Rechtsprechung
   BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,950
BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71 (https://dejure.org/1975,950)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1975 - VIII R 274/71 (https://dejure.org/1975,950)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - VIII R 274/71 (https://dejure.org/1975,950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltskosten - Zivilrechtsstreit - Volleigentum - Unbebautes Grundstück - Werbungskosten - Mieteinnahmen - Wirtschaftliches Eigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1963) § 9 Satz 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 35
  • DB 1975, 1921
  • BStBl II 1975, 664
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68

    Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit

    Auszug aus BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat in dem Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68 (BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) auch für die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeschlossen.
  • RFH, 08.07.1931 - VI A 936/31
    Auszug aus BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71
    Dieser hat zwar in dem Urteil vom 8. Juli 1931 VI A 936/31 (RFHE 29, 125, RStBl 1931, 818) entschieden, daß bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch Ausgaben für die Sache selbst, insbesondere auch Kosten für einen Prozeß über das Eigentum, als Werbungskosten in Betracht kämen, die in der Regel auf die Gebrauchsdauer des Gegenstands verteilt abzuziehen seien und nur, soweit es sich um kleinere Beträge handelte, auch sofort voll abgezogen werden könnten.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71
    So ist in dem BFH-Urteil vom 2. März 1962 VI 79/60 S (BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausgeführt, daß Werbungskosten "alle Aufwendungen sind, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringt, soweit die Aufwendungen nicht nach der Verkehrsauffassung durch die allgemeine Lebenshaltung bedingt sind".
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Der Senat hat ausgeführt, daß der allgemeine Werbungskostenbegriff auch für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und zur gleichmäßigen Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 EStG) nicht lediglich final, sondern auch kausal zu verstehen ist (BFH-Urteil vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664).
  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

    Rechtsanwaltskosten, die dem Steuerpflichtigen in einem Zivilrechtsstreit erwachsen, seien dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Mieteinnahmen dem Steuerpflichtigen auf Grund des wirtschaftlichen Eigentums zugeflossen seien und vom Prozessgegner für die abgelaufene Zeit auch nicht beansprucht würden (BFH-Urteil vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71).

    Nach den BFH-Urteilen VIII R 56/68 und VIII R 274/71 genüge bereits eine mittelbare Kausalität, sofern die Tätigkeit und die Aufwendungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derart klar und eng miteinander verknüpft seien, dass von einem inneren wirtschaftlichen Zusammenhang gesprochen werden könne; vgl. auch BFH in BStBl II 1997, 772 , BFH/NV 1998, 310 und BStBl II 1993, 751 ).

    Das vom Finanzamt herangezogene BFH-Urteil vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71 sei wegen eines anderen Sachverhalts nicht einschlägig; gleiches treffe auf die BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 IX R 89/94 und vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89 zu.

    Zu Recht hat das Finanzamt auf das BFH-Urteil vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BStBl II 1975, 664 hingewiesen, wonach Rechtsanwaltskosten, die dem Steuerpflichtigen in einem Zivilrechtsstreit um das volle Eigentum an einem unbebauten Grundstück entstanden sind, der steuerlich insoweit unbeachtlichen Vermögenssphäre zuzurechnen sind.

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG hat der erkennende Senat es in seinen Urteilen vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68 (BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) und vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71 (BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664) in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben und zur gleichmäßigen Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung als für den Werbungskostenabzug ausreichend angesehen, daß die Aufwendungen durch die Einkunftsart veranlaßt sind.
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Der allgemeine Werbungskostenbegriff ist auch für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und zur gleichmäßigen Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 EStG) sowohl final als auch kausal zu verstehen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880; vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664, und vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 27/03

    Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

    a) Die Aufwendungen für die Anschaffung des Erbanteils und damit des Miteigentums an den Grundstücken dienten --wovon auch der Kläger ausgeht-- nicht i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dem "Erwerb von Einnahmen"; denn der Klägerin stand als Nießbraucherin die uneingeschränkte Nutzung der Grundstücke zu (vgl. § 1030 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) und sie erzielte in Ausübung dieses Rechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 32/80

    Schuldzinsen - Kredit - Angestelltenversicherung - Wiederkehrende Bezüge -

    Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG; vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664 betr.
  • BFH, 01.08.1978 - VIII R 157/75

    Eigennutzung - Einfamilienhaus - Werbungskosten - Schuldzinsen -

    Sie müssen durch die Einkunftserzielung verursacht oder veranlaßt sein (BFH-Urteil vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht