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   BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76   

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https://dejure.org/1976,87
BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76 (https://dejure.org/1976,87)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1976 - IV R 35/76 (https://dejure.org/1976,87)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - IV R 35/76 (https://dejure.org/1976,87)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung - Höhe der Aufwendungen - Zeitaufwand für Reisevorbereitungen - Aufwendungen eines Zahnarztes - Fachkongreß - Berufliche Veranlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 35
  • NJW 1977, 776 (Ls.)
  • DB 1977, 476
  • BStBl II 1977, 238
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem der Lebensführung angehören können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279), führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).

    Die Rechtsprechung hat es stets als deutliches Indiz für die private Veranlassung einer Reise angesehen, daß Orte im Ausland aufgesucht werden, die - wie Mexiko - auch Ziel privater Bildungsreisen sind (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urteil des BFH I R 212/72).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    Nach der Auslegung, die § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG durch die Rechtsprechung des BFH erfahren hat (vgl. insbesondere Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der privaten Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern.

    Es soll verhindert werden, daß Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewußt herbeigeführte Verbindung von beruflichen oder privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen Beruf haben, der ihnen dies ermöglicht, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müssen (BFH-Beschluß GrS 2/70).

  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem der Lebensführung angehören können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279), führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 72/70

    Berufliche Veranlassung - Besuch eines Ärzte-Kongresses - Dauer der Anreise -

    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    Da demnach die Reise des Klägers und der Klägerin zu dem Welt-Zahnärztekongreß in ihrer Gesamtheit nicht ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen wurde, sind die gesamten vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen nicht abzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524).
  • BFH, 28.06.1963 - VI 45/63 U

    Aufwendungen eines Geistlichen für Fachbücher und Mikrofilme von

    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    b) Das Steuerrecht schreibt auch nicht vor, welche Aufwendungen für den Betrieb oder im beruflichen Interesse erforderlich sind; ebenso ist es grundsätzlich ohne Belang, ob sie üblich oder zweckmäßig sind (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 13. Dezember 1962 IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91, und vom 28. Juni 1963 VI 45/63 U, BFHE 77, 313, BStBl III 1963, 435).
  • BFH, 13.12.1962 - IV 10/61 S
    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    b) Das Steuerrecht schreibt auch nicht vor, welche Aufwendungen für den Betrieb oder im beruflichen Interesse erforderlich sind; ebenso ist es grundsätzlich ohne Belang, ob sie üblich oder zweckmäßig sind (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 13. Dezember 1962 IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91, und vom 28. Juni 1963 VI 45/63 U, BFHE 77, 313, BStBl III 1963, 435).
  • BFH, 18.02.1965 - IV 36/64 U
    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem der Lebensführung angehören können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279), führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).
  • BFH, 11.10.1973 - VIII R 187/71

    Auslandsaufenthalt - Erhebliche Dauer - Reise auf Landweg - Allgemeine

    Auszug aus BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76
    Dabei können allerdings das Fehlen der Notwendigkeit, die Unüblichkeit und die Unzweckmäßigkeit bei Aufwendungen, die - wie Aufwendungen für eine Reise - ebensogut privater Natur sein können, als Anzeichen dafür gewertet werden, daß die Aufwendungen aus außerbetrieblichen Erwägungen gemacht wurden (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1973 VIII R 187/71, BFHE 111, 52, BStBl II 1974, 200).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Der VI. Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch gehindert, weil seine Rechtsauffassung von den Urteilen des IV. Senats vom 5. Dezember 1968 IV R 46/67 (BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235) und vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76 (BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238) abweicht.

    Die Auffassung des vorlegenden Senats weicht von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235 und in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 ab.

    In der Folgezeit betrachtete der BFH zunehmend jeweils die gesamte Reise als Einheit: Sei eine ausschließliche oder weitaus überwiegende betriebliche Veranlassung, die der Steuerpflichtige zu beweisen habe, nicht gegeben, so folge aus § 12 Nr. 1 EStG, dass die gesamten Kosten der Reise grundsätzlich zu den Lebenshaltungskosten gehörten, selbst wenn eine berufliche Tätigkeit gefördert werde; eine Aufteilung der Reisekosten komme dann grundsätzlich nicht in Betracht (Urteile vom 22. Juli 1965 IV 55/65 U, BFHE 83, 406, BStBl III 1965, 646; vom 4. August 1967 VI R 289/66, BFHE 90, 52, BStBl III 1967, 776 - Reise eines Geografielehrers mit seiner Ehefrau nach Ostafrika; vom 4. August 1967 VI R 192/66, BFHE 90, 50, BStBl III 1967, 774 - Reise eines Englischlehrers mit seinem PKW nach England; vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; auch Beschluss des Großen Senats in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, unter II. 7.; ferner Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 63/75, BFHE 121, 31, BStBl II 1977, 203; in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238).

    Ebenso lehnte der BFH die Aufteilung der Reisekosten für die 17-tägige Reise eines Zahnarztes zum Welt-Zahnarztkongress in Mexiko ab, weil der Kongress nur neun Tage gedauert hatte und die Ehefrau mitgereist war (Urteil in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238).

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Es handele sich bei diesen Kosten nicht um eindeutig abgrenzbare, beruflich bzw. betrieblich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 157; in BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238, und vom 5. Dezember 1968 IV R 46/67, BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 VI B 139/96, BFH/NV 1997, 290; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174).

    Mit der oben dargelegten Rechtsauffassung weicht der beschließende Senat von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235, und in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 ab.

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen oder beruflichen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen veranlaßt sind und daß es sich nicht um Aufwendungen für die Lebensführung des Steuerpflichtigen handelt (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1973 VIII R 187/71, BFHE 111, 52, BStBl II 1974, 200; vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238).

    c) Zutreffend hat die Rechtsprechung des BFH bei Informationsreisen in der Regel der Tatsache eine besondere Bedeutung beigemessen, daß die Reiseroute weit auseinandergezogen sowie mit häufigem Ortswechsel verbunden war und daß die besuchten Orte auch beliebte Ziele des Tourismus waren (z. B. Urteile I R 212/72; IV R 35/76).

    a) Im Einzelfall ist die Auslandsgruppenreise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile I R 212/72; IV R 90/73; IV R 35/76).

    Daraus hat die neuere Rechtsprechung des BFH zu Studienreisen mit Recht gefolgert, daß eine betriebliche Veranlassung einer Reise nur anerkannt werden kann, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der tatsächlichen Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile I R 212/72; I R 112/73; IV R 90/73; IV R 35/76; IV R 30/76).

  • FG München, 27.08.2016 - 15 K 439/15

    Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen des

    Ob sie getätigt werden, unterliegt grundsätzlich der Dispositionsbefugnis des Steuerpflichtigen; es kommt nicht darauf an, ob die Aufwendungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind (vgl. Schmidt/Loschelder, EStG , § 9 Rn. 46 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 09.07.2013 IX R 43/11, BStBl II 2014, 878 und vom 28.10.1976 IV R 35/76, BStBl II 1977, 238 ).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

    Hierbei können allerdings das Fehlen der Notwendigkeit, die Unüblichkeit und die Unzweckmäßigkeit bei Aufwendungen, die ebenso gut privater Natur sein können, als Anzeichen dafür gewertet werden, dass die Aufwendungen aus außerbetrieblichen Erwägungen gemacht wurden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BStBl II 1977, 238; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10, EFG 2013, 113).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Das Fehlen der Üblichkeit, der Erforderlichkeit und der Zweckmäßigkeit einer Aufwendung kann allerdings Anzeichen dafür sein, daß die Aufwendungen aus außerbetrieblichen Erwägungen gemacht wurden (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; Conradi in Littmann/Bitz/Meincke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 12 RdNr. 6).
  • BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76

    Reisejournalist - Liebhaberei - Langjährige Verluste

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluß GrS 8/77).

    Denn dem Steuerpflichtigen steht es frei, in welcher Höhe er Aufwendungen für seinen Beruf machen will; deshalb kann auch ein wegen seiner Höhe letztlich sich als unzweckmäßig erweisender Aufwand zu den Betriebsausgaben zählen (vgl. BFH-Urteil IV R 35/76).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10

    FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten

    Dabei können allerdings das Fehlen der Notwendigkeit, die Unüblichkeit und die Unzweckmäßigkeit bei Aufwendungen, die ebenso gut privater Natur sein können, als Anzeichen dafür gewertet werden, dass die Aufwendungen aus außerbetrieblichen Erwägungen gemacht wurden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 - IV R 35/76, BStBl. II 1977, 238).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91

    Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten

    Der BFH hat allerdings mehrfach betont, daß die Kosten einer Reise grundsätzlich nur einheitlich entweder Betriebsausgaben oder nichtabziehbare Kosten der Lebensführung sind (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213); daran ist auch künftig festzuhalten.
  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

  • FG Münster, 05.05.2010 - 9 K 2753/07

    Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise

  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

  • FG Saarland, 28.11.1996 - 2 K 93/96
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