Rechtsprechung
   BFH, 07.08.1975 - V R 43/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,653
BFH, 07.08.1975 - V R 43/71 (https://dejure.org/1975,653)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1975 - V R 43/71 (https://dejure.org/1975,653)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1975 - V R 43/71 (https://dejure.org/1975,653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungs-Testamentsvollstreckung - Jahrelange Dauer - Unternehmerische Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1951) § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwaltungs-Testamentsvollstreckung über mehrere Jahre ist in der Regel unternehmerische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 113
  • DB 1975, 2355
  • BStBl II 1976, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.09.1966 - I 265/62

    Steuerliche Behandlung von Zahlungen einer Aktiengesellschaft an ihre

    Auszug aus BFH, 07.08.1975 - V R 43/71
    Sollte die weitere Tätigkeit des Klägers als Testamentsvollstrecker von seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied unter dem Gesichtspunkt der Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten (Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft: BFH-Urteil vom 20. September 1966 I 265/62, BFHE 87, 8, BStBl III 1966, 688) erfaßt werden, würde sich auch insoweit die Frage seiner Unternehmereigenschaft nicht mehr stellen.
  • BFH, 16.12.1971 - V R 41/68

    Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige

    Auszug aus BFH, 07.08.1975 - V R 43/71
    Denn auch die Schaffung eines auf die Erzielung von Einnahmen angelegten Dauerzustandes kann diese Voraussetzung erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1971 V R 41/68, BFHE 104, 266, BStBl II 1972, 238, mit weiterer Rechtsprechung).
  • BFH, 27.07.1972 - V R 136/71

    Mitglieder im Aufsichtsrat einer AG, auch die Arbeitnehmervertreter sind

    Auszug aus BFH, 07.08.1975 - V R 43/71
    Der Kläger ist, soweit er als Aufsichtsratsmitglied tätig wird, Unternehmer (BFH-Urteil vom 27. Juli 1972 V R 136/71, BFHE 106, 389, BStBl II 1972, 810).
  • RFH, 07.04.1933 - V A 150/33
    Auszug aus BFH, 07.08.1975 - V R 43/71
    Ist die übernommene Tätigkeit nach ihren objektiven Merkmalen als eine unternehmerische Tätigkeit zu beurteilen, kommt es auf die Motive, die zu ihrer Übernahme geführt haben, nicht an (so bereits RFH-Urteil vom 7. April 1933 V A 150/33, RStBl 1933, 1215).
  • BFH, 13.04.1961 - V 94/59
    Auszug aus BFH, 07.08.1975 - V R 43/71
    Nach den Umständen des vorliegenden Falles sei sowohl von der Aufgabenstellung her als auch im Hinblick auf die Höhe der Vergütung, die auf die Dauer der Testamentsvollstreckung mehrere 100 000 DM betrage, Nachhaltigkeit gegeben (Hinweis auch auf das Urteil des BFH vom 13. April 1961 V 94/59, HFR 1961, 262, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 186).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    - Mehrjährige Tätigkeit (vgl. für Testamentsvollstrecker BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57, und für Prostituierte BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    - Die Übernahme nur einer Testamentsvollstreckung ist als nachhaltige Tätigkeit gewertet worden, wenn sie zahlreiche Einzelaktivitäten erfordert und sich über mehrere Jahre erstreckt (vgl. BFH-Urteile vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57, und vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).
  • FG Köln, 05.07.2022 - 8 K 2074/20

    Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Dabei ist eine sich über mehrere Jahre erstreckende Verwaltungs-Testamentsvollstreckung in der Regel eine unternehmerische Tätigkeit (BFH-Urteil vom 07.08.1975, V R 43/71, BStBl II 1976, 57).

    Ist die übernommene Tätigkeit nach ihren objektiven Merkmalen als eine unternehmerische Tätigkeit zu beurteilen, kommt es auf die Motive, die zu ihrer Übernahme geführt haben, nicht an (so bereits BFH-Urteil vom 07.08.1975, V R 43/71, BStBl II 1976, 57 m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 71/96

    Prozessführungsfähigkeit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 26.09.1991 - V R 1/87

    Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers

    Die Bedeutung der Tätigkeit wird nicht durch den (einmaligen) Akt der Übernahme, sondern durch die Vielzahl der durch die Aufgabenstellung des Amtes bedingten Handlungen bestimmt, die der Testamentsvollstrecker in Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erbringt (so auch BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57 für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Verwaltungs-Testamentsvollstreckung).
  • FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03

    Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

    Die Übernahme nur einer Testamentsvollstreckung ist als nachhaltige Tätigkeit gewertet worden, wenn sie zahlreiche Einzelaktivitäten erfordert und sich über mehrere Jahre erstreckt (vgl. BFH-Urteile vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57, und vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).
  • BFH, 12.10.1989 - IV R 141/88

    Sachkundenachweis um die Gewerbesteuerpflicht zu umgehen

    Die vom RFH in RStBl 1942, 13 vertretene Auffassung, daß die Testamentsvollstreckertätigkeit für nur einen Nachlaß, auch wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecke, nicht nachhaltig sei, wurde im BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71 (BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57) aufgegeben.
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 155/86

    Anforderungen an die sonstige selbständige Arbeit - Voraussetzungen für das

    Der Umstand, daß die Einzelhandlungen der Auseinandersetzung eines einzigen Nachlasses dienten, ändert hieran nichts (BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57; Urteil des FG Düsseldorf vom 20. März 1980 XVII (VIII) 180/75 UM, EFG 1980, 466; Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 1983 V 279/81, EFG 1984, 316).
  • FG Hamburg, 22.05.2001 - II 258/00

    Unternehmereigenschaft eines als Testamentsvollstrecker tätigen angestellten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97

    Umsatzsteuer; nachhaltige Testamentsvollstreckertätigkeit eines Rechtsanwalts

    Die Bedeutung der Tätigkeit werde nicht durch den einmaligen Akt der Übernahme, sondern durch die Vielzahl der durch die Aufgabenstellung des Amtes bedingten Handlungen bestimmt, die der Testamentsvollstrecker in Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erbringe und dadurch die Unternehmereigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 UStG begründet werde (BFH-Urteile vom 7. August 1975, BStBl II 1976, 57 [BFH 07.08.1975 - V R 43/71] und vom 26. September 1991, V R 1/87 , Umsatzsteuerrundschau - UR - 1993, 194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht