH, Entscheidung vom 16.05.1975 - VI R 101/71 (https://dejure.org/1975,599)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 (https://dejure.org/1975,599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverfahren - Konkurseröffnung - Rückständige Lohnforderung - Konkursverwalter - Auszahlungsbetrag - Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 20
  • NJW 1975, 2312 (Ls.)
  • DB 1975, 2307
  • BStBl II 1975, 621
  • BStBl II 1976, 621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.04.1958 - VI 16/58 U

    Möglichkeit der Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71
    Das FG ging hinsichtlich der Haftung des Klägers von den §§ 104, 103, 109 AO aus und wies die Klage unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 18. April 1958 VI 16/58 U (BFHE 67, 125, BStBl III 1958, 319) mit der Begründung ab, daß die streitigen Lohnsteuern nach § 3 Abs. 5 Nr. 1 a StAnpG im Zeitpunkt des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte entstanden und damit Masseschulden seien.

    Das Urteil VI 16/58 U werde der Sachlage nicht gerecht.

    Der Senat hält im Ergebnis an seinem Urteil VI 16/58 U fest.

    Die Amtspflicht zum Handeln folgt auch für den Konkursverwalter nach dem Urteil des Senats VI 16/58 U aus § 38 Abs. 3 Satz 2 EStG.

  • BFH, 22.04.1966 - VI 137/65
    Auszug aus BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71
    Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (Urteil vom 22. April 1966 VI 137/65, BFHE 86, 145, BStBl III 1966, 394).
  • BFH, 19.02.1953 - IV 319/52 U

    Abführung einbehaltener Steuern und Währungsnotopfern - Haftungsvoraussetzungen

    Auszug aus BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71
    Der Mangel an Mitteln rechtfertigt es nicht, von einer Einbehaltung der Lohnsteuer abzusehen, weil diese nach den jeweils anzusetzenden Bruttolöhnen zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1953 IV 319/52 U, BFHE 57, 412, BStBl III 1953, 161).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Der Arbeitgeber, der keine Vergütung zahlt, gerät nicht etwa nur mit dem Nettoanspruch in Verzug; denn die Lohnsteuer ist als Teil des Bruttolohnanspruchs mit diesem zusammen und wie dieser zu erfüllen (BAG 17. April 1985 - 5 AZR 74/84 - BAGE 48, 229, 234; BFH 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - BFHE 116, 20, 22).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Wegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 1975 (DB 1975, 2307, 2308), daß die Löhne der nach Konkurseröffnung weiterbeschäftigten Arbeitnehmer und darauf einbehaltene Lohnsteuern Masseschulden seien (so auch Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 3 Rdnr. 79), und weil nach dem durch das Gesetz vom 23. Dezember 1976 (BGBl I, 3845, 3868) eingeführten § 59 Abs. 1 Nr. 3 e KO schon die Ansprüche der Träger der Sozialversicherung wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor der Konkurseröffnung Masseschulden sind, vertreten nunmehr die Erläuterungsbücher Böhle-Stamschräder/Kilger 13. und 14. Aufl. § 58 Anm. 3 g und Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 58 Rdnr. 81 die Ansicht, daß die Sozialversicherungsbeiträge den Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 KO zuzurechnen seien.
  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88

    Besteuerung von auf die Bundesanstalt übergegangenen Lohnforderungen

    Die Frage, um welchen Anteil sich die übergegangenen Lohnforderungen wegen der bestehengebliebenen Steuerlast minderten, bestimmte sich vielmehr nach dem Zeitpunkt, zu dem von dem beklagten Konkursverwalter Arbeitslohn gezahlt wurde (vgl. zum Ganzen auch BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 1975, 2307).

    Im übrigen ist insoweit noch zu bermerken, daß, wenn der Konkursverwalter geschuldeten Arbeitslohn, der Masseforderung ist, zahlt, die Lohnsteuer einen Teilbetrag des geschuldeten Arbeitslohns darstellt und im Konkurs des Arbeitgebers das Schicksal des an den Arbeitnehmer ausgezahlten Nettolohns teilt, mithin ebenfalls als Masseanspruch zu befriedigen ist (vgl. dazu BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 1975, 2307).

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 74/84

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

    Vielmehr ist die Lohnsteuer auf den ausbezahlten anteiligen Lohn zu berechnen und abzuführen (vgl. zum Ganzen BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 19.05.2307).
  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 284/84

    Anspruch auf Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

    Vielmehr ist die Lohnsteuer auf den ausbezahlten anteiligen Lohn zu berechnen und abzuführen (vgl. zum Ganzen BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 1975, 2307).
  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 283/84

    Anspruch auf Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

    Vielmehr ist die Lohnsteuer auf den ausbezahlten anteiligen Lohn zu berechnen und abzuführen (vgl. zum Ganzen BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 1975, 2307).
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