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   BFH, 06.10.1977 - IV R 176/74   

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https://dejure.org/1977,679
BFH, 06.10.1977 - IV R 176/74 (https://dejure.org/1977,679)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1977 - IV R 176/74 (https://dejure.org/1977,679)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - IV R 176/74 (https://dejure.org/1977,679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Personengesellschaft - Handelsregister - Vermutung für Vorliegen eines Gewerbebetriebes - Verwirklichung des satzungsmäßigen Zwecks - Ausübung einer Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1961) § 15 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Errichtung und Vermietung von Wohnungen durch eine OHG bei nur kurzfristiger Betätigung als gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 470
  • DB 1978, 377
  • BStBl II 1978, 54
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.07.1964 - IV 427/62 U

    Maßgeblichkeit der vollen Höhe der Gewerbesteuer für die Festsetzung des

    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - IV R 176/74
    Auch die Eintragung in das Handelsregister sei nach der Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 9. Juli 1964 IV 427/62 U, BFHE 80, 154, BStBl III 1964, 530) ein starkes Beweisanzeichen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeit.

    Diese Vermutung kann widerlegt werden (vgl. dazu BFH-Urteil IV 427/62 U).

    Die Bedeutung, die der BFH in ständiger Rechtsprechung der Eintragung einer Personengesellschaft in das Handelsregister beimißt, beruht angesichts der weitgehenden Übereinstimmung des handelsrechtlichen Begriffes des Handelsgewerbes und des steuerrechtlichen Begriffes des Gewerbes (vgl. Urteil IV 427/62 U) im wesentlichen auf dieser Erwägung und auf der Tatsache, daß alle Gesellschafter nicht nur beim Abschluß des Gesellschaftsvertrages, sondern auch bei der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister mitwirken müssen.

  • BFH, 08.12.1972 - III R 36/72

    Vermögen einer Personengesellschaft - Gesonderte Feststellung - Einheitswert -

    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - IV R 176/74
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH besteht bei einer in das Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft die Vermutung, daß sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreibt und damit gleichzeitig einen Gewerbebetrieb i. S. des Steuerrechts unterhält (Urteil vom 8. Dezember 1972 III R 36/72, BFHE 108, 383, BStBl II 1973, 357).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Diese Kriterien sind vielmehr nur dann als Indizien heranzuziehen, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Grundstück zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54).
  • BFH, 02.12.1980 - VIII R 32/75

    Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen

    Daher spricht eine Vermutung dafür, daß der Kläger in seiner Eigenschaft als Filmhersteller Gewerbetreibender und nicht Künstler ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54).
  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98

    Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    a) Den materiellen Ausführungen des FG kann insoweit nicht beigepflichtet werden, als es mit der Handelsregistereintragung der A-KG die Vermutung für das Vorliegen eines steuerrechtlichen Gewerbebetriebs verbunden hat (vgl. dazu u.a. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 20.84

    Feststellung von Kriegssachschäden an Grundstücken - Grundstück als Teil eines

    Die früher umstrittene Frage, ob offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften allein wegen ihrer Rechtsform nur Betriebsvermögen haben können (so RFH, RStBl. 37, 337 Nr. 182; vgl. hierzu auch Rössler/Troll/Langner, Komm, z, Bewertungsgesetz und Vermögenssteuergesetz, 13. Aufl., RdNr. 12 zu § 97 BewG; BFH, BStBl. 57 111, 14), oder ob bei ihnen ebenfalls - wie bei den "ähnlichen Gesellschaften" - zusätzlich der Betrieb eines Gewerbes im Sinne des Steuerrechts vorliegen muß (so BFH, BStBl. 73 II, 357; BFHE 112, 51; 123, 470; 126, 59),bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

    Dies hätte vorausgesetzt, daß sich die Gesellschafter zum gemeinschaftlichen Betrieb eines Unternehmens verbunden hatten und die Tätigkeit der Gesellschaft auch dann als gewerbliche Tätigkeit anzusehen war, wenn sie nicht in der gesellschaftlichen Verbundenheit, sondern von jeden Gesellschafter einzeln ausgeübt wurde (vgl. BFH, BStBl. 73 II, 357; BFHE 112, 51; 123, 470; 126, 59; 127, 188; Rössler/Troll/Langner, a.a.O., RdNr. 13 zu. § 97 BewG).

  • BFH, 07.06.2005 - X B 140/04

    Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

    Diese Kriterien sind vielmehr nur dann als Indizien heranzuziehen, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Grundstück zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
  • BFH, 12.06.2001 - VIII B 33/01

    Beginn des Förderungszeitraumes bei Betriebsgründung; Ernstliche Zweifel an der

    Die dafür erforderliche sachliche Beziehung zu späteren gewerblichen Einkünften liegt regelmäßig vor, wenn Gegenstand der Gesellschaft ein Gewerbebetrieb sein soll, die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird und keine Anzeichen für die Annahme vorliegen, dass die Gesellschaft die beabsichtigte Tätigkeit später nicht aufnehmen wird (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54; in BFHE 176, 346, BB 1995, 871, unter I. 1. der Gründe).
  • BFH, 17.01.1985 - IV R 106/81

    GmbH & Co. KG - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Einkünfte aus Land- und

    Die Rechtsgrundsätze des Senatsurteils vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74 (BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54) sind auf den Streitfall nicht anwendbar, da die Klägerin - ihren Sachvortrag als richtig unterstellt - im landwirtschaftlichen Bereich tatsächlich werbend und im gewerblichen Bereich nicht einmal vorbereitend tätig war.
  • BFH, 26.03.1985 - IX R 110/82

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - KG - Klagebefugnis - Einheitlicher und

    Dies gilt auch dann, wenn das FA oder die Personengesellschaft bestreitet, daß sie sich gewerblich i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG betätigt (BFH-Urteile vom 24. Mai 1977 IV R 47/76, BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737, und vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97

    Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH v. 6.10.1977, R 176/74, BStBl II 1978, 54, DStR 1978, 231 m.w.N.) besteht bei einer in das Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft die Vermutung, daß sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreibt und damit gleichzeitig einen Gewerbebetrieb i.S. des Steuerrechts unterhält.
  • BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74 (BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54) die Tätigkeit einer unter derartiger Zielsetzung gegründeten und im Handelsregister eingetragenen Personenhandelsgesellschaft als gewerblich angesehen, da nicht erwiesen sei, daß die Gesellschaft von Anfang an ihre Tätigkeit auf die Vermögensverwaltung habe beschränken wollen.
  • FG München, 12.11.2003 - 13 V 2161/03

    Betriebseröffnung i.S. des § 7g Abs. 7 Satz 1 EStG; Aussetzung der Vollziehung in

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