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   BFH, 30.09.1976 - V R 109/73   

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BFH, 30.09.1976 - V R 109/73 (https://dejure.org/1976,187)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1976 - V R 109/73 (https://dejure.org/1976,187)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1976 - V R 109/73 (https://dejure.org/1976,187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Umsatzsteuer - Festsetzung der Umsatzsteuer - Vorsteuerabzugsanspruch - Unselbständige Besteuerungsgrundlage - Anfechtungsklage - Negative Steuer - Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung einer Pauschalreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der Teilleistung und zur Auslegung von Vorschriften der 2. EWG-Richtlinie.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 562
  • DB 1977, 1171
  • BStBl II 1977, 227
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Der Senat hält an den Grundsätzen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung einer Pauschalreise fest (Anschluß an Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).

    Wie der Senat im Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73 (BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307) ausgeführt hat, erbringt der Veranstalter einer Pauschalreise im Rahmen eines zusammengesetzten Vertrages eine Mehrheit von Reisedienstleistungen, deren Leistungsort jeweils gesondert zu bestimmen ist.

    Unter Berücksichtigung der im Urteil V R 138/73 niedergelegten Grundsätze ist der Senat der Auffassung, daß die Klägerin mit der Gewährung von Verpflegung und Unterkunft Eigenleistungen gegenüber ihren Reiseteilnehmern erbracht hat, die wirtschaftlich selbständig und daher einer eigenständigen umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung zugänglich sind.

    Dagegen ist die Prüfung, ob eine Mehrheit von Leistungen, die einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen, als eine einheitliche Leistung im vorbezeichneten Sinne oder als ein Bündel selbständiger Einzelleistungen zu beurteilen ist, nach den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen durchzuführen, wie sie für den Pauschalreisevertrag ihren Niederschlag im BFH-Urteil V R 138/73 gefunden haben.

  • BFH, 19.12.1952 - V 4/51 U

    Steuerfreiheit bei Vertragsverhältnissen, die Merkmale eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Vielmehr habe die Klägerin mit der Gewährung von Unterkunft und Verpflegung Eigenleistungen erbracht, deren steuerliches Schicksal deswegen selbständig zu beurteilen sei, da es sich bei den abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen um gemischte Verträge gehandelt habe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. Dezember 1952 V 4/51 U, BFHE 57, 249, BStBl III 1953, 98).

    Dies habe das FG verkannt, wie sich aus der Bezugnahme auf das BFH-Urteil V 4/51 U ergebe.

  • BFH, 02.07.1959 - V 285/57 U

    Aufteilung der Umsatzsteuerpflicht bei der Erbringung von Reiseleistungen

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Die Grundsätze des Urteils des BFH vom 2. Juli 1959 V 285/57 U (BFHE 69, 255, BStBl III 1959, 358) seien hier nicht anwendbar, weil dieses Urteil auf die Tätigkeit eines kleinen Reisebüros abgestellt sei.

    Es ist der Ansicht, daß die Klägerin unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils V 285/57 U Vermittlungsleistungen erbracht habe.

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Nur der Verwaltungsakt, der den in vorstehender Weise berechneten Steuerbetrag festsetzt (§ 211 Abs. 1 AO), kann mit einem Rechtsbehelf angegriffen und damit der Überprüfung zugeführt werden, ob der in ihm ausgewiesene Steuerbetrag dem Gesetz entspricht (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344).
  • EuGH, 20.05.1976 - 111/75

    Mazzalai / Ferrovia del Renon

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Angesichts dieser eindeutigen Regelung stellt sich für den Senat die Frage einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EGH) gemäß Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht (vgl. EGH-Urteil vom 20. Mai 1976 Rechtssache 111/75, Umsatzsteuer-Rundschau 1976 S. 157).
  • BFH, 25.01.1962 - V 138/59 U

    Zulässigkeit der Beantragung einer Umsatzsteuervergünstigung, die im

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Bei der berechneten und festzusetzenden negativen Steuer handelt es sich um eine negative Steuerzahlungsschuld (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1961 V 312/58 U, BFHE 73, 811, BStBl III 1961, 562; vom 25. Januar 1962 V 138/59 U, BFHE 74, 311, BStBl III 1962, 120, und vom 27. Mai 1971 V R 109/70, BFHE 102, 440, BStBl II 1971, 649).
  • BFH, 05.10.1961 - V 312/58 U

    Anspruch auf Gewährung des Kürzungsanspruchs nach § 3 Abs. 1 BHG (Gesetze zur

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Bei der berechneten und festzusetzenden negativen Steuer handelt es sich um eine negative Steuerzahlungsschuld (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1961 V 312/58 U, BFHE 73, 811, BStBl III 1961, 562; vom 25. Januar 1962 V 138/59 U, BFHE 74, 311, BStBl III 1962, 120, und vom 27. Mai 1971 V R 109/70, BFHE 102, 440, BStBl II 1971, 649).
  • BFH, 27.05.1971 - V R 109/70

    Anfechtungsklage - Kürzungsanspruch - Geschuldete Umsatzsteuer -

    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Bei der berechneten und festzusetzenden negativen Steuer handelt es sich um eine negative Steuerzahlungsschuld (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1961 V 312/58 U, BFHE 73, 811, BStBl III 1961, 562; vom 25. Januar 1962 V 138/59 U, BFHE 74, 311, BStBl III 1962, 120, und vom 27. Mai 1971 V R 109/70, BFHE 102, 440, BStBl II 1971, 649).
  • RFH, 12.07.1927 - V A 900/26
    Auszug aus BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
    Soweit sich die Klägerin bei der Erbringung dieser Leistungen der inländischen Unternehmer des Hotel- und Gaststättengewerbes bedient habe, lägen gemäß § 3 Abs. 10 UStG 1967 sonstige Leistungen im Inland vor (Hinweis auf Urteil des RFH vom 12. Juli 1927 V A 900/26, RFHE 21, 306, RStBl 1927, 214; Urteil des FG Nürnberg vom 24. Juli 1956 I 290/55, EFG 1957, 32).
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Die Höhe der Steuerschuld ergibt sich aus den bewirkten Umsätzen (einschließlich der Hinzurechnungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967) abzüglich der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG 1967) und unter Berücksichtigung der Berichtigungen gemäß § 17 UStG 1967 (vgl. Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    b) § 387 BGB verlangt u.a., daß zwei Personen einander Leistungen schulden und daß der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann, daß also hier das beklagte FA spätestens im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung die Umsatzsteuer von dem Kläger als Aufrechnungsgegner fordern und die Umsatzsteuererstattung aufgrund des negativen Saldos von Steuern und Vorsteuern (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227 --sog. Vorsteuererstattungsanspruch--) diesem gegenüber bewirken konnte.
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90

    1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der

    Die Teilleistung ist eine in mehrere Teile aufgespaltene Einzelleistung (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).
  • BFH, 19.05.1988 - V R 102/83

    Verlorene Baukostenzuschüsse als vorausgezahltes Mietentgelt; Mietvorauszahlungen

    Sie betrifft vielmehr nur die Entstehung von Steuer für bestimmte Leistungsabschnitte, die durch Vereinbarung entsprechender Zahlungsabschnitte begründet werden (vgl. dazu insbesondere BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227 - unter 3. -).
  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Der Anspruch auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge (als besondere Besteuerungsgrundlage der Umsatzsteuer, BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227) war nicht durch einen an den Konkursverwalter gerichteten Vorauszahlungsbescheid (Umsatzsteuerbescheid) geltend zu machen, weil es sich nicht um einen Masseanspruch (§§ 57, 58, 59 KO), sondern um eine Konkursforderung (§ 3 Abs. 1 KO) handelt.
  • BFH, 25.11.2004 - V R 4/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

    a) Die Klägerin hat, indem sie eine Erhöhung der Umsatzsteuervergütung begehrt hat, keine Verpflichtungsklage, sondern eine Anfechtungsklage erhoben (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).
  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Denn zum einen hat die GmbH nach Abschluß des Verrechnungsvertrages (vgl. hierzu Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 226 AO 1977 Tz. 26, m.w. N.) eine Darlehensforderung in Höhe der zuvor bestehenden negativen Steuerzahlungsschuld (= Auszahlungsanspruch infolge des Vorsteuerabzugs; vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227) ausgewiesen; zum anderen erstellte die KG eine Rechnung, in der die Buchwerte der übertragenen Aktiva als umsatzsteuerrechtliches Entgelt ausgewiesen wurden.
  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Besteuerungsgegenstand (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/1973) ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich die ausgeführte einzelne Leistung des Unternehmers (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Oktober 1986 V B 44/86, BFHE 148, 80, BStBl II 1987, 145; BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).
  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Die gemäß § 15 UStG 1967/1973 abziehbaren Vorsteuerbeträge sind unselbständige, mit Rechtsmitteln nicht anfechtbare Teile dieses Steuerbescheids (§ 213 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung - AO -, § 157 Abs. 2 AO 1977; BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 114/79

    Verfahren - Konkurs - Umsatzsteuer - Feststellungsbescheid -

    Bei der Umsatzsteuer entstehen - anders als etwa bei der Einkommensteuer gemäß § 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - die sich aus der Verwirklichung der im UStG enthaltenen gesetzlichen Tatbestände (z. B. §§ 1, 14 Abs. 2, Abs. 3, § 15 Abs. 1, §§ 15 a, 17 Abs. 1, Abs. 2 UStG 1973) ergebenden Steuerbeträge, unbeschadet der Zusammenfassung bei der Steuerberechnung, gesondert (BFH-Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, 566, BStBl II 1977, 227).

    Die Zusammenfassung der einzelnen Steuerforderungen unter Berücksichtigung der abziehbaren Vorsteuern (§ 15 UStG 1973) zu einer positiven oder negativen Steuerzahlungsschuld (§ 16 Abs. 1, Abs. 2 UStG 1973) ändert nichts daran, daß die einzelnen Tatbestandsverwirklichungen Besteuerungsgegenstand sind (vgl. BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

  • BFH, 24.03.1983 - V R 8/81

    Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer

  • BFH, 30.10.1986 - V B 44/86

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von

  • BFH, 26.11.1987 - V R 133/81

    Hinreichende Bezeichnung - Umsatzsteuerforderung - Verfahren

  • BFH, 26.11.1987 - V R 130/82

    Umsatzsteuer - Forderung - Konkurs - Titel

  • BFH, 07.11.1989 - VII R 34/87

    In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im

  • BFH, 25.01.1979 - V R 53/72

    Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2023 - 3 K 3067/23

    Berücksichtigung zukünftiger Auswirkungen über den Monat der

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 195/83

    Inanspruchnahme im Haftungswege - Inanspruchnahme eines Gesellschafters -

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06

    Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder

  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 29.06.1982 - VIII R 181/78

    Selbstverbrauchsteuer - Einkünfte aus Vermietung - Einkünfte aus Verpachtung -

  • BFH, 29.09.1995 - V B 38/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache vorliegend zur Geltung der

  • BFH, 26.03.1990 - V B 154/88

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 30.10.1986 - III R 164/82

    Schätzung der Umsatzsteuer und Ermittlung der Vorsteuer als Tatsachen im Sinne

  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 9 K 139/97

    Keine verbindliche Zusage des FA über Entnahmewert des Betriebsgrundstücks bei

  • BFH, 29.08.1985 - V B 87/84

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheiden

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