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   BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77   

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https://dejure.org/1977,516
BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77 (https://dejure.org/1977,516)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1977 - GrS 4/77 (https://dejure.org/1977,516)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1977 - GrS 4/77 (https://dejure.org/1977,516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel - Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 130
  • DB 1978, 620
  • BStBl II 1978, 229
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 03.02.1977 - V B 45/76

    Entscheidung über Antrag - Zulassung der Beschwerde - Divergenz - Beschluß -

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Er sieht sich jedoch an dieser Entscheidung gehindert durch die Beschlüsse des V. Senats des BFH vom 9. Dezember 1976 V B 30/76 (BFHE 121, 125, BStBl II 1977, 314) und vom 3. Februar 1977 V B 45/76 (BFHE 121, 126, BStBl II 1977, 304).

    Nach der Rechtsansicht des V. Senats (Beschlüsse V B 30/76 und V B 45/76) hingegen müßte die Beschwerde als unzulässig verworfen werden, da das FG sie nicht hätte zulassen dürfen (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1976 V B 21/76, BFHE 120, 26, BStBl II 1976, 774).

    Der innere Zusammenhang beider Zulassungsgründe ergibt sich bereits aus den genannten Beschlüssen V B 30/76 und V B 45/76 und den dort angeführten Rechtsprechungsnachweisen.

  • BFH, 09.12.1976 - V B 30/76

    Zulassung der Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Sachliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Er sieht sich jedoch an dieser Entscheidung gehindert durch die Beschlüsse des V. Senats des BFH vom 9. Dezember 1976 V B 30/76 (BFHE 121, 125, BStBl II 1977, 314) und vom 3. Februar 1977 V B 45/76 (BFHE 121, 126, BStBl II 1977, 304).

    Nach der Rechtsansicht des V. Senats (Beschlüsse V B 30/76 und V B 45/76) hingegen müßte die Beschwerde als unzulässig verworfen werden, da das FG sie nicht hätte zulassen dürfen (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1976 V B 21/76, BFHE 120, 26, BStBl II 1976, 774).

    Der innere Zusammenhang beider Zulassungsgründe ergibt sich bereits aus den genannten Beschlüssen V B 30/76 und V B 45/76 und den dort angeführten Rechtsprechungsnachweisen.

  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    "Entscheidung" i. S. dieser Vorschrift kann auch ein Beschluß sein, wie andererseits die Abweichung in Form eines Beschlusses geschehen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435).

    Dies entspricht der Entscheidung GrS 4/68.

    Die Entscheidung GrS 4/68 ist zusätzlich damit begründet worden, daß nach § 11 Abs. 5 FGO vor dem Großen Senat mündlich zu verhandeln sei und daß diese Ausgestaltung des Verfahrens eine Besonderheit des Anrufungsbeschlusses ausmache.

  • Drs-Bund, 04.04.1973 - BT-Drs 7/444
    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Eine inhaltliche Veränderung der Konzeption des Gesetzgebers war damit nicht verbunden (vgl. BT-Drucksache 7/3654 vom 16. Mai 1975, Bericht des Rechtsausschusses S. 3 f., unter Bezugnahme auf den ursprünglichen Entwurf in BT-Drucksache 7/444).

    a) In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucksache 7/444 S. 41) ist mit Recht bereits darauf hingewiesen worden, daß es sich bei solchen Verfahren um Rechtssachen von weittragender Bedeutung handeln kann.

  • BFH, 17.02.1970 - II B 58/69

    Ernstliche Zweifel - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Gemischter Tausch -

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    So können beispielsweise ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts selbst dann bestehen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt mit einer ständigen Rechtsprechung des BFH übereinstimmt (Beschluß vom 17. Februar 1970 II B 58/69, BFHE 98, 17, BStBl II 1970, 333).
  • BFH, 24.06.1969 - II B 2/68

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Verletzung von Bundesrecht -

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu der Vorschrift des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn - aus der Sicht des FG, welches über die Zulassung der Revision zu entscheiden hat - zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestande zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern; durch die Rechtssache muß eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen werden (vgl. Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, Anm. 13 zu § 115, mit weiteren Nachweisen; BFH-Beschluß vom 24. Juni 1969 II B 2/68, BFHE 96, 155, BStBl II 1969, 663, und seither).
  • Drs-Bund, 16.05.1975 - BT-Drs 7/3654
    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Eine inhaltliche Veränderung der Konzeption des Gesetzgebers war damit nicht verbunden (vgl. BT-Drucksache 7/3654 vom 16. Mai 1975, Bericht des Rechtsausschusses S. 3 f., unter Bezugnahme auf den ursprünglichen Entwurf in BT-Drucksache 7/444).
  • BFH, 29.06.1976 - VIII B 1/76

    Diffenrezgeschäfte - Erfüllung des Tatbestandes

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Davon ist die Rechtsprechung der Senate des BFH - mit Ausnahme derjenigen des V. Senats - bisher ausgegangen (vgl. Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 I B 12/76, nicht veröffentlicht; vom 25. Mai 1976 IV B 119/75, BFHE 119, 108, BStBl II 1976, 564; vom 29. Juni 1976 VIII B 1/76, BFHE 119, 273, BStBl II 1976, 644; vom 29. September 1976 II B 3/76, nicht veröffentlicht; vom 21. Januar 1977 VII B 81/76, BFHE 121, 161, BStBl II 1977, 312; vom 4. März 1977 VI B 116/76, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 25.05.1976 - IV B 119/75

    Bescheinigung als matereill-rechtliche Voraussetzung - Gewährung der

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Davon ist die Rechtsprechung der Senate des BFH - mit Ausnahme derjenigen des V. Senats - bisher ausgegangen (vgl. Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 I B 12/76, nicht veröffentlicht; vom 25. Mai 1976 IV B 119/75, BFHE 119, 108, BStBl II 1976, 564; vom 29. Juni 1976 VIII B 1/76, BFHE 119, 273, BStBl II 1976, 644; vom 29. September 1976 II B 3/76, nicht veröffentlicht; vom 21. Januar 1977 VII B 81/76, BFHE 121, 161, BStBl II 1977, 312; vom 4. März 1977 VI B 116/76, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 14.10.1976 - V B 21/76

    Rechtsprechung des BFH - Verneinung der Bindung - Offensichtlich gesetzwidrige

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
    Nach der Rechtsansicht des V. Senats (Beschlüsse V B 30/76 und V B 45/76) hingegen müßte die Beschwerde als unzulässig verworfen werden, da das FG sie nicht hätte zulassen dürfen (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1976 V B 21/76, BFHE 120, 26, BStBl II 1976, 774).
  • BFH, 08.02.1977 - VIII B 22/76

    Unbegründete Beschwerde - Entscheidung über Zulässigkeit - Materielle Rechtskraft

  • BFH, 21.01.1977 - VII B 81/76

    Revisionsverfahren - Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung - Antrag auf

  • BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76

    Zulassung einer Beschwerde - Beschwerde gegen ergangenen Beschluß -

  • BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76

    Rechtsmittel

  • OVG Bremen, 16.07.1976 - I B 12/76

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Zurückstellung

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Der von § 11 Abs. 3 FGO vorausgesetzte Begriff der "Entscheidung" umfasst grundsätzlich auch Beschlüsse (BFH-Beschlüsse vom 28. November 1977 GrS 4/77, BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229, unter C.I.1., und vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435, unter 1.).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

    Der Große Senat hält daran fest, daß ein Senat auch in einer Beschlußsache, in welcher über eine Beschwerde zu entscheiden ist, den Großen Senat nur in der Besetzung mit fünf Richtern anrufen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; vom 28. November 1977 GrS 4/77, BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229).

    Er begründet dies im wesentlichen damit, daß durch das vom Großen Senat in seinen Entscheidungen vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) und vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229) betonte Erfordernis einer Anrufung in der Besetzung von fünf Richtern auch in Beschlußsachen - statt der in § 10 Abs. 3 FGO vorgesehenen Besetzung von drei Richtern - der Grundsatz verletzt werde, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden dürfe (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -).

    b) Eine Abweichung des VII. Senats von einer Entscheidung des BFH i. S. des § 11 Abs. 3 FGO ist auch nicht deshalb gegeben, weil der VII. Senat in seinem Anrufungsbeschluß die Frage, in welcher Besetzung der Große Senat anzurufen sei (Rechtsfrage 2.), nicht nur abweichend von den Beschlüssen des Großen Senats GrS 4/68 und GrS 4/77, sondern auch abweichend von dem Beschluß des IV. Senats des BFH vom 16. Juni 1977 IV B 59/76 (BFHE 122, 430, BStBl II 1977, 753) beurteilt.

    Der Große Senat hat in den Beschlüssen GrS 4/68 und GrS 4/77 entschieden, daß der Beschluß über die Anrufung des Großen Senats auch dann in der Besetzung von fünf Richtern zu fassen ist, wenn eine Beschlußsache den Gegenstand des Ausgangsverfahrens vor dem anrufenden Senat bildet.

    Im Hinblick auf die Gründe des vorliegenden Anrufungsbeschlusses, besonders wegen des Hinweises auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, ist ergänzend zu den Entscheidungen GrS 4/68 und GrS 4/77 das Folgende auszuführen:.

    Der Große Senat hat in dem Beschluß GrS 4/77 dargelegt, daß auch in Beschlußverfahren mit solchen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu rechnen ist.

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Wie der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229) entschieden hat, liegt eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 FGO auch dann vor, wenn sie nicht in einem Revisionsverfahren, sondern in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stattfindet.
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1977 (GrS 4/77) ist die Beschwerde auch dann zuzulassen, wenn sich die maßgebliche Rechtsfrage nicht auf die Auslegung des § 69 FGO (also auf die Frage, ob vorliegend ernsthafte rechtliche Zweifel gegeben sind), sondern auf die zugrunde liegende Rechtsfrage bezieht, derentwegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides geltend gemacht werden.
  • BFH, 02.09.1985 - IV B 51/85

    Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft; hier: Bestehen eines

    Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der im Aussetzungsverfahren zu beurteilenden materiellen Rechtsfragen (vgl. BFH-Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77, BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229) oder wegen Abweichung von Entscheidungen des BFH zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 und 3 FGO).
  • BFH, 06.02.2009 - IV B 125/08

    Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG zweifelhaft

    Die Zulassung steht im Übrigen, wie das FG selbst erkennt, in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229), wonach im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Beschluss betreffend AdV auch Zweifel in Bezug auf erst im Hauptsacheverfahren zu klärende Rechtsfragen geltend gemacht werden können (ebenso z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 1987 VII B 86/87, BFH/NV 1987, 813).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 3 V 1143/18

    Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Erfüllung der schuldnerischen

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1977 (GrS 4/77, BStBl. II 1978, 229) ist die Beschwerde auch dann zuzulassen, wenn sich die maßgebliche Rechtsfrage nicht auf die Auslegung des § 69 FGO (also auf die Frage, ob vorliegend ernsthafte rechtliche Zweifel gegeben sind), sondern auf die zugrunde liegende Rechtsfrage bezieht, derentwegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

    Diesen Mangel in der Besetzung der Richterbank hat das Bundesverwaltungsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. hierzu auch BVerfGE 54, 159 ; BFHE 124, 130 ; 128, 27 ; 129, 246; BSGE 34, 1 ; 48, 146 , 49, 175 ).
  • BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78

    Schutz des Beteiligten vor der Mitwirkung des Richters, gegen den er einen

    Er setzt sich damit in Widerspruch zu der Entscheidung des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) und insbesondere zu dem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229).

    Der Große Senat, der in seiner Entscheidung GrS 4/68 über eine Sache zu befinden hatte, über die endgültig durch Urteil zu entscheiden war, hat seine Auffassung, die Anrufung müsse immer durch fünf Richter erfolgen, in dem Beschluß GrS 4/77 auch auf Fälle erweitert, in denen die endgültige Entscheidung durch Beschluß ergehen muß, also nur von drei Richtern gefällt werden darf.

  • BFH, 28.01.1999 - III R 13/97

    InvZul; Betriebsaufspaltung

    Wie der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130 , BStBl II 1978, 229) entschieden hat, liegt eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 FGO auch dann vor, wenn sie nicht in einem Revisionsverfahren, sondern in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stattfindet.
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2008 - 6 V 6161/08

    Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG - Zulassung der Beschwerde im

  • BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89

    Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter

  • FG Köln, 12.02.2013 - 13 V 3763/12

    Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte

  • BFH, 01.09.1987 - VII B 86/87

    Rechtmäßigkeit eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids - Steuerbefreiung wegen der

  • BFH, 07.04.1992 - VII B 56/91

    Bestimmung des Zollschuldners anhand der Grundsätze des Gemeinschaftszollrechts

  • BFH, 25.04.1978 - VIII B 64/76

    Selbständige Berater - Datenverarbeitung - Freiberufliche Tätigkeit - Gewerbliche

  • BFH, 24.03.1987 - I B 125/86

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines

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