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   BFH, 15.10.1976 - III R 139/74   

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https://dejure.org/1976,530
BFH, 15.10.1976 - III R 139/74 (https://dejure.org/1976,530)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1976 - III R 139/74 (https://dejure.org/1976,530)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1976 - III R 139/74 (https://dejure.org/1976,530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Rückzahlungspflicht - Verschrottung innerhalb Dreijahreszeitraum - Betrieb des Investors - Nutzbarkeit - Ausschluß der Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Rückzahlung der Investitionszulage bei Verschrottung vor Ablauf von drei Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 317
  • DB 1977, 285
  • BStBl II 1977, 59
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.03.1967 - IV R 149/66

    Gewähr einer Investitionszulage für die Beschaffung von Ersatzteilen und

    Auszug aus BFH, 15.10.1976 - III R 139/74
    Jedenfalls seien die Grundsätze des Urteils des BFH vom 9. März 1967 IV R 149/66 (BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238) entsprechend anwendbar, weil der maßgebliche erste Auftrag innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen gewesen sei.

    So entspricht es nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil IV R 149/66) nicht der mit § 19 des Berlinhilfegesetzes, der dem § 19 BerlinFG entspricht, verfolgten Zielsetzung, die Berliner Wirtschaft nur hinsichtlich ihrer "Dauerinvestitionen" zu fördern, aber Wirtschaftsgüter, die wegen ihrer zu schnellen technischen Abnutzung keinerlei Dauerwirkung fähig seien, von der Investitionszulage auszuschließen.

    Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, daß die Investitionszulage nicht dazu mißbraucht wird, Wirtschaftsgüter unter Inanspruchnahme der Zulage in Berlin (West) anzuschaffen, um sie schon kurze Zeit später in einen Betrieb oder eine Betriebstätte in der Bundesrepublik Deutschland oder ins Ausland zu verbringen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1966 VI 55/65, BFHE 87, 313, BStBl III 1967, 125, IV R 149/66).

  • BFH, 29.07.1966 - VI 55/65

    Rechtmäßigkeit der Gewährung der Investitionszulage im Falle der Verbindung von

    Auszug aus BFH, 15.10.1976 - III R 139/74
    Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, daß die Investitionszulage nicht dazu mißbraucht wird, Wirtschaftsgüter unter Inanspruchnahme der Zulage in Berlin (West) anzuschaffen, um sie schon kurze Zeit später in einen Betrieb oder eine Betriebstätte in der Bundesrepublik Deutschland oder ins Ausland zu verbringen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1966 VI 55/65, BFHE 87, 313, BStBl III 1967, 125, IV R 149/66).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Zu Unrecht gehe das FG davon aus, das vorzeitige Ausscheiden der Wirtschaftsgüter liege in der Einstellung des klägerischen Betriebes und nicht --wie von ihr geltend gemacht-- im wirtschaftlichen Verbrauch der Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1976 III R 139/74, BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59).

    Einen Fall wirtschaftlichen Verbrauchs hat der Senat daher anerkannt, wenn Wirtschaftsgüter deshalb für den Betrieb nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind, weil mit ihnen weitere Aufträge nicht zu erzielen waren und auch ihre Nutzung durch andere Unternehmen ausgeschlossen war (Urteil in BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59).

    Auch in derartigen Fällen können einzelne Wirtschaftsgüter dieses Betriebes weiterhin durch Dritte, ggf. für andere betriebliche Zwecke, genutzt werden (s. hierzu schon das Urteil in BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59) oder es kann eine Veräußerung zu einem über dem Schrottwert liegenden Preis erfolgen (vgl. insoweit insbes. das Urteil in BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711).

  • BFH, 29.03.2006 - III B 180/05

    InvZul: dreijährige Bindungsfrist, Ausnahme

    Eine Ausnahme werde etwa angenommen, wenn das Ausscheiden des geförderten Wirtschaftsguts auf Gründen beruhe, die vom Investor nicht zu vertreten seien, beispielsweise wegen technischer Abnutzung, wirtschaftlichen Verbrauchs, eines Totalschadens oder wenn das Wirtschaftsgut mangelhaft gewesen sei und es durch ein mangelfreies in einem wirtschaftlich einheitlichen Vorgang ausgetauscht worden sei (BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV R 149/66, BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238; in BFHE 92, 81, BStBl II 1968, 430; vom 15. Oktober 1976 III R 139/74, BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59, und vom 1. Juli 1977 III R 74/76, BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793).

    b) Durch die investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeits- und Verbleibensdauer soll sichergestellt werden, dass die Investitionszulage nicht dazu missbraucht wird, Wirtschaftsgüter unter Inanspruchnahme der Zulage anzuschaffen, um sie schon kurze Zeit später wieder in einen außerhalb des Fördergebiets belegenen Betrieb oder eine Betriebsstätte zu verbringen (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59).

    Der BFH hat deshalb, worauf die Klägerin ebenfalls zutreffend verwiesen hat, in Einzelfällen, in denen ein derartiger Missbrauch von vorneherein ausgeschlossen war, eng begrenzte Ausnahmen zugelassen und in den von der Klägerin zitierten Fällen Investitionszulage gewährt, obwohl die Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nicht erfüllt waren (BFH-Urteile in BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238; in BFHE 92, 81, BStBl II 1968, 430; in BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59, und in BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793).

  • BFH, 18.12.2013 - III R 56/12

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei Untergang

    In diesen Fällen konnte die Gefahr ausgeschlossen werden, dass Wirtschaftsgüter unter Inanspruchnahme der Zulage angeschafft werden, um sie schon kurze Zeit später in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte außerhalb des Fördergebiets zu verbringen (z.B. Senatsurteil vom 15. Oktober 1976 III R 139/74, BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 49/97

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Wirtschaftsguts

    Zur Begründung führt das FG im wesentlichen aus: Von der dreijährigen Bindungsfrist nach § 2 Satz 1 InvZulG 1993 sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1976 III R 139/74, BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59, und vom 1. Juli 1977 III R 74/76, BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793) ausnahmsweise bei wirtschaftlichem Verbrauch oder technischer Abnutzung des Wirtschaftsgutes abzusehen.
  • FG Brandenburg, 03.06.1997 - 3 K 1005/95

    Investitionszulage für hergestellte Milchkühe; Aussonderung von Kühen aus

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  • BFH, 01.07.1977 - III R 74/76

    Personenkraftfahrzeug - Gewährung einer Investitionszulage - Veräußerung vor

    In seiner Entscheidung vom 15. Oktober 1976 III R 139/74 (BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59) hat der erkennende Senat darüber hinaus die Auffassung vertreten, daß der mit § 19 BerlinFG bezweckte Investitionserfolg auch dann erreicht werde, wenn die begünstigten Wirtschaftsgüter deshalb vorzeitig aus der Berliner Betriebstätte ausscheiden, weil sie wirtschaftlich verbraucht sind und aus diesem Grund verschrottet werden.

    Es sollte damit sichergestellt werden, daß die Investitionszulage nicht dazu mißbraucht wird, Wirtschaftsgüter unter Inanspruchnahme der Zulage in Berlin (West) anzuschaffen, um sie schon kurze Zeit später in einen Betrieb (eine Betriebstätte) in der Bundesrepublik oder ins Ausland zu verbringen (BFH-Urteil III R 139/74).

  • FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05

    Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage für

    So liege der Sachverhalt hier ähnlich wie in der Entscheidung des BFH vom 15.10.1976 III R 139/74 (BStBl II 1977, 59), wo wirtschaftlicher Verbrauch infolge Verschrottung die Investitionszulage gerechtfertigt habe.

    Abweichend vom vorliegenden Fall, wurden in den von der Klägerin genannten Urteilen die Wirtschaftsgüter gerade nicht außerhalb des Fördergebiets zu Produktionszwecken eingesetzt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15.10.1976 III R 139/74, BStBl II 1977, 59).

  • FG Brandenburg, 02.11.1995 - 3 K 785/94

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Wirtschaftsgutes als Anlagevermögen;

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  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.1995 - 2 K 71/94
    So ist das vorzeitige Ausscheiden von Wirtschaftsgütern dann unschädlich, wenn dies infolge einer kürzeren als dreijährigen Nutzungsdauer (vgl. BFH Urt. v. 9. März 1967 - IV R 149/66, BStBl. III 1967, 238), infolge höherer Gewalt, wie Brand, Diebstahl oder Unfall, infolge eines Totalschadens (vgl. BFH Urt. v. 1. Juli 1977 - III R 74/76, BStBl. II 1977, 793) oder infolge wirtschaftlichen Verbrauchs (vgl. BFH Urt. v. 15. Oktober 1976 - III R 139/74, BStBl. II 1977, 59) geschieht.

    Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist dann anzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut für den Betrieb wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist (vgl. BFH Urt. v. 15. Oktober 1976, a.a.O.).

  • FG Brandenburg, 17.12.1996 - 3 V 1199/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann aber in bestimmten Ausnahmefällen, z.B. bei wirtschaftlichem Verbrauch, von der Einhaltung dieser Dreijahresfrist abgesehen werden (vgl. Urteile des BFH vom 15.10.1976, III R 139/74 , Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1977, 59 und vom 01.07.1977, III R 74/76 , BStBl. II 1977, 793; Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 01.02.1995, 2 K 71/94, Deutschland Ost Spezial 8/1996).

    Die Zuführung dieser Tiere zur Schlachtung ist ferner in gewisser Weise vergleichbar mit der Verschrottung von Wirtschaftsgütern, die nach der Rechtsprechung des BFH zulageunschädlich ist (vgl. Urteil des BFH vom 15.10.1976 a.a.O.).

  • BFH, 12.04.1994 - III R 64/91

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf des

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.03.1997 - I 213/94

    Investitionszulagenschädliche Betriebseinstellung innerhalb der dreijährigen

  • FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 1948/10

    Investitionszulage: Ausscheiden eines von Anfang an für den ihm zugedachten Zweck

  • BFH, 26.08.1994 - III R 75/92

    Einhaltung einer Bindungsfrist an die erworbenen Wirtschaftsgüter bei

  • BFH, 05.05.1988 - III R 181/83

    Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter

  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00

    Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Einstellung der

  • BFH, 02.05.1980 - III R 12/79

    Rückzahlung der Investitionszulage auch dann, wenn die Veräußerung von

  • FG Thüringen, 12.12.1996 - II 151/94

    Anspruch auf Investitionszulage für Erwerb eines Omnibus; Bestimmung der

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