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   BFH, 15.07.1976 - I R 17/74   

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https://dejure.org/1976,47
BFH, 15.07.1976 - I R 17/74 (https://dejure.org/1976,47)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1976 - I R 17/74 (https://dejure.org/1976,47)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1976 - I R 17/74 (https://dejure.org/1976,47)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters - Personengesellschaft - Gewährung eines Gesellschaftsanteils - Wahl der Beteiligten - Bemessung eines Buchgewinns - Sachbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 285
  • NJW 1976, 2287
  • DB 1976, 1996
  • BStBl II 1976, 748
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U

    Entnahme aus einem OHG Vermögen

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Das FG gestand dem Kläger unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH vom 7. Februar 1964 VI 19/63 U (BFHE 79, 264, BStBl III 1964, 328) und vom 3. Juli 1952 IV 48/52 U (BFHE 56, 667, BStBl III 1952, 256) zu, daß er bei der Überführung des Wirtschaftsgutes nicht gezwungen gewesen sei, die stillen Reserven aufzudecken.

    Vielmehr sind in diesen Fällen die Buchwerte fortzuführen (vgl. BFH-Urteil VI 19/63 U mit weiteren Nachweisen; ferner die Rechtsprechungsübersicht in dem BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, Abschn. C II 1 a).

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Vielmehr sind in diesen Fällen die Buchwerte fortzuführen (vgl. BFH-Urteil VI 19/63 U mit weiteren Nachweisen; ferner die Rechtsprechungsübersicht in dem BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, Abschn. C II 1 a).

    Bei der Einbringung gegen Gesellschaftsanteile hingegen liegt an sich ein Veräußerungsvorgang vor, bei dem indes auf eine Gewinnverwirklichung aus Anlaß der Einbringung verzichtet werden kann, sofern die künftige steuerliche Erfassung der stillen Reserven sichergestellt ist (vgl. zum Grundsätzlichen BFH-Beschluß GrS 1/73, Abschn. C II 1, 3; vgl. auch Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 41 j zu § 6 EStG, S. E 155 f.).

  • BVerwG, 12.03.1975 - 1 D 1.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    d) Ein weiterer Unterschied zu echten Tauschvorgängen liegt in Folgendem: Anders als bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft ist in den Fällen zu b) und c) nicht der gemeine Wert des eingebrachten Wirtschaftsguts für den Umfang der Gewinnverwirklichung beim einbringenden Gesellschafter (vgl. BFH-Gutachten I D 1/75 S; BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 15/65, BFHE 103, 61, BStBl II 1971, 731, mit weiteren Rechtsprechungsangaben), sondern der Wert maßgebend, mit dem die Personengesellschaft das Wirtschaftsgut in ihrer (Eröffnungs-)-Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen ansetzt.
  • BFH, 13.07.1971 - VIII 15/65

    Beschränkter Güterfernverkehr - Tausch einer Genehmigung - Unbeschränkter

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    d) Ein weiterer Unterschied zu echten Tauschvorgängen liegt in Folgendem: Anders als bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft ist in den Fällen zu b) und c) nicht der gemeine Wert des eingebrachten Wirtschaftsguts für den Umfang der Gewinnverwirklichung beim einbringenden Gesellschafter (vgl. BFH-Gutachten I D 1/75 S; BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 15/65, BFHE 103, 61, BStBl II 1971, 731, mit weiteren Rechtsprechungsangaben), sondern der Wert maßgebend, mit dem die Personengesellschaft das Wirtschaftsgut in ihrer (Eröffnungs-)-Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen ansetzt.
  • BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69

    Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Der Senat geht dabei davon aus, daß grundsätzlich auch das Unterlassen einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 131 AO die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids berühren kann, wenn nämlich die Entscheidung Bestandteil der Steuerfestsetzung sein müßte (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1971 IV R 59/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1971, 664).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Denn die Einbringung eines Wirtschaftsguts gegen Gewährung eines Gesellschaftsanteils stellt -- anders als im Fall der verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften (BFH-Urteil vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553) -- eine entgeltliche Veräußerung dar; die Personengesellschaft hat das Wirtschaftsgut dementsprechend entgeltlich (derivativ) erworben.
  • BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung -

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Die Rechtsprechung lasse bei der Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft die Fortführung der Buchwerte zu (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270).
  • BFH, 17.08.1972 - IV R 26/69

    Überführung eines Wirtschaftsguts - Freiberufliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Der BFH habe die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung bereits im Urteil vom 17. August 1972 IV R 26/69 (BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903) bestätigt.
  • BFH, 04.04.1974 - III R 168/72

    OHG - Schachtelvergünstigung - Wesentliche Beteiligung - Inländische

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Dieses Wahlrecht trägt dem Umstand Rechnung, daß eine Personengesellschaft zivilrechtlich und steuerrechtlich nicht einheitlich zu beurteilen ist (vgl. Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft, 4. Aufl., S. 33, 226 ff.; Fischer, in Großkommentar zum Handelsgesetzbuch, Anm. 8 und 45 zu § 105; BFH-Urteil vom 4. April 1974 III R 168/72, BFHE 112, 401, BStBl II 1974, 598, mit weiteren Nachweisen; Raupach, FR 1976, 233).
  • BFH, 10.10.1973 - I B 51/73

    Einzelnes Wirtschaftsgut - Überführung - Gesamthandsvermögen -

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
    Die Frage, ob die Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter in eine Personengesellschaft gegen Gewährung eines Gesellschaftsanteils bei dem Einbringenden zu einer Gewinnverwirklichung führt, ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1973 I B 51/73, BFHE 110, 421, BStBl II 1974, 56).
  • BFH, 28.01.1976 - I R 84/74

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes - Ermittlung des

  • BFH, 07.04.1976 - I R 75/73

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch

  • BFH, 16.12.1958 - I D 1/57

    Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen

  • BFH, 08.01.1975 - I R 142/72

    Pensionszusage an einen Arbeitnehmer einer Personengesellschaft, der

  • BFH, 03.07.1952 - IV 48/52 U

    Einbringung von Betriebsvermögensgegenständen zu den Buchwerten in eine OHG gegen

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 168, 521 m.w.N.), zwischen Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 184, 63 ; 193, 116 ) oder zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft (so wohl BFHE 164, 260 ; 228, 486 ; offenlassend BFHE 237, 503 ; dazu Düll/Fuhrmann/Eberhard, DStR 2000, S. 1713 ) sowie Übertragungen zwischen dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und dem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers (vgl. BFHE 79, 264 ; 119, 285 ; 192, 516 m.w.N.) wurden von der Rechtsprechung zum Buchwert zugelassen.
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Ebenso wie die Einbringung aus einem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen unter Fortführung des Buchwerts erfolgen konnte (Senatsurteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 1977, BStBl I 1978, 8 --sog. Mitunternehmer-Erlass--, Rz 57, 62), ließ die Rechtsprechung auch die Buchwertübertragung zwischen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften zu (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; Senatsurteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471; so bereits zuvor Korn, Kölner Steuerdialog --KÖSDI-- 1997, 11219, 11223; Pensel/Hild, Der Betrieb --DB-- 1985, 1710, 1712; Schmidt, EStG, 17. Aufl., § 15 Rz 683; a.A. Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., S. 461).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    Dieser Grundgedanke liegt auch der Anerkennung eines Ansatz- und Bewertungswahlrechts bei der Einbringung einzelner, aus einem Betriebsvermögen stammender Wirtschaftsgüter in eine Personengesellschaft --entgegen der klägerischen Rechtsauffassung im Unterschied zur Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten-- gegen --ausschließliche-- Gewährung von Gesellschaftsrechten zugrunde (grundlegend das sog. Einbringungsurteil des BFH vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, dessen Grundsätze unverändert fortgelten, vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420; vom 4. Mai 2004 XI R 7/03, BFHE 206, 132, BStBl II 2004, 893).

    Auch in einem solchen Fall veräußern die an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmenden anderen Gesellschafter Teile ihrer Mitunternehmeranteile im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, bestätigt durch BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420.

    a) Die Anwendung des § 24 Abs. 1 UmwStG 1977 setzt voraus, dass als Gegenleistung das die Beteiligung des die Kapitalerhöhung vornehmenden Gesellschafters widerspiegelnde Kapitalkonto entsprechend erhöht wird oder ihm weitere Gesellschaftsrechte eingeräumt werden (BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748).

    Bei Personengesellschaften, bei denen der Einbringende Mitunternehmer ist, ist es gerechtfertigt, die Einkommensbesteuerung des Einbringenden nach der Sachbehandlung bei der Gesellschaft auszurichten (BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748).

    Indes beurteilt die Rechtsprechung eine nachträgliche Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten eingebrachten Betriebsvermögens und damit die Änderung in einen gewinnrealisierenden Veräußerungsvorgang als steuerrechtlich unzulässige rückwirkende Sachverhaltsgestaltung und deshalb als nicht zulässige Bilanzänderung (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1981 I R 191/77, BFHE 133, 278, BStBl II 1981, 620; in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; in BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458, 461; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 24 UmwStG Rn. 163; Patt in Dötsch/Jost/Pung/Witt, a.a.O., § 24 UmwStG Tz. 114).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens gegen ein ausgewogenes (drittübliches) Mischentgelt, d.h. gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstige Ausgleichsleistungen, in die Personengesellschaft ein, so ist die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Wirtschaftsgüter bei der aufnehmenden Personengesellschaft nach den Grundsätzen des "Einbringungsurteils" (BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) nur insoweit möglich, als die Übertragung gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt.

    aa) Hätte das "Entgelt" für die Einbringung des Grundstücks ausschließlich in der Gewährung von Gesellschaftsrechten an der H-KG bestanden, so hätte der Einbringungsvorgang nach den für das hier zu beurteilende Streitjahr 1990 unverändert fortgeltenden Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Juli 1976 I R 17/74 (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) in vollem Umfang erfolgsneutral --ohne Aufdeckung der im Bilanzansatz des Grundstücks ruhenden stillen Reserven-- gestaltet werden können.

    Jedoch rechtfertigt es in diesem Fall nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748 der Gesichtspunkt der Fortsetzung des bisherigen unternehmerischen Engagements des einbringenden Gesellschafters in anderer --nunmehr mitunternehmerischer-- Form, von einer starren Anwendung des grundsätzlich auch beim Tausch eingreifenden Realisationsprinzips abzusehen und den am Einbringungsvorgang Beteiligten ein Realisationswahlrecht einzuräumen (BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, unter I. 2. a und b der Gründe; vgl. auch Märkle, Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 1995/1996, 75, 85 f.: "Beitragsgedanke", "Engagementgedanke").

    Insoweit greift der im Einbringungsurteil (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, unter I. 2.) für die Einräumung des Realisationswahlrechts betonte Gedanke der Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in anderer --mitunternehmerischer-- Form nicht ein.

    Hier lässt sich eine Nettobetrachtung entgegen der von einem Teil der Literatur (vgl. z.B. Märkle, StbJb 1995/1996, 75, 101 f.) vertretenen Auffassung auch nicht mit dem im Einbringungsurteil des BFH (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) betonten Gedanken rechtfertigen, der Gesellschafter setze sein gewerbliches Engagement auch nach der Einbringung des Einzelwirtschaftsguts in die Personengesellschaft "in anderer Form" fort.

    cc) Der erkennende Senat pflichtet der Vorinstanz und dem FA darin bei, dass im Fall der Einbringung eines Einzelwirtschaftsguts gegen ein "gemischtes Entgelt", d.h. sowohl gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten als auch gegen sonstige Entgelte, ein Wertansatzwahlrecht und damit die Möglichkeit zur Fortführung des Buchwerts des eingebrachten Einzelwirtschaftsguts nach den Grundsätzen des Einbringungsurteils in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748 oder nach dem sinngemäß heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 24 UmwStG 1977 nur insoweit besteht, als die Übertragung gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt.

    Hätte die der Klägerin im Zuge der Grundstückseinbringung gewährte "Gegenleistung" --anders als im Streitfall-- ausschließlich in der Gewährung von Gesellschaftsrechten in Höhe von 33 Mio. DM gelegen, hätte der Einbringungsvorgang entsprechend den Grundsätzen des Urteils in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748 zu 100 % erfolgsneutral gestaltet werden können.

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Jedoch hat der Senat im Zeitraum vor Einfügung von § 6 Abs. 5 EStG bei Einbringung eines aus dem Betriebsvermögen eines Gesellschafters stammenden Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gewährung eines Gesellschaftsanteils den Beteiligten ein Wahlrecht eingeräumt, den Buchwert fortzuführen oder das Wirtschaftsgut bis zur Grenze des Teilwerts neu zu bewerten (Senatsurteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 6. November 1985 I R 242/81, BFHE 145, 359, BStBl II 1986, 333).

    Im Unterschied dazu liegt bei der Einbringung gegen Gesellschaftsanteile zwar an sich ein Veräußerungsvorgang vor, bei dem indes auf eine Gewinnverwirklichung aus Anlass der Einbringung verzichtet werden kann, sofern die künftige Erfassung der stillen Reserven sichergestellt ist (so Senatsurteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, unter I.2.a der Gründe).

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Anerkannt werden danach insbesondere zu fremdüblichen Bedingungen geschlossene Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, gleichgültig, wer auf der Erwerber- und wer auf der Veräußererseite steht, und dies auch, wenn das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Privatvermögen wird oder beim (an die Gesellschaft) veräußernden Gesellschafter Privatvermögen war (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Wegen ihrer eigenen Rechtszuständigkeit werden schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen ihr und ihren Gesellschaftern für möglich erachtet, insbesondere Veräußerungsgeschäfte zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und den Gesellschaftern wie Veräußerungsgeschäfte unter fremden Dritten behandelt, sofern sie deren Anforderungen entsprechen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    aa) Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74 (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) --sog. Einbringungsurteil-- zunächst zu dem Sachverhalt, dass bei Gründung einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens gegen Einräumung eines Gesellschaftsanteils eingebracht wird, dargelegt, dass hierin grundsätzlich ein Veräußerungsvorgang (tauschähnliches Rechtsgeschäft) zu sehen sei, der aber angesichts seiner zugleich gesellschaftsrechtlichen Natur --in Anlehnung an die Wertung von § 22 des Umwandlungssteuergesetzes 1969 (UmwStG 1969; heute: § 24 UmwStG) und angesichts der Fortsetzung der bisherigen Sachherrschaft in Form der gesamthänderischen (Mit-)Berechtigung (sog. Engagementgedanke)-- auch mit dem Buchwert oder Zwischenwert des Wirtschaftsguts abgebildet werden könne.

    aaa) Dabei kann er offenlassen, ob er sich der Ansicht des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 1190 anschließen könnte, nach dem --auch ohne Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zur Einräumung von Mitunternehmeranteilen oder der Erhöhung der Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847)-- von einem Erwerb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten allein aufgrund des Umstands auszugehen ist, dass der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht einem gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklagenkonto (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847), sondern dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird (ablehnend BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; zur Kritik s. auch Reiß, DB 2005, 358).

    bbb) Jedenfalls folgt der Senat für den im anhängigen Verfahren zu entscheidenden Sachverhalt, dass Wirtschaftsgüter (Grundstücke) gegen (erstmalige) Gewährung von Mitunternehmeranteilen eingebracht werden, der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230), nach der auch insoweit, als der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten gutgebracht wird, eine Veräußerung (Einbringung gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils) anzunehmen und damit der Einbringungsvorgang nicht entsprechend dem Kapitalkontenausweis aufzuspalten ist.

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Hinzu kommt vor allem, dass die Buchwertfortführung bezüglich einzelner Wirtschaftsgüter (hier: Grundstück K-Straße in das Gesamthandsvermögen der G-KG) für den Steuerpflichtigen nicht zwingend, sondern ihm nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Juli 1976 I R 17/74 --BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748-- (sog. Einbringungsurteil) lediglich wahlweise eingeräumt war (ebenso BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1977 IV B 2 -S 2241- 231/77, BStBl I 1978, 8, Tz. 24 ff.; sog. Mitunternehmererlass).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05

    Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    aa) Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74 (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) --sog. Einbringungsurteil-- zunächst zu dem Sachverhalt, dass bei Gründung einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens gegen Einräumung eines Gesellschaftsanteils eingebracht wird, dargelegt, dass hierin grundsätzlich ein Veräußerungsvorgang (tauschähnliches Rechtsgeschäft) zu sehen sei, der aber angesichts seiner zugleich gesellschaftsrechtlichen Natur --in Anlehnung an die Wertung von § 22 des Umwandlungssteuergesetzes 1969 (UmwStG 1969; jetzt: § 24 UmwStG) und angesichts der Fortsetzung der bisherigen Sachherrschaft in Form der gesamthänderischen (Mit-)Berechtigung (sog. Engagementgedanke)-- auch mit dem Buchwert oder Zwischenwert des Wirtschaftsguts abgebildet werden könne.

    aaa) Dabei kann er offenlassen, ob er sich der Ansicht des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 1190 anschließen könnte, nach dem --auch ohne Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zur Einräumung von Mitunternehmeranteilen oder der Erhöhung der Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847)-- von einem Erwerb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten allein aufgrund des Umstands auszugehen ist, dass der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht einem gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklagenkonto (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847), sondern dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird (ablehnend BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vgl. zur Kritik auch Reiß, DB 2005, 358).

    bbb) Jedenfalls folgt der Senat für den im anhängigen Verfahren zu entscheidenden Sachverhalt, dass ein Wirtschaftsgut (Grundstücksmiteigentumsanteil) gegen (erstmalige) Gewährung eines Mitunternehmeranteils eingebracht wird, der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230), nach der auch insoweit, als der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten (einschließlich des Ausweises sog. Finanzplankredite im engeren Sinne; s. dazu unten zu Abschn. II.2.b bb ccc der Urteilsgründe) gutgebracht wird, eine Veräußerung (Einbringung gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils) anzunehmen und damit der Einbringungsvorgang nicht entsprechend dem Kapitalkontenausweis aufzuspalten ist.

    Gleichfalls im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230) sowie dem zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05 (DB 2007, 1731, betreffend Tauschgeschäft bei Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Überpari-Emission) ist hierbei --wiederum aus den nämlichen Gründen-- auch keine Unterscheidung danach gerechtfertigt, ob das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Übertragung zum Betriebsvermögen oder --wie im Streitfall-- zum Privatvermögen des Einbringenden gehörte.

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92

    Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 20.09.2007 - IV R 70/05

    Eintritt einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft - Wertaufstockung gemäß § 24

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

  • BFH, 19.12.2018 - I R 1/17

    Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

  • BFH, 26.01.1994 - III R 39/91

    Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden,

  • BFH, 06.11.1985 - I R 242/81

    Gewinn - Personengesellschaft - Einbringen eines Wirtschaftsgutes - Ansatz des

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03

    Behandlung der Anteile an einer Organgesellschaft, die zugleich der Stärkung der

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 7/03

    Realteilung einer PersGes und anschließende Einbringung in eine PersGes

  • FG Düsseldorf, 30.04.2003 - 16 K 2934/01

    Einzelunternehmen; Einbringung; Sonderbetriebsvermögen; Kommanditanteilserwerb;

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 13/04

    Sonderabschreibungen nach § 82f EStDV bei Gesellschafterwechsel

  • BFH, 18.07.1979 - I R 199/75

    Investitionsprämie - Kohleprämie - Gesonderte Gewinnfeststellung -

  • BFH, 20.05.2010 - IV R 42/08

    Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 - kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

  • BFH, 12.10.2005 - X R 35/04

    Personengesellschaft zwischen nahen Angehörigen; Einbringung Einzelunternehmen

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99

    Übertragung aus Gesamthandsvermögen in Einzelunternehmen

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

  • BFH, 25.11.1980 - VIII R 32/77

    Personengesellschaft - Vergünstigung - Stille Reserve - Aufdeckung stiller

  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77

    Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung -

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 15/90

    Schuldzinsen für anläßlich einer Einbringung zu Buchwerten zurückbehaltene

  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem

  • BFH, 31.03.1977 - IV R 54/72

    Gesellschafter einer KG - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes -

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

  • FG Köln, 05.02.1997 - 10 K 139/91

    Zulässigkeit der Klage bei fehlender wirksam bekannt gegebener

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 138/80

    Einbringen von Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaft - Einbringungsgewinn -

  • FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 4432/08

    Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Umsetzung einer Buchwerteinbringung

  • FG Saarland, 01.07.2015 - 1 K 1414/12

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine neu gegründete atypisch stille

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

  • FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 158/08

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch die Einbringung von

  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93

    Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU

  • BFH, 13.11.1984 - VIII R 312/82

    Personenhandelsgesellschaft - Beteiligung - Unternehmeridentität -

  • BFH, 24.06.1982 - IV R 151/79

    Zur Frage der Gewinnrealisierung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2006 - 1 K 1608/03

    Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich bei Einbringung nach § 24

  • BFH, 05.12.2005 - X B 101/05

    Einbringung Betriebsvermögen in Kapitalgesellschaft - nachträgliche Erhöhung der

  • FG Köln, 08.11.2000 - 4 K 6061/98

    Geschäftsveräußerung bei zurückgehaltenen Betriebsgrundlagen

  • BFH, 09.04.1981 - I R 191/77

    Keine Bilanzänderung, sondern rückwirkende Sachverhaltsgestaltung bei

  • BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79

    Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung

  • FG München, 18.09.2001 - 12 K 4528/98

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine unbeschränkt

  • BFH, 25.07.2000 - VIII B 46/99

    Wirtschaftsgut - Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft -

  • FG München, 25.07.2002 - 5 K 5285/99

    Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 549/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 547/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04

    Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 128/76

    Bewertungsfreiheit - Wirtschaftsgut - Personengesellschaft - Teilwert - Stille

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw.

  • BFH, 18.07.1979 - I R 38/76

    Forderung aus Warenlieferung - Umwandelung von Forderungen in Eigenkapital -

  • FG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 K 295/07

    Versagung einer Teilwertabschreibung auf einen niedrigeren Wert für einen

  • FG Niedersachsen, 01.06.1995 - V 262/93

    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug; Erbringung einer Leistung im

  • FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Düsseldorf, 26.09.1995 - 14 K 1772/92

    Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer;

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 41/94

    Einbringungsgewinn beim Freiberufler

  • FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/01

    Entstehung von Gewinn bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH in das

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