Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1977 - V R 20/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,433
BFH, 14.07.1977 - V R 20/74 (https://dejure.org/1977,433)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1977 - V R 20/74 (https://dejure.org/1977,433)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - V R 20/74 (https://dejure.org/1977,433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung von Büroräumen - Berechtigung zur Benutzung der zentralen Fernsprechanlage - Fernschreibanlage eines Bürohauses - Nebenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1951) § 4 Nr. 10 lit. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Überlassung einer zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage zur Nutzung ist keine Nebenleistung zur Vermietung von Büroräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 203
  • NJW 1978, 728
  • DB 1977, 2360
  • BStBl II 1977, 881
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.04.1968 - V 73/65

    Steuerbefreiung bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückseigentümers bei

    Auszug aus BFH, 14.07.1977 - V R 20/74
    Der Begriff der Vermietung sei nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (Urteil des BFH vom 25. April 1968 V 73/65, BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509).
  • BFH, 05.03.1971 - III R 90/69

    Personenaufzüge - Rolltreppen - Warenhaus - Betriebsvorrichtungen des

    Auszug aus BFH, 14.07.1977 - V R 20/74
    Denn diese Anlage ist keine Betriebsvorrichtung nach dem auch für das Umsatzsteuerrecht maßgeblichen bewertungsrechtlichen Betrachtungsstandpunkt; es fehlt ihr die hiernach erforderliche besondere Beziehung zu einem oder mehreren der auf dem Grundstück betriebenen Gewerben (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1971 III R 90/69, BFHE 102, 107, BStBl II 1971, 455).
  • BFH, 13.08.1970 - V R 69/66

    Umsatzsteuerbefreiung bei nach Weisung ausgeführten beförderungssteuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 14.07.1977 - V R 20/74
    Eine Nebenleistung liegt nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. das Urteil vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507, und die Anmerkung hierzu in HFR 1970, 598) vor, wenn eine Leistung in engem Zusammenhang mit einer anderen steht, im Verhältnis zu dieser nebensächlich ist und in deren Gefolge üblicherweise vorkommt.
  • BFH, 30.04.1976 - III R 132/74

    Beheizbare Rasenfläche eines Installationsbetriebs als Betriebsvorrichtung; zur

    Auszug aus BFH, 14.07.1977 - V R 20/74
    Hiernach sind - entsprechend dem Grundsatz des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG 1965 und der dazu vorliegenden Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1976 III R 132/74, BFHE 119, 97, BStBl II 1976, 527) - die mit dem vermieteten Grundstück fest verbundenen und daher nach § 94 BGB zu dessen Bestandteilen gehörenden Betriebsvorrichtungen aller Art als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter mit der umsatzsteuerrechtlichen Folge zu beurteilen, daß die Grundstücksvermietung insoweit steuerpflichtig ist.
  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Überlassung von Telefoneinrichtungen jedoch um eine selbständige Leistung und nicht um eine (steuerfreie) Nebenleistung zur Grundstücksvermietung (BFH-Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881).
  • BFH, 28.05.1998 - V R 19/96

    Steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen

    Der Senat hat dieses Aufteilungsgebot mit Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74 (BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881) dahin umschrieben, daß Betriebseinrichtungen, die mit einem Grundstück fest verbunden sind und mit diesem mitvermietet werden, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der umsatzsteuerrechtlichen Nebenleistung an der Steuerfreiheit der Grundstücksvermietung teilhaben können und daß die Regelung (im bezeichneten Fall die vergleichbare Regelung des § 37 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1951) die Besteuerung der entgeltlichen Überlassung solcher Wirtschaftsgüter an die Mieter ohne Einschränkung verlangt.

    Der Senat braucht nicht dazu Stellung zu nehmen, ob oder inwieweit dieses aus § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 folgende Aufteilungsgebot (BFH in BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881) mit der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) übereinstimmt.

  • BFH, 07.11.1996 - V R 34/96

    Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar

    Die mit der Vermietung von Büroräumen verbundene Berechtigung zur Benutzung einer zentralen Fernsprechanlage ist keine Nebenleistung zur Vermietung von Büroräumen (BFH-Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    In diesen Fällen ist das Entgelt auf die steuerfreie Grundstücksvermietung und die übrigen steuerpflichtigen Leistungen - erforderlichenfalls durch Schätzung - aufzuteilen (vgl. zum Vorstehenden z. B. Senatsurteile vom 7. April 1960 V 143/58 U, BFHE 71, 41, BStBl III 1960, 261; vom 10. August 1961 V 95/60 U, BFHE 73, 714, BStBl III 1961, 525, und vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881; Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - Abschn. 76 Abs. 5, Abschn. 80, 81).
  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Ein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, daß eine Leistung im Vergleich zur anderen nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Januar 1960 V 22/58 U, BFHE 70, 394, BStBl III 1960, 147; vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881, sowie vom 3. Juli 1980 V R 99/75, Umsatzsteuer-Rundschau 1980 S. 209 - UStR 1980, 209 -, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 75/94

    Sonstige Leistungen können weder unmittelbar noch entsprechend nach § 4 Nr. 28

    Das FG weist zu Recht darauf hin, daß die Abbruchverpflichtung auch nicht als Nebenleistung zur bisherigen Vermietung beurteilt werden kann und daß ein etwa in Betracht kommendes Hilfsgeschäft nicht das rechtliche Schicksal des Hauptgeschäfts teilt (BFH-Urteile vom 11. April 1957 V 46/56 U, BFHE 64, 594, BStBl III 1957, 222, und vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881; BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, unter 4; Giesberts, in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 2 Abs. 1 und 2 Rz. 169 ff.; Bunjes/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 4. Aufl. 1993, § 3 Anm. 4, § 4 Nr. 11 Anm. 3).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 6 K 2565/03

    Ansehung der Überlassung von Strom an Dauercamper als selbstständige

    Verneint wurde eine Nebenleistung dagegen für den Fall der Überlassung einer Telefonanlage in einem Büro (BFH v. 14.07.1977 - V R 20/74, BStBl II 1977, 881).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

    Unselbständige Nebenleistungen sind Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit einer Hauptleistung stehen, diese abrunden und ergänzen, im Verhältnis zur ihr nebensächlich sind und in deren Gefolge üblicherweise vorkommen (BFH-Urteil vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507 ; Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BStBl II 1977, 881; Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BStBl II 1981, 197, Abschn. 4 der Gründe).
  • FG Köln, 05.02.1998 - 2 K 7300/96

    Klage einer niederländischen Leasing-Gesellschaft auf Durchführung der Vergütung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 26/92

    Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus der Installation von Versorgungseinrichtungen

    Eine das umsatzsteuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung teilende unselbständige Nebenleistung liegt vor, wenn eine Leistung in engem Zusammenhang mit einer anderen steht, im Verhältnis zu dieser nebensächlich ist und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (Urteile des BFH vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BStBl II 1977, 881; vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BStBl II 1981, 197).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00

    Betriebsstätte des Eintrittskartenhandel für Sport- bzw. Musikveranstaltungen im

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 6081/94

    Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht