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   BFH, 28.01.1977 - III R 29/75   

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https://dejure.org/1977,1034
BFH, 28.01.1977 - III R 29/75 (https://dejure.org/1977,1034)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1977 - III R 29/75 (https://dejure.org/1977,1034)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1977 - III R 29/75 (https://dejure.org/1977,1034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Witwe eines Knappschaftsarztes - Ruhegeld - Freistellung von der Vermögensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 110 Abs. 1 Nr. 4, § 111 Nr. 1, 3, 9

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Vermögensteuerfreiheit für das der Witwe eines Knappschaftsarztes zustehende Ruhegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 497
  • DB 1977, 1491
  • BStBl II 1977, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.06.1969 - III R 64/66

    Pensionsansprüche - Renten - Unselbständige Tätigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 28.01.1977 - III R 29/75
    Das der Witwe eines Knappschaftsarztes zustehende Ruhegeld ist weder nach § 111 Nr. 1 noch nach § 111 Nr. 3 BewG 1965 von der Vermögensteuer freigestellt (Anschluß an Urteil vom 20. Juni 1969 III R 64/66, BFHE 96, 120, BStBl II 1969, 544).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Juni 1969 III R 64/66 (BFHE 96, 120, BStBl II 1969, 544; vgl. ferner Urteil vom 26. Oktober 1970 III R 103/68, BFHE 101, 120, BStBl II 1971, 194) eingehend und unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung dargelegt, daß es sich bei einem "Arbeits- oder Dienstverhältnis" i. S. dieser Vorschrift nicht um das Dienstverhältnis eines freiberuflich Tätigen handeln kann.

    Er hat ferner im Urteil III R 64/66 in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des BFH entschieden, daß Knappschaftsärzte hinsichtlich ihrer Tätigkeit für die Knappschaft in der Regel selbständig tätig werden.

    An den Grundsätzen des Urteils III R 64/66, die das BVerfG in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1969 1 BvR 523/69 (HFR 1970, 129) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet hat, hält der Senat fest.

    Wie der Senat im Urteil III R 64/66 ebenfalls entschieden hat, liegt eine Rentenversicherung i. S. des § 111 Nr. 3 BewG nur vor, wenn Prämien gezahlt wurden und die zu zahlende Rente von der Höhe der Prämien abhängt.

  • Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs III/2573
    Auszug aus BFH, 28.01.1977 - III R 29/75
    Insbesondere sollten die nicht unter die bisherigen Befreiungsvorschriften fallenden beruflichen Pflichtversicherungsverhältnisse begünstigt werden (Begründung der Bundesregierung zu Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1961, Bundestags-Drucksache III/2573 S. 29).

    Die Einführung der zusätzlichen Freibetragsregelung gemäß § 5 Abs. 3 VStG a. F. stand in engem Zusammenhang mit der Einfügung des § 68 Nr. 3 BewG a. F. und diente - wie diese Vorschrift - dem erklärten gesetzgeberischen Ziel, die privaten Versicherungs- und Versorgungsansprüche zu entlasten (Bundestags-Drucksache III/2573, a. a. O.).

  • BFH, 08.10.1965 - III 67/63 U

    Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Freibetrages - Auslegung des § 5

    Auszug aus BFH, 28.01.1977 - III R 29/75
    Der Gesetzgeber ist danach nicht davon ausgegangen, daß Renten als die wichtigste Form von Versorgungsansprüchen stets ganz von der Vermögensteuer befreit sein sollten (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. Oktober 1965 III 67/63 U, BFHE 83, 560, BStBl III 1965, 702).
  • BFH, 26.10.1970 - III R 103/68

    Renten - Tätigkeit als Handelsvertreter - Vermögensteuerpflicht

    Auszug aus BFH, 28.01.1977 - III R 29/75
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Juni 1969 III R 64/66 (BFHE 96, 120, BStBl II 1969, 544; vgl. ferner Urteil vom 26. Oktober 1970 III R 103/68, BFHE 101, 120, BStBl II 1971, 194) eingehend und unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung dargelegt, daß es sich bei einem "Arbeits- oder Dienstverhältnis" i. S. dieser Vorschrift nicht um das Dienstverhältnis eines freiberuflich Tätigen handeln kann.
  • BVerfG, 16.12.1969 - 1 BvR 523/69
    Auszug aus BFH, 28.01.1977 - III R 29/75
    An den Grundsätzen des Urteils III R 64/66, die das BVerfG in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1969 1 BvR 523/69 (HFR 1970, 129) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet hat, hält der Senat fest.
  • BFH, 15.07.1998 - II R 24/96

    Vereinbarungen in Sozietätsvertrag - Recht auf wiederkehrende Leistungen -

    b) Entgegen der Annahme der Revision ist den Ausnahmetatbeständen des § 111 Nr. 1 bis 4 BewG auch kein gemeinsames Grundprinzip des Inhalts zu entnehmen, daß schlechthin alle der Altersversorgung dienenden Ansprüche vom sonstigen Vermögen ausgenommen sein sollen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Januar 1977 III R 29/75, BFHE 121, 497, BStBl II 1977, 450).

    Individuell etwa im Zusammenhang mit einer Praxis- oder Vermögensübernahme vereinbarte Versorgungsansprüche sollten dagegen nach wie vor zum sonstigen Vermögen gehören (vgl. BFHE 121, 497, BStBl II 1977, 450).

  • BFH, 25.03.1977 - III R 2/76

    Vermögensteuerpflicht von Hinterbliebenenansprüchen aus einer berufsständischen

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1977 III R 29/75 (BStBl II 1977, 450) unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des StÄndG 1961 (Bundestags-Drucksache III/2573) ausgeführt, daß durch die Einführung der Vorschrift des § 68 Nr. 3 BewG a. F. gerade auch die nicht unter die bisherigen Befreiungsvorschriften fallenden beruflichen Pflichtversicherungsverhältnisse begünstigt werden sollten.

    Voraussetzung für die Annahme einer Rentenversicherung ist allerdings, daß Prämien gezahlt werden und daß die zu zahlende Rente von der Höhe der Prämien abhängt (Urteile des BFH III R 29/75 und vom 20. Juni 1969 III R 64/66, BFHE 96, 120, BStBl II 1969, 544).

  • BFH, 18.10.2000 - II R 8/99

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindungsansprüche

    Durch diese Regelung soll eine gewisse Gleichstellung der betrieblichen Versorgungsansprüche mit den Ansprüchen aus der Sozialversicherung (Nr. 2), Ansprüchen aus Rentenversicherungen (Nr. 3) und den Ansprüchen auf gesetzliche Versorgungsbezüge (Nr. 4) erreicht werden (vgl. Urteil des BFH vom 28. Januar 1977 III R 29/75, BFHE 121, 497, BStBl II 1977, 450).
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