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   BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74   

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https://dejure.org/1977,443
BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74 (https://dejure.org/1977,443)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1977 - VII R 42/74 (https://dejure.org/1977,443)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1977 - VII R 42/74 (https://dejure.org/1977,443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Klagerücknahme - Revision - Psychischer Druck - Abgabe der Willenserklärung - Entscheidung nach Einzelfall - Störung der Geistestätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 105 Abs. 2; FGO § 58 Abs. 1; ZPO § 56 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 385
  • BStBl II 1977, 434
  • BStBl II 1977, 435
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.12.1971 - III R 44/68

    Streit über Prozeßfähigkeit - Behandlung als prozeßfähig - Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74
    Die Prozeßfähigkeit ist nicht nur Prozeßvoraussetzung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Klage, sondern auch Prozeßhandlungsvoraussetzung i. d. S., daß die Wirkung jeder einzelnen Prozeßhandlung, wie etwa der Klagrücknahme, von der bestehenden Prozeßfähigkeit abhängig ist (so auch BFH-Urteil vom 3. Dezember 1971 III R 44/68, BFHE 105, 230, BStBl II 1972, 541).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Revisionsgericht bei der Prüfung der Prozeßvoraussetzungen zu eigenen Tatsachenfeststellungen einschließlich der Erhebung von Beweisen berechtigt ist (so das BFH-Urteil III R 44/68).

    Einen Grund dafür, die Frage der behaupteten Prozeßunfähigkeit nicht selbst zu entscheiden, sieht der Senat auch darin, daß der Kläger sich nicht erstmals in der Revisionsinstanz (wie im Urteil III R 44/68) auf seine von Anfang an bestehende Prozeßunfähigkeit berufen hat, sondern sie schon vorher, wenn auch nicht expressis verbis, vor dem FG geltend gemacht hat, und zwar nur für den Zeitpunkt der Klagrücknahme.

  • BFH, 19.01.1972 - II B 26/69

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der

    Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74
    Es bestehe kein Anlaß, die in den Entscheidungen des BFH vom 8. Juli 1969 II R 108/66 (BFHE 96, 552, BStBl II 1969, 733) und vom 19. Januar 1972 II B 26/69 (BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352) aufgeworfene Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Klagrücknahme als unwirksam anzusehen sei; denn im Streitfalle sei sie selbst dann unwirksam, wenn man die Anfechtungsmöglichkeiten des BGB für entsprechend anwendbar halten würde.

    Es liege auch kein besonderer Ausnahmefall i. S. der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26. September 1968 IV 118/64, BFHE 93, 536, BStBl II 1969, 52, und Beschluß II B 26/69) vor.

  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage -

    Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74
    Es bestehe kein Anlaß, die in den Entscheidungen des BFH vom 8. Juli 1969 II R 108/66 (BFHE 96, 552, BStBl II 1969, 733) und vom 19. Januar 1972 II B 26/69 (BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352) aufgeworfene Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Klagrücknahme als unwirksam anzusehen sei; denn im Streitfalle sei sie selbst dann unwirksam, wenn man die Anfechtungsmöglichkeiten des BGB für entsprechend anwendbar halten würde.
  • BFH, 26.09.1968 - IV 118/64

    Zur Frage der Wirksamkeit einer durch einen fachkundigen Berater erklärten

    Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74
    Es liege auch kein besonderer Ausnahmefall i. S. der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26. September 1968 IV 118/64, BFHE 93, 536, BStBl II 1969, 52, und Beschluß II B 26/69) vor.
  • BFH, 09.05.1972 - IV B 99/70

    Einstellung des Verfahrens - Beschluß - Klagerücknahme - Beschwerde - Bestreiten

    Auszug aus BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74
    Nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1972 IV B 99/70 (BFHE 105, 246, BStBl II 1972, 543) habe bei nachträglicher Geltendmachung der Unwirksamkeit der Klagrücknahme das Gericht, bei dem das Verfahren beendet worden sei, zu entscheiden, ob die Rücknahme rechtsgültig sei.
  • BFH, 12.08.2009 - X S 47/08

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche

    Das vom Antragsteller zitierte BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74 (BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434) unterscheidet sich vom vorliegenden Fall in zwei grundlegenden Punkten: In dem dortigen Verfahren war der Kläger im Gegensatz zum Antragsteller nicht anwaltlich vertreten; zudem wurde der Kläger durch das FG zu einer Klagerücknahme gedrängt, während im Streitfall die Klage auf Initiative des Prozessbevollmächtigten C zurückgenommen wurde (siehe oben bb).
  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 20 R 600/06
    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2003 (S 2 R 4334/03 WA) ist darüber hinaus kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, dass ein derartiger Druck auf die Klägerin ausgeübt worden sei, die Klage zurückzunehmen, dass fehlende Prozessfähigkeit anzunehmen sei (LSG NW SozEntsch § 60 Nr. 19; BVerwG 19, 159; BFH 121, 385).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 452/02

    Klagerücknahme nach fehlerhaftem Verfahrenshinweis des Gerichts (§ 72 FGO; § 321

    Eine Klagerücknahme ist regelmäßig unwirksam, wenn der Steuerpflichtige bei Abgabe der Erklärung prozessunfähig war (BFH vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BStBl. II 1977, 434) oder er in unzulässiger Weise zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist (BFH vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BStBl. II 1972, 352; vom 7. November 1990 III S 7/90, BFH/NV 1991, 337).
  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93

    Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden

    Der Senat versteht dieses Vorbringen nicht in dem Sinne, daß der Kläger von Anfang an oder während der Gerichtsverfahren i. S. des § 58 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) prozeßunfähig wäre, mit der Folge, daß nicht nur eine Sachentscheidungsvoraussetzung fehlte, sondern aufgrund einer mangelnden Prozeßhandlungsvoraussetzung, die ohne gesetzliche Vertretung vorgenommenen Prozeßhandlungen unwirksam wären (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434, 436 m. w. N.).
  • BFH, 29.11.2005 - II B 151/04

    Festsetzungsfrist, Beginn

    Eine Abweichung gegenüber dem aufgestellten Rechtssatz aus der Entscheidung des BFH vom 15. Februar 1977 VII R 45/74 --zutreffend wohl VII R 42/74-- (BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434) kann schon deswegen nicht vorliegen, weil dort von einem Zustand der vorübergehenden Prozessunfähigkeit die Rede ist.
  • BFH, 01.09.1988 - V R 139/83

    Besteuerung von Umsätzen in Umsatzsteuerbescheiden gegen die Unternehmereinheit -

    Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung so verstanden, daß die Unwirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsbehelfs nur in krassen Fällen unzulässiger Einwirkung auf die Willensbildung des Steuerpflichtigen geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74; BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434; Beschluß vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352).
  • FG München, 04.11.2021 - 15 K 2687/19

    Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO

    Wenn die Äußerung des Steuerberaters als wahr unterstellt wird und der Kläger danach nicht in der Lage war, den Inhalt seiner Steuererklärung zu erfassen, besteht berechtigter Anlass, dessen Prozessfähigkeit zu prüfen (§ 50 Abs. 1 FGO), weil nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann, dass die geschilderte kognitive Einschränkung des Klägers zu einer ggf. auch länger andauernden zumindest beschränkten Prozessfähigkeit führte oder führt (BFH, Urteil vom 15.02.1977 - VII R 42/74 -, BStBl II 1977, 434).
  • BFH, 10.11.1988 - IV R 15/86

    Klagebefugnis der Gesellschafter bei Vollbeendigung einer

    Dieser Mangel ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (§ 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 56 Abs. 1 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434).
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 1 K 268/99

    Umfang der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden; Unwirksamkeit der Rücknahme

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  • BFH, 07.11.1990 - III S 7/90

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Danach ist eine Klagerücknahme regelmäßig dann unwirksam, wenn der Steuerpflichtige bei Abgabe der betreffenden Erklärung prozeßunfähig war (BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434) oder in unzulässiger Weise zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlaßt worden ist (BFH-Beschluß vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, mit weiteren Hinweisen).
  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 489/96

    Gründe für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 394/01

    Gründe für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • BFH, 25.01.1994 - VIII S 8/93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Steuerberaters

  • FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 12 K 412/99

    Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme; Umsatzsteuer 1988-1993

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

  • FG Köln, 20.12.2000 - 15 K 5614/93

    Erfolgreiche Berufung auf eine Erledigungserklärung des Prozeßbevollmächtigten

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