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   BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74   

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https://dejure.org/1976,489
BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74 (https://dejure.org/1976,489)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1976 - VI R 139/74 (https://dejure.org/1976,489)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1976 - VI R 139/74 (https://dejure.org/1976,489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stipendium für Studienzwecke - Steuerfreie Gewährung - Mehraufwendungen - Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusamenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 44 § 3c

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Studium entstehen, für das nach § 3 Nr. 44 EStG ein steuerfreies Stipendium gewährt wird, sind nach § 3c EStG nicht abzugsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 491
  • DB 1977, 616
  • BStBl II 1977, 207
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.02.1970 - VI R 317/67

    Kraftfahrzeugbeihilfe - Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugaufwendungen -

    Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74
    Denn dieses Urteil gehe von einem anderen Sachverhalt aus, zumindest sei es durch das BFH-Urteil vom 16. Februar 1970 VI R 317/67 (BFHE 98, 251, BStBl II 1970, 452) überholt.

    Aus dem BFH-Urteil VI R 317/67 ergibt sich für den Streitfall nichts Gegenteiliges.

  • BFH, 07.12.1967 - IV R 33/67

    Steuerfreie öffentliche Zuschüsse - Wirtschaftlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74
    Zu Unrecht berufe sich das FG in der Vorentscheidung auch auf das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67 (BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149).
  • BFH, 25.10.1966 - I 26/64

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74
    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. von § 3 c EStG ist nach dem BFH-Urteil vom 25. Oktober 1966 I 26/64 (BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92) gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge nach Entstehung und Zweckbestimmung so verbunden sind, daß die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen sind, die die Erträge betreffen.
  • BFH, 20.07.1973 - VI R 198/69

    Vorbereitende Aufwendungen - Beabsichtigte Tätigkeit im Ausland - Ansatz im

    Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74
    Aus dem Urteil des BFH vom 20. Juli 1973 VI R 198/69 (BFHE 110, 47, BStBl II 1973, 732) ergebe sich, daß § 3 c EStG nicht anwendbar sei, wenn dieselben Ausgaben gleichzeitig in einem solchen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stünden, daß sie als Werbungskosten von diesen steuerpflichtigen Einnahmen abzuziehen seien.
  • FG Köln, 15.11.2018 - 1 K 1246/16

    Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

    Der Senat kann es offen lassen, ob die Kürzung der Werbungskosten auch auf § 3c Abs. 1 EStG gestützt werden kann (so bspw. BFH-Urteil vom 09.11.1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Dies erfordert eine klar abgrenzbare Beziehung zwischen diesen Tatbestandsmerkmalen (BFH-Urteile vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207; vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895; Heinicke in Schmidt, a.a.O., § 3c Rn. 2; Erhard in Blümich, a.a.O., § 3c EStG Rn. 31) im Sinne einer unlösbaren wirtschaftlichen Verbindung (vgl. etwa BFH-Urteil vom 22. April 1998 I R 83/96, BFHE 186, 200, BStBl II 1998, 698), somit eine Verknüpfung ohne das Dazwischentreten anderer Ursachen (vgl. v. Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 3c Rn. B 26; ders. in Kirchhof, a.a.O., 4. Aufl., § 3c Rn. 13), die zudem konkret feststellbar sein muss (BFH-Urteil vom 29. Januar 1986 I R 22/85, BFHE 146, 132, BStBl II 1986, 479).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 4 K 284/06

    Teilweise Nichtabziehbarkeit von Werbungskosten eines bei einer amerikanischen

    aa) Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. des § 3c Abs. 1 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH dann gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge nach Entstehung und Zweckbestimmung so verbunden sind, dass die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen sind, die die Erträge betreffen (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, m.w.N.).

    In Anwendung dieser Definition hat der VI. Senat des BFH daher einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einem - ergänzend zu den fortgezahlten steuerpflichtigen Dienstbezügen hinzutretenden - steuerfreien Stipendium für einen Studienaufenthalt im Ausland und den dadurch entstandenen Mehraufwendungen für Miete und Verpflegung bereits mit der Begründung bejaht, es seien sowohl das Stipendium nur für den Studienaufenthalt gewährt worden als auch die Mehraufwendungen nur wegen dieses Studienaufenthalts entstanden (BFH-Urteil in BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207).

    Dort heißt es aber zum Tatbestandsmerkmal des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs wörtlich: "In der Regel wird diese Voraussetzung nur erfüllt sein, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die nach ihrer Entstehung oder Zweckbestimmung mit dem Aufenthalt bzw. der Tätigkeit in Italien in einem unlösbaren Zusammenhang stehen, d.h. ohne diese nicht angefallen wären." Infolgedessen bezieht sich in dieser BFH-Entscheidung das Erfordernis, die Aufwendungen dürften "ohne diese" nicht angefallen sein, anders als in den die Entscheidung zitierenden BFH-Urteilen in BFHE 170, 392, BStBl II 1993, 450, und in BFHE 198, 545, BStBl II 2002, 823 (auf die sich der Kl stützt) nicht auf die steuerfreien Einnahmen, sondern - wie bereits im BFH-Urteil in BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207 - auf die diesen Einnahmen zugrunde liegenden Lebensvorgänge.

    Dieser doppelte steuerliche Vorteil wäre hier aber gegeben, würden die Zahlungen der Rechtsanwaltskanzlei steuerfrei belassen und die Ausgaben des Kl dennoch wie begehrt in vollem Umfang zum Abzug als Werbungskosten anerkannt (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil in BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207).

  • BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20

    Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang jedenfalls immer dann, wenn die Einnahmen dazu dienen, beruflich veranlasste Aufwendungen auszugleichen oder zu erstatten (Senatsurteil vom 09.11.1976 - VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207; BFH-Urteile vom 27.04.1993 - IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 27.04.2006 - IV R 41/04, BFHE 214, 69, BStBl II 2006, 755, und vom 18.04.2012 - X R 62/09, BFHE 237, 434, BStBl II 2012, 721).
  • BFH, 08.07.2020 - X R 6/19

    Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

    bb) Von zumindest steuerbaren Zuflüssen ist die Rechtsprechung auch dann ausgegangen, sofern die Stipendien/Zuschüsse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit gegenüber § 22 Nr. 1 EStG vorrangigen Einkunftsarten stehen (vgl. BFH-Urteile vom 24.08.1973 - VI R 100/71, BFHE 110, 272, BStBl II 1973, 819, betreffend Beihilfen, die Landesbeamte anlässlich der Ablegung der Abschlussprüfung an einer Verwaltungsakademie erhielten [§ 19 EStG]; vom 09.11.1976 - VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, Stipendium an einen Staatsbediensteten für ein Auslandsstudium [§ 19 EStG, dort im Zusammenhang mit einem Werbungskostenabzugsverbot nach § 3c EStG]; vom 20.03.2003 - IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190, Stipendium an eine freiberuflich tätige Germanistin [§ 18 EStG]; FG Hamburg, Urteil vom 05.09.2012 - 6 K 39/12, EFG 2013, 104, rkr., Stipendium an eine promovierte Volljuristin, die als wissenschaftliche Assistentin an einer deutschen Universität beschäftigt war und bei Beurlaubung ohne Bezügefortzahlung zu einem bestimmten Thema forschte, in diesem Zusammenhang aber zahlreiche Verpflichtungen einging [§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; "... jedenfalls ... sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG ..."]; ebenso FG Münster, Urteil vom 16.05.2013 - 2 K 3208/11 E, EFG 2014, 19, rkr., Forschungsstipendium an einen Doktoranden).
  • BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00

    Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet -

    Ausreichend ist vielmehr die Feststellung einer erkennbaren und abgrenzbaren Beziehung, die im Einzelfall zu prüfen ist (BFH-Urteile in BFHE 170, 392, BStBl II 1993, 450; in BFHE 157, 526, BStBl II 1990, 119; vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507, sowie vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 66/91

    Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind

    Ausreichend ist vielmehr die Feststellung einer erkennbaren und abgrenzbaren Beziehung (BFH-Urteile vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, und in BFHE 157, 526, BStBl II 1990, 119).
  • BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77

    Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Sonderausgaben - Arbeitslohn -

    Ein solcher unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ist gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge nach Entstehung und Zweckbestimmung so verbunden sind, daß die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen sind, die die Erträge betreffen (Urteil des Senats vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl 1977, 207 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1966 I 26/64, BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92).

    Es ist, wie der Senat im Urteil in BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, unter Bezugnahme auf Herrmann-Heuer (Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 3 c EStG Anm. 28) und Scholz (in Forkel-Kommentar zum Einkommensteuergesetz 1975, § 3 c Anm. 8) betont hat, nicht erforderlich, daß ein finaler Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmen dergestalt besteht, daß die Ausgaben erbracht werden, um dadurch Einnahmen zu erzielen.

  • BFH, 27.04.2006 - IV R 41/04

    Umfang der Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11

    Dementsprechend stellt der BFH in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob und inwieweit durch die Erstattung Betriebsausgaben oder Werbungskosten ausgeglichen werden sollen (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, und in BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. von § 3 c EStG ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 1976 VI R 139/74 (BFHE 120, 491 bis 494, BStBl II 1977, 207) nicht nur dann gegeben, wenn zwischen den Ausgaben und den Einnahmen ein finaler Zusammenhang dergestalt besteht, daß die Ausgaben erbracht werden, um dadurch Einnahmen zu erzielen.
  • BFH, 13.10.2003 - VI R 71/02

    Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung

  • FG Niedersachsen, 31.05.2011 - 13 K 144/11

    Steuerpflichtigkeit von Zahlungen des Verbundes sozialtherapeutischer

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 3 K 377/01

    Einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für

  • BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75

    Ein Unterhaltsgeld nach § 44 AFG ist auf die als Werbungskosten abziehbaren

  • FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12

    Werbungskosten, Progressionsvorbehalt, Veranlassungszusammenhang, Korrespondenz

  • FG Düsseldorf, 16.08.1999 - 14 K 3050/95

    Ausgaben in Verbindung mit steuerfreiem Mietzuschuss als Werbungskosten;

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