Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.09.1977

Rechtsprechung
   BFH, 21.09.1977 - I R 40/74   

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https://dejure.org/1977,509
BFH, 21.09.1977 - I R 40/74 (https://dejure.org/1977,509)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1977 - I R 40/74 (https://dejure.org/1977,509)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1977 - I R 40/74 (https://dejure.org/1977,509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsaufspaltung - Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft - Wesentlicher Teil - Notwendiges Betriebsvermögen - Besitzgesellschaft - Wirtschaftsgut - Unmittelbarer Zusammenhang

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 464
  • BStBl II 1978, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    Die unterschiedlichen Beteiligungsverhältnisse bei der Besitzgesellschaft und bei der Betriebsgesellschaft hindern im Streitfall nicht die Annahme einer Betriebsaufspaltung (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440 , BStBl II 1972, 63 ).

    Die Klägerin hat die Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Grundlagen des auf die Betriebsgesellschaft übergegangenen Betriebs gehören, an die Betriebsgesellschaft verpachtet (BFH-Beschluß GrS 2/71).

    Denn dieser Erlaß verzichtet "aus Gründen des Vertrauensschutzes" auf die Anwendung des BFH-Beschlusses GrS 2/71 (Betriebsaufspaltung auch bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen) für die Veranlagungszeiträume vor 1974 nur in solchen Fällen, in denen bisher Einkünfte des Besitzunternehmens aus Vermietung und Verpachtung angenommen wurden.

  • BVerfG, 15.07.1974 - 1 BvR 500/72
    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    a) die Entscheidung über die Revisionen auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 500/72 betreffend die Betriebsaufspaltung bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen entschieden habe,.

    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Betriebsaufspaltung bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG inzwischen die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG-Beschluß vom 15. Juli 1974 1 BvR 500/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1974 S 459 - HFR 1974, 459 -).

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 16/69

    Erfindung - Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH - Verwertung durch fremden

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht abschließend zu prüfen, ob die Rechtsbeziehungen zwischen der Besitzgesellschaft oder deren Gesellschafter und der Betriebsgesellschaft stets einheitlich als gewerblich anzusehen sind (vgl BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 IV R 16/69 , BFHE 99, 533 , BStBl II 1970, 722 ).
  • BVerfG, 29.08.1974 - 1 BvR 157/73
    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Betriebsaufspaltung bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG inzwischen die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG-Beschluß vom 15. Juli 1974 1 BvR 500/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1974 S 459 - HFR 1974, 459 -).
  • BFH, 24.06.1969 - I 201/64

    Unentgeltliche Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen - Betriebsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    In diesem Sinne versteht der BFH die Begriffe "wesentlich" oder "notwendig" (BFH-Urteil vom 24. Juni 1969 I 201/64, BFHE 97, 125, BStBl II 1970, 17).
  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    Denn sie dienen unmittelbar dem Betrieb der Besitzgesellschaft, der gerade in der Verpachtung der Wirtschaftsgüter besteht (vgl BFH-Urteil vom 30. April 1975 I R 111/73 , BFHE 115, 500 , BStBl II 1975, 582 ).
  • BFH, 21.09.1977 - I R 39/74

    Betriebsaufspaltung - Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    Die Verfahren I R 39/74 (einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns 1967) und I R 40/74 (Gewerbesteuermeßbetrag 1967) werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.09.1977 - I R 39 bis 40/74, I R 39/74, I R 40/74   

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https://dejure.org/1977,5917
BFH, 21.09.1977 - I R 39 bis 40/74, I R 39/74, I R 40/74 (https://dejure.org/1977,5917)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1977 - I R 39 bis 40/74, I R 39/74, I R 40/74 (https://dejure.org/1977,5917)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1977 - I R 39 bis 40/74, I R 39/74, I R 40/74 (https://dejure.org/1977,5917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung - Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft - Wesentlicher Teil - Notwendiges Betriebsvermögen - Besitzgesellschaft - Wirtschaftsgut - Unmittelbarer Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 464
  • DB 1978, 724
  • BStBl II 1978, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    Die unterschiedlichen Beteiligungsverhältnisse bei der Besitzgesellschaft und bei der Betriebsgesellschaft hindern im Streitfall nicht die Annahme einer Betriebsaufspaltung (Beschluß des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63).

    Die Klägerin hat die Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Grundlagen des auf die Betriebsgesellschaft übergegangenen Betriebs gehören, an die Betriebsgesellschaft verpachtet (BFH-Beschluß GrS 2/71).

    Denn dieser Erlaß verzichtet "aus Gründen des Vertrauensschutzes" auf die Anwendung des BFH-Beschlusses GrS 2/71 (Betriebsaufspaltung auch bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen) für die Veranlagungszeiträume vor 1974 nur in solchen Fällen, in denen bisher Einkünfte des Besitzunternehmens aus Vermietung und Verpachtung angenommen wurden.

  • BVerfG, 15.07.1974 - 1 BvR 500/72
    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    die Entscheidung über die Revisionen auszusetzen, bis das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 500/72 betreffend die Betriebsaufspaltung bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen entschieden habe,.

    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Betriebsaufspaltung bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG inzwischen die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG-Beschluß vom 15. Juli 1974 1 BvR 500/72, HFR 1974, 459).

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 16/69

    Erfindung - Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH - Verwertung durch fremden

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht abschließend zu prüfen, ob die Rechtsbeziehungen zwischen der Besitzgesellschaft oder deren Gesellschafter und der Betriebsgesellschaft stets einheitlich als gewerblich anzusehen sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 IV R 16/69, BFHE 99, 533, BStBl II 1970, 722).
  • BVerfG, 29.08.1974 - 1 BvR 157/73
    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Betriebsaufspaltung bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG inzwischen die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG-Beschluß vom 15. Juli 1974 1 BvR 500/72, HFR 1974, 459).
  • BFH, 24.06.1969 - I 201/64

    Unentgeltliche Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen - Betriebsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    In diesem Sinne versteht der BFH die Begriffe "wesentlich" oder "notwendig" (BFH-Urteil vom 24. Juni 1969 I 201/64, BFHE 97, 125, BStBl II 1970, 17).
  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    Denn sie dienen unmittelbar dem Betrieb der Besitzgesellschaft, der gerade in der Verpachtung der Wirtschaftsgüter besteht (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582).
  • BFH, 21.09.1977 - I R 40/74
    Auszug aus BFH, 21.09.1977 - I R 39/74
    weitere Verbundverfahren: BFH - 21.09.1977 - AZ: I R 40/74.
  • BFH, 21.09.1977 - I R 40/74

    Betriebsaufspaltung - Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft -

    Die Verfahren I R 39/74 (einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns 1967) und I R 40/74 (Gewerbesteuermeßbetrag 1967) werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
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