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   BFH, 28.07.1976 - I R 91/74   

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https://dejure.org/1976,244
BFH, 28.07.1976 - I R 91/74 (https://dejure.org/1976,244)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1976 - I R 91/74 (https://dejure.org/1976,244)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1976 - I R 91/74 (https://dejure.org/1976,244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Langfristige Schulden - Erwerb von Bimsaussbeuterechten - Dauerschuldcharakter - Kredithingabe von Abnehmer - Befriedigung des Bedarfs - Tilgungsart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 569
  • DB 1977, 55
  • BStBl II 1976, 789
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.05.1961 - I 63/60 S

    Dauerschuld bei durchschnittlicher Laufzeit eines in gleichen Monatsraten zu

    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 91/74
    Das Betriebskapital wird verbessert, wenn z. B. ein gebrauchtes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens durch ein neues ersetzt wird (vgl. das BFH-Urteil vom 2. Mai 1961 I 63/60 S, BFHE 73, 744, BStBl III 1961, 537, das einen Leihwagenunternehmer betraf, der laufend seine Kraftfahrzeuge durch neue ersetzte).
  • BFH, 06.03.1968 - I R 36/66

    Steuerrechtliche Zurechnung eines Wirtschaftsguts bei der Festsetzung des

    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 91/74
    Das Recht zum Abbau von Bodenschätzen wird daher im vorliegenden Fall nicht dem Grundstückseigentümer, sondern demjenigen, auf den das Ausbeuterecht vertraglich übertragen worden ist, zugerechnet (vgl. Urteil des BFH vom 6. März 1968 I R 36/66, BFHE 92, 228, BStBl II 1968, 478).
  • BFH, 20.07.1965 - I 7/65 U

    Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu dem Gewinn aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 91/74
    Eine Charakterisierung als im laufenden Geschäftsverkehr entstandene Verbindlichkeiten -- die gewöhnlich nicht zu den Dauerschulden rechnen -- ist in der Regel dann nicht mehr angebracht, wenn die von den Kreditgebern zur Verfügung gestellten Mittel der Beschaffung des für das Unternehmen erforderlichen Anlagevermögens dienen (BFH-Urteil vom 20. Juli 1965 17/65 U, BFHE 83, 333, BStBl III 1965, 620).
  • BFH, 02.03.1966 - VI 161/65
    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 91/74
    Ausbeuteverträge oder die Übertragung von Ausbeuterechten können auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nur unter besonderen Voraussetzungen als Kaufverträge hinsichtlich der zu fördernden Bodenschätze aufgefaßt werden, nämlich dann, wenn der Grund und Boden mitveräußert wird oder wenn es sich um die einmalige Lieferung einer festbegrenzten Menge der noch zu gewinnenden Bodenschätze handelt (BFH-Urteil vom 2. März 1966 VI 161/65, BFHE 86, 128, BStBl III 1966, 364).
  • BFH, 30.06.1971 - I R 55/68

    Verbindlichkeit - Zusammenhang mit Betriebsgründung - Beschaffung von

    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 91/74
    Für die erstgenannte Gruppe ist in der Regel das Zeitmoment nicht von so entscheidender Bedeutung (so der erkennende Senat in dem Urteil vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 180, BStBl II 1971, 750, für den Fall der Gründung des Betriebs, wenn Verbindlichkeiten zur Anschaffung oder Herstellung der erforderlichen Betriebsanlagen eingegangen werden).
  • BFH, 09.06.1993 - I R 8/92

    Gewerbesteuer - Dauerschulden - Abbaurechte

    Diese Ansicht hat er jedoch bereits durch Urteil vom 28. April 1976 I R 91/74 (BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789) aufgegeben.

    Die Mineralgewinnungsrechte waren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens der C-AG (s. Urteil in BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 68/00

    Gewerblicher Grundstückshandel und eigengenutzte Objekte

    Auch für Kontokorrentschulden gilt, dass die Laufzeit mehr als ein Jahr ausmachen muss (vgl. BFH-Urteile in BFHE 123, 50, BStBl II 1977, 843; in BFHE 132, 89, BStBl II 1981, 223; vom 28. Juli 1976 I R 91/74, BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789).
  • BFH, 04.10.1988 - VIII R 168/83

    Keine Verrechnung des Zwischenkredits und der darauf entfallenden Schuldzinsen

    Denn das Vorliegen einer Umsatzsteigerung ist nur eines der wesentlichen Merkmale, anhand dessen beurteilt werden kann, ob der Betrieb durch die in Frage stehenden Investitionen erweitert oder verbessert wurde (vgl. hierzu Urteil in BFHE 134, 352, BStBl II 1982, 73; BFH-Urteil vom 28. Juli 1976 I R 91/74, BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789).

    Ein solcher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn die vom Kreditgeber zur Verfügung gestellten Mittel der Beschaffung des für die Erweiterung oder Verbesserung des Betriebes erforderlichen Anlagevermögens dienen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789; in BFHE 140, 96, BStBl II 1984, 213).

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