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   BFH, 12.01.1977 - I R 204/75   

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https://dejure.org/1977,646
BFH, 12.01.1977 - I R 204/75 (https://dejure.org/1977,646)
BFH, Entscheidung vom 12.01.1977 - I R 204/75 (https://dejure.org/1977,646)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 1977 - I R 204/75 (https://dejure.org/1977,646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft - Unternehmen einer Personengesellschaft - Anteile im Eigentum einzelner Gesellschafter - Überlassung der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 352
  • DB 1977, 985
  • BStBl II 1977, 357
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.10.1972 - I R 219/70

    Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in das Unternehmen einer

    Auszug aus BFH, 12.01.1977 - I R 204/75
    Zur finanziellen Eingliederung in das Unternehmen einer Personengesellschaft genügt es, daß die Anteile an der Kapitalgesellschaft einzelnen Gesellschaftern der Personengesellschaft gehören, wenn diese ihre Machtstellung, die sie kraft ihres Anteilsbesitzes ausüben können, in den Dienst der Personengesellschaft stellen (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1972 I R 219/70, BFHE 108, 154, BStBl II 1973, 383).

    Schon das BFH-Urteil I R 219/70 hat es genügen lassen, daß die Anteile an der Organgesellschaft "einzelnen" Gesellschaftern gehören.

  • BFH, 08.01.1975 - I R 142/72

    Pensionszusage an einen Arbeitnehmer einer Personengesellschaft, der

    Auszug aus BFH, 12.01.1977 - I R 204/75
    In diesem Fall leisten die betreffenden Gesellschafter der Personengesellschaft einen Beitrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks mit der Folge, daß die Anteile an der Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter in die Steuerbilanz der Personengesellschaft aufzunehmen sind (§ 15 Nr. 2 EStG; BFH-Urteil vom 8. Januar 1975 I R 142/72, BFHE 115, 37, BStBl II 1975, 437).
  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Auszug aus BFH, 12.01.1977 - I R 204/75
    Vielmehr genügt es, daß die gewerbliche Tätigkeit des herrschenden Unternehmens mit der Tätigkeit der Organgesellschaft in einem wirtschaftlichen Zusammenhang dergestalt steht, daß sich beide Unternehmen als Teile einer wirtschaftlichen Einheit darstellen (BFH-Urteil vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 46/02

    Organbeteiligung als Sonderbetriebsvermögen II

    bb) Ist die Organgesellschaft nicht nahezu ausschließlich für die Organträgerin tätig, können die von einem Mitunternehmer der Organträgerin gehaltenen Anteile an der Organgesellschaft dann notwendiges Sonderbetriebsvermögen II sein, wenn sie die Stimmrechtsmehrheit bei der Organgesellschaft und damit deren finanzielle Eingliederung vermitteln (BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BFHE 121, 352, BStBl II 1977, 357; BFH-Beschluss vom 24. April 1991 II B 99/90, BFHE 164, 458, BStBl II 1991, 623).
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06

    Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass nach der für das Streitjahr geltenden Rechtslage (§ 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1998 --KStG 1998--) eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft; hier: GmbH) auch dann finanziell in eine Personengesellschaft (Organträgerin; hier: KG) eingegliedert sein konnte, wenn --wie im Streitfall-- die Anteile an der Organgesellschaft im Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Mitunternehmer gehalten wurden (hier: X; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BFHE 121, 352, BStBl II 1977, 357; vom 26. Oktober 1972 I R 219/70, BFHE 108, 154, BStBl II 1973, 383; Dötsch/Jost/Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, § 14 KStG n.F. Rz 138; Abschn. 52 Abs. 2 KStR 1995; vgl. auch BTDrucks 15/119, S. 43 zu § 14 i.d.F. des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16. Mai 2003, BGBl. I 2003, 660, BStBl I 2003, 321).
  • BFH, 14.04.1993 - I R 128/90

    Steuerrechtliche Anerkennung und Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung

    Dabei genügt es, daß die zur Begründung der Organschaft erforderliche Beteiligung den Gesellschaftern der Personengesellschaft zusteht und die Gesellschafter die rechtliche und tatsächliche Stellung, die ihnen die Anteile an der Kapitalgesellschaft gewährt, der Personengesellschaft überlassen, womit die Anteile Sonderbetriebsvermögen werden (BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BFHE 121, 352, BStBl II 1977, 357).
  • FG Saarland, 20.07.2004 - 1 V 131/04

    Organisatorische Eingliederung bei gewerbesteuerlicher Organschaft (§ 2 Abs. 2

    Bei Identität der Geschäftsführungsorgane von Organmutter und -tochter (Personalunion) werde das Merkmal der organisatorischen Eingliederung im Allgemeinen als erfüllt angesehen (Danelsing in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 14 KStG Rz. 89 unter Hinweis auf BFH vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. 1977 11, 357 und Schwend/Hall, DStR 1984, 101).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357) liege eine organisatorische Eingliederung vor, wenn die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sei.

  • FG Düsseldorf, 25.09.2006 - 10 K 5519/02

    Sondervergütung; Organschaft; Geschäftsführung; Mitunternehmer;

    Die Überlassung des Grundstücks muss sich aber - wenn auch nur in einem weiteren Sinne - als Beitrag zur Förderung dieses Zweckes darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 1975 IV R 89/73, BStBl II 1975, 781, und vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl II 1977, 357).
  • BFH, 24.04.1991 - II B 99/90

    Anteile an einer GmbH (Organgesellschaft), die einem Gesellschafter einer

    Die - neben der finanziellen, durch den Anteilsbesitz der Gesellschafter vermittelten Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BFHE 121, 352, BStBl II 1977, 357) - erforderliche wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung bedeutet, daß die Kapitalgesellschaft als Organ das Unternehmen des Organträgers in der Art einer unselbständigen Betriebsabteilung fördert und ergänzt (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1989 I R 152/84, BFHE 157, 127, BStBl II 1989, 668, und vom 13. September 1989 I R 110/88, BFHE 158, 346, BStBl II 1990, 24).
  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98

    Organschaft zwischen der Werbegesellschaft einer Rundfunkanstalt und einem Kasino

    Wenn keine der in § 14 KStG genannten eindeutigen Eingliederungsalternativen (Beherrschungsvertrag oder eingegliederte Gesellschaft) gegeben ist, liegt eine organisatorische Eingliederung vor, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass sich der Wille des Organträgers in der Geschäftsführung der Organgesellschaft tatsächlich laufend realisiert hat (FG Berlin, Urteil vom 13. Mai 1998 6 K 6294/93, EFG 1999, 82), insbesondere bei Vorliegen einer personellen Identität auf der Geschäftsführungsebene des Organträgers und der Organgesellschaft -sog. "Personalunion" - (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357).
  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98

    Organschaft bei Betrieben gewerblicher Art einer Rundfunkanstalt (§§ 2 Abs. 2

    Wenn keine der in § 14 KStG genannten eindeutigen Eingliederungsalternativen (Beherrschungsvertrag oder eingegliederte Gesellschaft) gegeben ist, liegt eine organisatorische Eingliederung vor, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass sich der Wille des Organträgers in der Geschäftsführung der Organgesellschaft tatsächlich laufend realisiert hat (FG Berlin, Urteil vom 13. Mai 1998 6 K 6294/93, EFG 1999, 82), insbesondere bei Vorliegen einer personellen Identität auf der Geschäftsführungsebene des Organträgers und der Organgesellschaft -sog. "Personalunion" - (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357).
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 6 K 387/89
    Dabei können als Indizien für eine solche Eingliederung u.a. sprechen, daß die Mitglieder der Geschäftsführung in beiden Unternehmen ganz oder zum wesentlichen Teil identisch sind (BFH-Urteil vom 12.Januar 1977 I R 204/75, BStBl II 1977, 357 und in BStBl II 1989, 668), daß die Organgesellschaft den laufenden Weisungen des Organträgers unterworfen ist oder nach dessen für sie verbindlichen Richtlinien handelt oder aber, daß die Bestellung leitender Angestellter durch die Organgesellschaft der Genehmigung des Organträgers bedarf.
  • FG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 K 1269/91

    Keine fehlerhafte und damit unwirksame Bekanntgabe gemäß § 122 AO mangels

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