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   BFH, 17.05.1977 - VI R 243/74   

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https://dejure.org/1977,682
BFH, 17.05.1977 - VI R 243/74 (https://dejure.org/1977,682)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1977 - VI R 243/74 (https://dejure.org/1977,682)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - VI R 243/74 (https://dejure.org/1977,682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eheleute - Rechtsbehelfsverfahren - Wahl der Zusammenveranlagung - Durchführungspflicht - Unanfechtbarkeit der getrennten Veranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1967) § 26 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durchführung der Zusammenveranlagung von Ehegatten, wenn diese während des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die getrennte Veranlagung eines Ehegatten gewählt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 290
  • NJW 1977, 1936 (Ls.)
  • DB 1979, 288
  • BStBl II 1977, 605
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Ein Zusammenveranlagungsbescheid, wie ihn der Kläger erstrebt, kann deshalb noch erlassen werden (vgl. BFHE 134, 412, 414; 122, 290 ff.).
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Da nach der Rechtsprechung des Senats die auf Zusammenveranlagung gerichtete Klage eine Verpflichtungsklage ist (BFH-Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BFHE 122, 290, BStBl II 1977, 605), beschränkt sich die Entscheidung des Senats darauf, den gegen den Kläger ergangenen Steuerbescheid und die Einspruchsentscheidung aufzuheben und das FA zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden (§ 101 Satz 2 FGO).
  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Daher hat der Senat entschieden, daß Eheleute während des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die getrennte Veranlagung eines Ehegatten auch dann wirksam die Zusammenveranlagung wählen können, wenn die getrennte Veranlagung des anderen Ehegatten bereits unanfechtbar geworden ist (Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BFHE 122, 290, BStBl II 1977, 605).
  • BFH, 20.05.1992 - III B 110/91

    Beiladung bei finanzgerichtlicher Auseinandersetzung über Zusammenveranlagung

    Die Änderung der Veranlagungsart bei einem Ehegatten hat - ähnlich wie die Änderung eines Grundlagenbescheids (§ 171 Abs. 10 der Abgabenordnung - AO 1977 -) die Anpassung von Folgebescheiden nach sich zieht (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977) - zwangsläufig eine Änderung der Steuerfestsetzung beim anderen Ehegatten selbst dann zur Folge, wenn dessen Einkommensteuer bereits bestandskräftig festgesetzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BFHE 122, 290, BStBl II 1977, 605; vom 18. November 1977 VI R 71/75, BFHE 124, 169, BStBl II 1978, 215; Abschn. 174 Abs. 4 Satz 4 ff. der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990 für den Fall des Wechsels von getrennter Veranlagung zur Zusammenveranlagung).
  • FG Berlin, 22.02.2002 - 3 K 3071/95

    Ausübung des Wahlrechts auf getrennte Veranlagung

    Das den Klägern in § 26 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz - EStG - eingeräumte Wahlrecht ist nicht befristet und kann bis zur Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides oder eines Änderungsbescheides, im finanzgerichtlichen Verfahren bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung ausgeübt oder widerrufen werden (ständige Rechtsprechung - vgl. z. B. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 20. Januar 1999 XI R 31/96, Sammlung amtlich nichtveröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 1333 m. w. N.; Urteil vom 24. Mai 1991 III R 105/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 12 zu 2 b der Gründe m. w. N.; BFH-Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BStBl II 1977, 605).
  • FG München, 21.10.2003 - 6 K 2834/02

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung; Einkünfte aus nichtselbständiger

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  • BFH, 18.11.1977 - VI R 71/75

    Einkommensteuerliche Behandlung des Arbeitslohns der für Zeiträume gezahlt worden

    Wählen beide Ehegatten nunmehr übereinstimmend die Zusammenveranlagung, so steht dem nicht entgegen, daß die getrennte Veranlagung des anderen Ehegatten bereits unanfechtbar geworden ist (BFH-Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BFHE 122, 290, BStBl II 1977, 605).
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