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   BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74   

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https://dejure.org/1975,209
BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74 (https://dejure.org/1975,209)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1975 - VI R 33/74 (https://dejure.org/1975,209)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1975 - VI R 33/74 (https://dejure.org/1975,209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fahrtkosten - Kilometermäßig kürzeste Strecke - Starke Verkehrsbehinderungen - Offensichtlich verkehrsgünstige Fahrtstrecke - Regelmäßige Benutzung

  • RA Kotz

    Fahrten zum Arbeitsplatz - von der verkehrsgünstigsten Strecke ist aus zugehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer Umwegstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 70
  • DB 1976, 26
  • BStBl II 1975, 852
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 18.09.1970 - I 128/68
    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74
    Die gleiche Ansicht verträten auch FG Hamburg im Urteil vom 2. November 1970 I 61/69 (EFG 1971, 71) und FG Düsseldorf im Urteil vom 18. September 1970 I 128/68 L (EFG 1971, 129).
  • FG Hamburg, 02.11.1970 - I 61/69
    Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74
    Die gleiche Ansicht verträten auch FG Hamburg im Urteil vom 2. November 1970 I 61/69 (EFG 1971, 71) und FG Düsseldorf im Urteil vom 18. September 1970 I 128/68 L (EFG 1971, 129).
  • BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine Straßenverbindung dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere --längere-- Straßenverbindung nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994).

    Diese Rechtslage wiederum gründete sich wesentlich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil in BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852), die in Fällen, in denen zur Ableitung der Verkehrsströme längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen durch Schnell- oder Ringstraßen geschaffen worden waren, denjenigen Arbeitnehmern, die solche Verkehrsadern auch tatsächlich regelmäßig nutzten, den Abzug der hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen ermöglichen wollte.

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 46/10

    Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine Straßenverbindung dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere --längere-- Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994).

    Diese Rechtslage wiederum gründete sich wesentlich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil in BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852), die in Fällen, in denen zur Ableitung der Verkehrsströme längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen durch Schnell- oder Ringstraßen geschaffen worden waren, denjenigen Arbeitnehmern, die solche Verkehrsadern auch tatsächlich regelmäßig nutzten, den Abzug der hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen ermöglichen wollte.

  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Diese Rechtsauffassung entspricht der steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852).
  • FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05

    Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

    Die Beurteilung, ob eine (Umweg-)Strecke "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und damit den Anforderungen des unbestimmten Rechtsbegriffs genügt, ist somit entsprechend dem Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der im BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BStBl II 1975, 852 aufgestellten Grundsätze vorzunehmen.
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 53/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung und Fährverbindung

    a) Verkehrsgünstiger als die kürzeste Straßenverbindung kann eine andere Route dann sein, wenn eine Zeitersparnis erzielt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309).
  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 7604/98

    Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Bei stärkeren Verkehrsbehinderungen kann auch eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zugrunde gelegt werden, wenn diese regelmäßig vom Arbeitnehmer benutzt wird (BFH-Urteil vom 10.Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852 unter Hinweis auf BT-Drucks. V/1068 S. 2 und V/1187 S. 2; ferner BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958; Schmidt/Drenseck, EStG 21. Auflage, § 8 Rz 62, § 9 Rz 133).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06

    Bemessung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und

    Die Beurteilung, ob eine (Umweg-)Strecke "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und damit den Anforderungen des unbestimmten Rechtsbegriffs genügt, ist somit entsprechend dem Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der im BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74 (BFHE 117, 70, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 852) aufgestellten Grundsätze vorzunehmen.

    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des Ansatzes der Entfernungspauschale auf der Grundlage der "offensichtlich verkehrsgünstigeren" Umwegstrecke unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 (VI R 33/74 a.a.O.) eingeführt und sich damit den dortigen Urteilsgründen angeschlossen, dass die allgemeinen Verkehrsverhältnisse und die städtebaulichen Planungen zur Vermeidung von innerstädtischen Verkehrsstauungen mit zu berücksichtigen sind.

  • FG Düsseldorf, 18.07.2005 - 10 K 514/05

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; kürzeste Straßenverbindung;

    Die Ergänzung beruht nach den Materialien zum StÄndG 2001 auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 117, 70, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1975, 852).

    Der BFH hat im Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74 (BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852) ausgeführt, dass eine andere als die kürzeste benutzbare Straßenverbindung dann offensichtlich verkehrsgünstiger sei als diese, wenn der Steuerpflichtige bei ihrer Benutzung ein Fahrziel trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreichen könne.

    Anhaltspunkte für Verkehrsstillstände, wie sie in dem dem BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74 (BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852) zugrunde liegenden Fall auftraten, liegen daher im Streitfall nicht vor.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08

    Ansatz der verkehrsgünstigeren Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Der BFH habe mit Urteil vom 10. Oktober 1975 (VI R 33/74) entschieden, dass eine Strecke dann verkehrsgünstiger sei, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreiche.

    Die Ergänzung beruht nach den Materialien zum StÄndG 2001 auf dem Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 (VI R 33/74, BStBl II 1975, 852).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 4 K 1810/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke - Private Lerngemeinschaften als

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Straßenverbindung dann verkehrsgünstiger als die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer eine andere, längere Straßenverbindung tatsächlich nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BStBl II 1975, 852).
  • BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06

    Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 4 K 5374/08

    Bestimmung der Entfernung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Kein

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09

    Kürzeste Straßenverbindung oder verkehrsgünstigere Strecke i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz

  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung -

  • BFH, 15.03.2005 - VI B 69/04

    NZB: Überraschungsentscheidung, Sachaufklärungsrüge

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12

    Entfernungspauschale mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen

  • FG Düsseldorf, 31.08.2009 - 11 K 242/08

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Verkehrsgünstigere längere Fahrroute;

  • FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 341/01

    Steuermindernde Geltendmachung von Werbungskosten und Betriebsausgaben; Abzug von

  • FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzeste Verbindung; Verkehrsgünstig;

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11

    Maßgeblichkeit einer durch mautpflichtigen Tunnel führenden, nur für PKW

  • FG München, 05.09.2006 - 6 K 3644/04

    Fahrtkosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • FG Saarland, 14.03.2005 - 1 K 30/02

    Aufwendungen für den Völklinger Kreis als Beitrag für einen Berufsverband ?

  • FG Hamburg, 24.03.2003 - II 61/02

    Umwegfahrten aufgrund von Krankheit

  • FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle; zum Begriff der "kürzesten

  • FG München, 17.09.1997 - 1 K 2887/94

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit von

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