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   BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73   

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BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73 (https://dejure.org/1976,457)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1976 - VII R 57/73 (https://dejure.org/1976,457)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1976 - VII R 57/73 (https://dejure.org/1976,457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung durch die Behörde - Gewährung einer Abgabenvergütung - Ablehnung des Antrags - Anfechtungsklage - Sprungklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 151
  • NJW 1977, 272
  • BStBl II 1977, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.11.1969 - VII R 23/66

    Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Mineralöl nach § 8 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 25. November 1969 VII R 23/66 (BFHE 97, 331, Bundeszollblatt 1970 S 134 - BZBl 1970, 134 -) anerkannt, daß der in erster Linie verfolgte Verwendungszweck entscheidend sei und eine nur nebenher oder gar erst später stattfindende Verwendung außer Betracht bleiben müsse.

    Der BFH hat in den Urteilen vom 7. März 1967 VII 335/63 (BFHE 87, 587, BZBl 1967, 733) und VII R 23/66 angenommen, daß eine (steuerbare) Verwendung zum Verheizen auch dann vorliegen könne, wenn das Mineralöl nur mittelbar verheizt wird, indem es zunächst in Gas umgewandelt und erst dieses verheizt wird, weil die durch Art. 4 Nr. 5 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes vom 28. März 1960 (BGBl I 1960, 201, BZBl 1960, 244) geschaffene Vorschrift des § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst b MinöStG sowohl das unmittelbare als auch das mittelbare Verheizen von Mineralöl erfasse.

    Weitere Zwecke, die nur neben dem Hauptzweck oder gar erst nach dessen Erreichung angestrebt werden und damit offensichtlich hinter dem Hauptzweck zurückstehen, müssen außer Betracht bleiben vgl das zitierte BFH-Urteil VII R 23/66).

  • BFH, 28.11.1974 - V R 98/70

    Antrag auf Zahlung von Prozeßzinsen - Ablehnung - Fristgerechte Zustimmung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Die Frage, ob der Steuerpflichtige gegen den Verwaltungsakt, durch den die Behörde seinen Antrag auf Gewährung einer Abgabenvergünstigung abgelehnt hat, anstatt der Verpflichtungs- nur eine Anfechtungsklage erheben kann, hat der BFH in den Urteilen vom 12. März 1970 IV 7/65 (BFHE 99, 172 , BStBl II 1970, 625 ), vom 23. April 1970 V R 155/66 (BFHE 99, 270 ) und vom 28. November 1974 V R 98/70 (BFHE 114, 323 , BStBl II 1975, 300 ) offengelassen, im Urteil vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69 (BFHE 111, 302 , BStBl II 1974, 319 ) jedoch mit Recht bejaht.
  • BFH, 23.04.1970 - V R 155/66

    Frist für die Antragstellung auf Ausfuhrhändlervergütung

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Die Frage, ob der Steuerpflichtige gegen den Verwaltungsakt, durch den die Behörde seinen Antrag auf Gewährung einer Abgabenvergünstigung abgelehnt hat, anstatt der Verpflichtungs- nur eine Anfechtungsklage erheben kann, hat der BFH in den Urteilen vom 12. März 1970 IV 7/65 (BFHE 99, 172 , BStBl II 1970, 625 ), vom 23. April 1970 V R 155/66 (BFHE 99, 270 ) und vom 28. November 1974 V R 98/70 (BFHE 114, 323 , BStBl II 1975, 300 ) offengelassen, im Urteil vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69 (BFHE 111, 302 , BStBl II 1974, 319 ) jedoch mit Recht bejaht.
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Sie ist im letzteren Sinne auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im L Urteil vom 30. April 1971 VI C 35.68 (BVerwGE 38, 99 ) und von Hübschmann-Hepp-Spitaler (aaO, § 40 FGO Rdnr 7) beantwortet worden.
  • BFH, 12.03.1970 - IV 7/65

    Gegen die Vornahme einer einheitlichen Gewinnfeststellung gerichtete

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Die Frage, ob der Steuerpflichtige gegen den Verwaltungsakt, durch den die Behörde seinen Antrag auf Gewährung einer Abgabenvergünstigung abgelehnt hat, anstatt der Verpflichtungs- nur eine Anfechtungsklage erheben kann, hat der BFH in den Urteilen vom 12. März 1970 IV 7/65 (BFHE 99, 172 , BStBl II 1970, 625 ), vom 23. April 1970 V R 155/66 (BFHE 99, 270 ) und vom 28. November 1974 V R 98/70 (BFHE 114, 323 , BStBl II 1975, 300 ) offengelassen, im Urteil vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69 (BFHE 111, 302 , BStBl II 1974, 319 ) jedoch mit Recht bejaht.
  • FG Düsseldorf, 28.03.1973 - IV 141/69
    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies die Klage mit Urteil vom 28. März 1973 IV 141/69 Z (Entscheidungen der Finanzgerichte 1973 S 455 - EFG 1973, 455 -) ab und führte aus: Zur Anmaischung der Rußölpellets könne Schweröl nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst b MinöStG unversteuert verwendet werden, da es sich um eine Verwendung zum Verheizen handele.
  • BFH, 18.12.1973 - VIII R 101/69

    Miteigentümer - Feststellungsbescheid - Änderung - Bestandskraft - AfA -

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Die Frage, ob der Steuerpflichtige gegen den Verwaltungsakt, durch den die Behörde seinen Antrag auf Gewährung einer Abgabenvergünstigung abgelehnt hat, anstatt der Verpflichtungs- nur eine Anfechtungsklage erheben kann, hat der BFH in den Urteilen vom 12. März 1970 IV 7/65 (BFHE 99, 172 , BStBl II 1970, 625 ), vom 23. April 1970 V R 155/66 (BFHE 99, 270 ) und vom 28. November 1974 V R 98/70 (BFHE 114, 323 , BStBl II 1975, 300 ) offengelassen, im Urteil vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69 (BFHE 111, 302 , BStBl II 1974, 319 ) jedoch mit Recht bejaht.
  • BFH, 07.03.1967 - VII 335/63

    Auslegung des Begriffs Verheizen nach Mineralölsteuergesetz

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Der BFH hat in den Urteilen vom 7. März 1967 VII 335/63 (BFHE 87, 587, BZBl 1967, 733) und VII R 23/66 angenommen, daß eine (steuerbare) Verwendung zum Verheizen auch dann vorliegen könne, wenn das Mineralöl nur mittelbar verheizt wird, indem es zunächst in Gas umgewandelt und erst dieses verheizt wird, weil die durch Art. 4 Nr. 5 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes vom 28. März 1960 (BGBl I 1960, 201, BZBl 1960, 244) geschaffene Vorschrift des § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst b MinöStG sowohl das unmittelbare als auch das mittelbare Verheizen von Mineralöl erfasse.
  • BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67

    Möglichkeit des Einspruchs gegen die Versagung der Erlaubnis zur

    Auszug aus BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73
    Der Bescheid vom 21. August 1969, durch den das HZA den Antrag der Klägerin abgelehnt hat, ihr auch für das zum Einmaischen der Rußölpellets verwendete Schweröl einen Erlaubnisschein zu erteilen, ist ein Verwaltungsakt der in § 229 der Reichsabgabenordnung ( AO ) bezeichneten Art, nämlich ein Bescheid über eine Abgabenvergünstigung, auf deren Gewährung ein Rechtsanspruch besteht und gegen den nach § 229 Nr. 6 AO der Einspruch gegeben ist L (vgl BFH-Urteil vom 11. November 1969 VII R 57/67 , BFHE 97, 400; Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.-6. Aufl, § 229 Rdnr 20).
  • BFH, 24.11.1998 - VIII R 61/97

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Vermögensüberlassung

    Demgemäß hat die Vorinstanz mit der isolierten Aufhebung dieser Bescheide nicht nur gegen § 101 FGO verstoßen (BFH-Urteil vom 26. November 1992 IV R 6/91, BFH/NV 1994, 240; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 101 FGO Rz. 20); vielmehr hat das FG hierdurch auch seine Bindung an das Klagebegehren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO mißachtet, indem es seiner Entscheidung ein --sowohl nach der Interessenlage der Kläger zu 2 bis 5 als auch nach dem Wortlaut ihrer Anträge-- offenkundig nicht verfolgtes Rechtsschutzziel zugrunde legte (zur Zulässigkeit sowie den Motiven für eine sog. "isolierte Anfechtungsklage" vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36; Gräber/von Groll, a.a.O., § 40 Rz. 22).
  • FG Münster, 30.06.2021 - 13 K 793/19

    Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids zur Einkommensteuer

    Gleichwohl ist die sog. isolierte Anfechtungsklage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 26.10.1976 VII R 57/73, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 120, 151, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1977, 36) und des überwiegenden Teils des Schrifttums (vgl. Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 40 FGO Rz. 87 ff mit Nachweisen zum Streitstand) zulässig.

    Ein Kläger ist demnach rechtlich nicht gehindert, gegen einen Ablehnungsbescheid nur die Anfechtungsklage zu erheben, sich also mit der gerichtlichen Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsaktes zu begnügen (BFH-Urteil vom 26.10.1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36, Rz. 15).

  • BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93

    Finanzgerichtsordnung; Bindung an eine offensichtlich gesetzeswidrige Zulassung

    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151 , BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).

    Schon im sog. Hochofen-Urteil (Senatsurteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331; vgl. dazu Beermann, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1970, 289; Prugger, Betriebs-Berater --BB-- 1970, 45) hat der Senat bei einer Konkurrenz von Verwendungszwecken des Mineralöls § 8 Abs. 3 MinöStG dahingehend ausgelegt, daß für die Frage der Gewährung der Steuerfreiheit der eigentliche, in erster Linie verfolgte Verwendungszweck entscheidend ist, während nur nebenher und erst recht spätere, nach der Erreichung des Hauptzwecks stattfindende und damit offensichtlich an Bedeutung wesentlich zurückstehende weitere Verwendungen außer Betracht bleiben (bestätigt in BFHE 120, 151 ).

  • BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96

    Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit

    b) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat als typische Fälle des Verheizens angesehen: das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser in einem Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb (BFHE 97, 400), das Verbrennen von Erdgas in einem Drehrohrofen zur Erzeugung von Wasserdampf (einschließlich eines hohen Partialdrucks) als Voraussetzung für die Futterphosphatherstellung durch hydrothermische Entfluorisierung (Senatsbeschluß in BFH/NV 1997, 531) und die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie durch Umwandlung von Mineralöl im sog. OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist (Senatsurteil in BFHE 87, 587), durch Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung in einem betriebseigenen Kraftwerk verheizt wird (Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36) sowie durch Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle in Öfen von Zementwerken (Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401).
  • BFH, 21.01.1985 - GrS 1/83

    Festsetzuung der negativen Umsatzsteuerschuld in Höhe des Vorsteuerbetrages

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des VII. Senats liegt nicht vor; die Ausführungen zur Rechtsfrage 1. in seinem Urteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73 (BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36) waren für die Entscheidung nicht erheblich.
  • BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).
  • BFH, 21.07.1983 - V R 3/77

    Statthaftigkeit der Sprungklage - Verpflichtungsbegehren - Vorlage an den Großen

    Die vom Bundesfinanzhof zugelassene isolierte Anfechtungsklage gegen den Bescheid, mit dem der begehrte Verwaltungsakt abgelehnt worden ist (Urteile vom 28. November 1974 V R 98/70, BFHE 114, 323, BStBl II 1975, 300; vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 28. Juli 1976 II R 94/73, BFHE 120, 112, BStBl II 1977, 40; vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36), bietet keinen Ersatz für eine ohne vorheriges Einspruchsverfahren zulässige Anfechtungs- und Verpflichtungsklage.
  • FG Nürnberg, 14.07.2022 - 6 K 174/20

    Erledigung der Hauptsache in Steuersache

    Der Antragsteller ist jedoch rechtlich nicht gehindert, nur eine Anfechtungsklage zu erheben, also sich mit der gerichtlichen Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsaktes zu begnügen, quasi ein rechtliches Minus gegenüber der Verpflichtungsklage im Rahmen der Verfügung über den Prozessstoff zu beantragen (s. BFH-Urteil v. 26.10.1976, VII R 57/73 und Teller in Gräber, FGO, 9. A., § 40 R 26 m.w.N.).
  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 1551/18

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

    Dieser Umstand macht aber die Klage auf isolierte Aufhebung der negativen Feststellungsbescheide (sog. isolierte Anfechtungsklage) nicht unzulässig; sie wird vielmehr von der überwiegenden Ansicht grundsätzlich anerkannt (Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 40 FGO Rz. 86 [Nov. 2016] m.w.N.; BFH-Urteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36).
  • FG Hessen, 27.03.1998 - 2 K 2699/97

    Antrag auf Erlass geänderter Einkommensteuerbescheide; Materielle Rechtslage

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