Rechtsprechung
BFH, 09.03.1976 - VII B 24/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozeßbevollmächtigten - Umfang der Entscheidung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Keine Hinzuziehung - Kostenfestsetzungsverfahren - Kein Abstellen auf eigene Erklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 5
- DB 1977, 62
- BStBl II 1976, 568
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.07.1967 - GrS 8/66
Erstattung der im Vorverfahren entstandenen Gebühren und Auslagen eines …
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII B 24/74
Ein gleichwohl ergehender Beschluß des Gerichts ginge ins Leere (vgl. den Beschluß des Großen Senats vom 18. Juli 1967 GrS 8/66, BFHE 90, 156, BStBl II 1968, 59).Hat das FG im Hinblick auf die Schwierigkeiten der aufgetretenen Rechtsfragen sowie der weiteren im Beschluß GrS 8/66 aufgeführten Kriterien und unter Anerkennung eines dahin gehenden Rechtsschutzbedürfnisses die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt und damit die Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde nach anerkannt, dann obliegt dem Urkundsbeamten des Gerichts lediglich noch die Prüfung und Feststellung, ob durch die Bevollmächtigung Gebühren und Auslagen entstanden sind, und wenn ja, in welcher Höhe.
Dem zitierten Beschluß GrS 8/66 kann nicht entnommen werden, daß der für das Vorverfahren zugezogene Bevollmächtigte im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren selbst Erklärungen abgegeben haben müßte.
- BFH, 07.11.1969 - III B 36/69
Zuziehung eines Bevollmächtigten - Beistand - Vorverfahren
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII B 24/74
Bei seiner Entscheidung hat es sich auf den Beschluß des BFH vom 7. November 1969 III B 36/69 (BFHE 97, 338, BStBl II 1970, 123) bezogen.Der III. Senat des BFH hat auf Anfrage erklärt, daß er an der im Beschluß vom 7. November 1969 III B 36/69 vertretenen Rechtsauffassung, daß die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren nur dann für notwendig erklärt werden kann, wenn dieser im Vorverfahren dem FA gegenüber erkennbar aufgetreten ist, nicht festhält.
- BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73
Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII B 24/74
Der erkennende Senat, der sich dem in dem Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73 (BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196) angeschlossen hatte, hält nach erneuter Überprüfung diese Auffassung nicht mehr für zutreffend. - BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
Auszug aus BFH, 09.03.1976 - VII B 24/74
Die Entscheidung darüber, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren notwendig war, gehört, wie der Große Senat in seinem Beschluß GrS 5-7/66 vom 18. Juli 1967 (BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56) entschieden hat, sachlich nicht zur Kostenentscheidung im Klageverfahren, sondern zum Kostenfestsetzungsverfahren.
- BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter …
Dies ist der Fall, wenn schwierige Sach- oder Rechtsfragen eine Rolle spielen und deshalb vom Standpunkt einer vernünftigen Person ohne spezielle Rechtskenntnisse in der gegebenen Konstellation die Zuziehung eines Rechtsbeistandes geboten gewesen wäre (…stRspr, vgl etwa BSG SozR 1300 § 63 Nr. 12 S 44 f;… SozR 3-1500 § 63 Nr. 7 S 13;… SozR 4-1300 § 63 Nr. 4 RdNr 19; ähnlich BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 34 S 43 und Nr. 36 S 3 betr § 80 Abs. 2 VwVfG und § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO; ebenso BVerwG VIZ 1999, 414 f; vgl auch BFHE 119, 5, 9 betr § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO). - BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/99 B
Zulässigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren auch bei …
In der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte (…zB BSG SozR 1300 § 63 Nr. 12 S 44 f betr § 63 Abs. 2 Satz 2 SGB X; - BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 34 S 43 und Nr. 36 S 3 = BayVBl. 1994, 285 und 1996, 571, 572 betr § 80 Abs. 2 VwVfG und § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO; ebenso BVerwG VIZ 1999, 414 f; - vgl auch BFHE 119, 5, 9 betr § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist geklärt, daß für die Entscheidung, die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren für notwendig zu erklären, maßgeblich ist, ob der Kläger es für erforderlich halten durfte, im Vorverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden (sog Ex-ante-Sicht), und dann einen Rechtsanwalt zugezogen hat.Ob der Rechtsanwalt in dem Verfahren dann auch Erklärungen im Namen des Vertretenen abgegeben hat, ist nicht entscheidend (vgl BFHE 119, 5, 9 oben).
- FG Köln, 20.09.2002 - 10 Ko 3869/02
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren und …
Nur aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist der Urkundsbeamte Prüfungspflicht insoweit enthoben (BFH-Beschluss vom 17. September 1974 VII B 112/73 (BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196) vom 9. März 1976 VII B 24/74, BStBl II 1976, 568).Ist ein Bevollmächtigter im außergerichtlichen Vorverfahren nicht zugezogen worden, ist ein Beschluss des Gerichts nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ohne Wirkung und für die vom Urkundsbeamten in eigener Zuständigkeit nach § 149 FGO vorzunehmende Festsetzung der erstattungsfähigen Aufwendungen ohne Bedeutung (BFH-Beschluss vom 17. September 1974 VII B 112/73 (BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196 vom 9. März 1976 VII B 24/74, BStBl II 1976, 568).
§ 118 Abs. 1 BRAGO hinausgehenden weiteren tatbestandlichen Erfordernisse auf (BFH-Beschluss vom 9. März 1976 VII B 24/74, BStBl II 1976, 568).
- FG Thüringen, 25.04.2013 - 2 K 756/10
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer entsandten Fachkraft nach …
- FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
Antrag eines Syndikusanwalts auf gerichtliche Notwendigerklärung der Hinzuziehung …
Dies hat der BFH im Beschluß vom 9. März 1976 VII B 24/74, BFHE 119, 5 , BStBl. II 1976, 568 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung überzeugend damit begründet, daß entsprechend dem Beschluß des Großen Senats vom 18. Juli 1967 GrS 5 - 7/66, BFHE 90, 150, BStBl. II 1968, 56 die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren sachlich nicht zur Kostenentscheidung im Klageverfahren, sondern zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört.Der Senat folgt der Entscheidung BFHE 119, 5 , BStBl. II 1976, 568 auch insoweit, als für einen Antrag auf § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO allerdings dann kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn nach dem Akteninhalt und dem Vortrag der Klägerin offensichtlich ist, daß die Klägerin im Vorverfahren einen Bevollmächtigten tatsächlich nicht zugezogen hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1101/13 In der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist geklärt, dass es bei der Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten darauf ankommt, ob es vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte, im Widerspruchsverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden, und es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen (Vorbildung, Erfahrung und seinen sonstigen persönlichen Umständen) und wegen der Schwierigkeit der Sache unzumutbar war, das Verfahren selbst zu führen (BSG Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R und 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R; BVerwG Beschluss vom 28.04.2010 - 6 B 46/09 m.w.N. und Urteil vom 28.04.2009 - 2 A 8/08; BFH Beschluss v. 09.03.1976 - VII B 24/74).
- FG München, 11.03.2009 - 1 K 3814/07
Steuerliche Berücksichtigung einer Ansparabschreibung für eine versehentlich erst …
Ein gleichwohl ergehender Beschluss des Gerichts ginge ins Leere (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 1976 VII B 24/74, BFHE 119, 5, BStBl II 1976, 568). - FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 1825/17
Fremdfinanzierte Anschaffung eines zum Teil vermieteten Mehrfamilienhauses: …
Für einen dahingehenden Antrag besteht allerdings dann kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn - wie im vorliegenden Streitfall - ganz offensichtlich ein Bevollmächtigter im Vorverfahren nicht zugezogen worden ist (BFH-Beschluss vom 9. März 1976 VII B 24/74, BStBl. II 1976, 568). - FG Köln, 22.02.2024 - 2 Ko 2202/23
Verfahren - Ansatz einer Geschäftsgebühr
Hierfür ist es nicht erforderlich, dass der Zugezogene nach außen aufgetreten ist (vgl. BFH vom 09.03.1976, VII B 24/74, juris; FG Hamburg vom 19.02.2010, 4 K 243/08, juris;… Böwing-Schmalenbrock in Gosch, § 139 FGO, Rn. 449;… Stapperfend in Gräber, § 139 FGO, Rn. 125). - FG Baden-Württemberg, 21.02.2001 - 5 K 325/00
Auskunftsersuchen an Dritte; Auskunftsersuchen
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigen im Vorverfahren war gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO notwendig, da es sich um nicht einfache Fragen des Steuerrechts handelte und die Klin die Hilfe eines Fachberaters zur Beurteilung der Rechtslage und zu ihrer Vertretung für unentbehrlich halten durfte (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1967 VI B 2/67 und vom 8. März 1976 VII B 24/74, BStBl II 1968, 181 und II 1976, 568). - SG Nürnberg, 13.09.2023 - S 18 KR 8/23
Anspruch auf Vergütung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren
- FG Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 5 K 7/95
- FG Hamburg, 13.07.2017 - 3 KO 73/17
Keine Erstattung fiktiver Stundensatz-Honorare und fiktiver Hinzuziehungskosten …
- FG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 KO 3/07
Anspruch eines für sich selbst im steuerrechtlichen Vorverfahren tätig werdenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2012 - L 19 AS 1975/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- FG Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 5 K 92/94
- FG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - 5 K 179/97
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Herabsetzung des zu …
- FG Hessen, 13.06.2014 - 1 K 108/11
Zeitpunkt der Lieferung bei Einlieferung der Ware in ein Lager des Abnehmers
- FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 298/94
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in der Bauphase oder Anschaffungsphase einer …
- FG Niedersachsen, 27.05.1999 - XII 344/98
Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren betreffend Kindergeld; …
- FG Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 K 163/93
- FG Sachsen-Anhalt, 04.01.2011 - 5 KO 1294/10
Regelungsbereich des § 79a FGO - Tätigwerden des Bevollmächtigten
- FG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 5 K 112/01
Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten …