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   BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76   

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https://dejure.org/1977,375
BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76 (https://dejure.org/1977,375)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1977 - IV R 45/76 (https://dejure.org/1977,375)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1977 - IV R 45/76 (https://dejure.org/1977,375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Genaue Angabe der Beweismittel - Aufdrängung der Erhebung - Erhebung durch Finanzgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118 Abs. 3, § 120 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 396
  • BStBl II 1977, 694
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.03.1976 - I R 100/74

    Revision - Stützung auf Verfahrensmängel - Entscheidungsumfang - Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Vorschrift so zu verstehen, daß in den Fällen, in denen eine nach § 115 Abs. 1 FGO wegen der Höhe des Streitwertes statthafte Revision allein auf Verfahrensmängel gestützt wird, ohne das Recht der materiell-rechtlichen Überprüfung der Vorentscheidung nur über die zulässigerweise geltend gemachten Verfahrensmängel zu entscheiden ist, wenn nicht zugleich die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 oder 2 FGO erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1976 I R 100/74, BFHE 118, 530, BStBl II 1976, 498).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76
    Das schließt zwar die Rüge mangelnder Sachaufklärung nicht von vornherein aus (vgl. aber Entscheidung des BVerwG vom 13. September 1973 II B 45/73, HFR 1974, 308).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Für eine auf § 103 SGG gestützte Rüge ist die Darlegung erforderlich, auf Grund welcher Umstände sich das LSG zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, welche Ermittlungen dieses gewesen wären, welche Beweismittel das LSG hierzu hätte erheben müssen und schließlich, zu welchem Ergebnis diese Ermittlungen geführt hätten (vgl BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997, - 13 RJ 69/96 - BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 28; BFH, Urteile vom 26. Februar 1975, BFHE 115, 185; vom 24. Mai 1977, BFHE 122, 396).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 8/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R

    Die Rüge ist schon nicht hinreichend begründet worden, weil substantiierte Angaben dazu fehlen, mit welchen Mitteln das FG den Sachverhalt hätte weiter aufklären sollen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten (ständige Rechtsprechung zu den Darlegungsanforderungen, z.B. BFH-Beschluss vom 24.05.1977 - IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694; Senatsbeschluss vom 22.10.2015 - I B 94/14, BFH/NV 2016, 748).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Die hierauf gerichtete Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) des FA kann nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht den Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensverstoßes entspricht (§ 120 Abs. 2 FGO); insbesondere genügt es nicht auszuführen, daß das FG Feststellungen in einer bestimmten Richtung nicht getroffen habe, ohne die Beweise und Beweismittel anzugeben, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich aber dem FG hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Außerdem ist darzulegen, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm nach Lage der Verhältnisse hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694), welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung aller Voraussicht nach gehabt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) und warum das Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des FG geführt hätte.
  • BFH, 26.03.1993 - III S 42/92

    Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur bei

    Bei der Rüge unzureichender Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 FGO) muß vor allem dargelegt werden, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat und weshalb sich dem FG diese weitere Beweiserhebung - auch ohne besonderen Antrag - als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (so schon BFH-Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694; vgl. aus jüngerer Zeit auch BFH-Beschluß vom 29. Juli 1992 I B 49/92, BFH/NV 1993, 83, zur vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • BFH, 28.05.1979 - I R 1/76

    Keine Aktivierung von Leistungsschutzrechten, wenn ein Schallplattenhersteller

    Das FA hat insoweit keine Verfahrensrüge erhoben (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. u. a. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185 BStBl II 1975, 489; BFH-Beschluß vom 24, Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694).
  • BFH, 25.01.1989 - I R 205/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Inland - Grenzgänger - Aufenthalt während der

    Die Rüge wäre nur zulässig, wenn die Kläger innerhalb der Revisionsbegründungsfrist dargelegt hätten, welche Tatsachen unter Heranziehung welcher Aufklärungsmöglichkeiten das FG hätte feststellen sollen; das folgt aus dem Erfordernis der Begründung der Revision (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO), mit der, soweit Verfahrensmängel gerügt werden, die Tatsachen zu bezeichnen sind, die den Mangel ergeben (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; BFH-Urteile vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219; vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, 194, BStBl II 1975, 489, und Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694).
  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Die allenfalls angedeutete Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts (vgl. § 76 Abs. 1 FGO) enthält bereits keinerlei Angaben dazu, welche weitere konkreten Aufklärungsmaßnahmen und ggf. Beweiserhebungen zu welchen bestimmten Streitpunkten sich dem Gericht nach dessen insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt hätten aufdrängen müssen und inwieweit das FG dann wiederum konkret zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694, 695; vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, 663).
  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Das bedeutet, dass die Tatsacheninstanz grundsätzlich auch ohne Beweisanträge die erforderlichen Beweiserhebungen durchführen muss, bis der Sachverhalt so vollständig wie möglich aufgeklärt ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694; Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Rdnr. 1, 10 ff.).
  • BFH, 10.11.1994 - V R 87/93

    Veräußerung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschafften

    Der Vortrag des Klägers in diesem Zusammenhang, das FG hätte die erwähnten Unterlagen anfordern "können", genügt nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO für die Rüge mangelnder Sachaufklärung, weil u. a. die Angabe fehlt, wo genau Tatsachen vorgetragen wurden, denen das FG auch ohne Beweisantritt hätte nachgehen müssen (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz. 63).
  • BFH, 19.10.2007 - IV B 157/06

    § 15a EStG : Verlustübernahme durch Belastung von Darlehenskonten

  • BFH, 11.02.1981 - I R 98/76

    Der Gewinn aus der Veräußerung einer privat gehaltenen stillen Beteiligung

  • BFH, 07.12.1994 - II B 179/93

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen des Beweisantritts von

  • BFH, 21.01.1986 - VII R 196/83

    Der verfassungs- und verfahrensrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör -

  • BFH, 17.10.1979 - I R 247/78

    Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung -

  • BFH, 01.12.1994 - III B 77/94

    Unzureichende Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 2/95

    Rüge materiell-rechtlicher Verfahrensfehler im Finanzgerichtsverfahren

  • BFH, 24.10.1990 - V B 60/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 30.09.1997 - VIII B 140/95
  • BFH, 20.08.1986 - I R 283/82

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der Unterlassung

  • BFH, 04.08.1997 - I B 22/97
  • BFH, 18.03.1992 - XI S 16/91

    Unwiderruflichkeit einer Erledigungserklärung

  • BFH, 27.10.1988 - IV S 11/88

    Verlust der Eigenschaft als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches

  • BFH, 14.06.1995 - II B 106/94

    Hinreichende Bezeichnung einer behaupteten Divergenz oder eines geltend gemachten

  • BFH, 28.05.1993 - I B 22/93

    Unzulässigkeit einer Klage mangels ausreichender Bezeichnung des Klageziels

  • BFH, 29.07.1992 - I B 49/92

    Inhalt der Darlegungslast bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung

  • BFH, 03.08.1988 - I S 1/88

    Zu niedrige Angabe von Rohgewinnaufschlägen - Voraussetzungen für die Gewährung

  • BFH, 24.04.1986 - IV R 283/83

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses unter Ehegatten - Ein zu

  • BFH, 09.03.1995 - V B 85/94

    Heranziehung als Haftungsschuldner für nicht selbst verschuldete Steuerschulden

  • BFH, 01.08.1985 - V R 180/84

    Umfang der Revisionsbegründung bei gerügten Verfahrensfehlern

  • BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
  • BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80

    Verfahrensmängel der Versagung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der

  • BFH, 24.09.1992 - VIII B 12/91
  • BFH, 09.07.1992 - V B 67/91
  • BFH, 29.10.1987 - IV B 133/86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 15.12.1983 - V R 109/80
  • BFH, 15.12.1989 - VIII R 285/84
  • BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84
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