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   BFH, 27.04.1978 - III R 6/77   

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https://dejure.org/1978,671
BFH, 27.04.1978 - III R 6/77 (https://dejure.org/1978,671)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1978 - III R 6/77 (https://dejure.org/1978,671)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1978 - III R 6/77 (https://dejure.org/1978,671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachwertverfahren - Einfamilienhaus - Wertermäßigung - Überalterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 76 Abs. 1, 3 Nr. 1, § 88 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht Vertretungszwang nach dem BFH-Entlastungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 290
  • DB 1978, 1769
  • BStBl II 1978, 523
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.07.1971 - III R 86/69

    Bewertung eines Einfamilienhauses - Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren -

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - III R 6/77
    Die wesentliche Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern kann sich nach den zutreffenden Ausführungen des FG auch aus dem Zusammenwirken beider Faktoren ergeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797).

    Sie kann sich vielmehr auch aus der Gestaltung des Grund und Bodens, wie z. B. aus der Größe der Grundstücksfläche oder der Anlage der umbauten Fläche ergeben (Urteil III R 86/69).

    Nach der Rechtsprechung des Senates (Urteile III R 86/69 und III R 107/76) ist der Unterschied zu den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern dann wesentlich, wenn die besondere Gestaltung oder Ausstattung erfahrungsgemäß nach den Marktverhältnissen oder dem am Hauptfeststellungszeitpunkt geltenden Mietpreisrecht sich in der Höhe der Miete nicht ausdrückt und dadurch unter Berücksichtigung der dem Einheitswertverfahren zugrunde liegenden Erwägungen eine erhebliche Unterbewertung herbeigeführt wird.

  • BFH, 10.02.1978 - III R 107/76

    Zur Frage, wann Einfamilienhausgrundstücke mit freistehender Schwimmhalle im

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - III R 6/77
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1978 III R 107/76 (BFHE 124, 370, BStBl II 1978, 294) ausgeführt hat, ist es gemeinsames Merkmal dieser Häuser, daß sie unabhängig von Änderungen der allgemeinen Wohngepflogenheit im gesamten Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes untereinander im wesentlichen vergleichbar sind.

    Nach der Rechtsprechung des Senates (Urteile III R 86/69 und III R 107/76) ist der Unterschied zu den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern dann wesentlich, wenn die besondere Gestaltung oder Ausstattung erfahrungsgemäß nach den Marktverhältnissen oder dem am Hauptfeststellungszeitpunkt geltenden Mietpreisrecht sich in der Höhe der Miete nicht ausdrückt und dadurch unter Berücksichtigung der dem Einheitswertverfahren zugrunde liegenden Erwägungen eine erhebliche Unterbewertung herbeigeführt wird.

  • RFH, 16.11.1939 - III 236/39
    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - III R 6/77
    Das Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 16. November 1939 III 236/39 (RStBl 1940, 492) steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 30.05.1975 - III R 72/74

    Statthaftigkeit - Zwischenurteil - Grundurteil - Einheitswert eines bebauten

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - III R 6/77
    Auf die Revision des Klägers hob der erkennende Senat das Zwischenurteil durch Urteil vom 30. Mai 1975 III R 72/74 (BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714) auf.
  • BFH, 11.03.1977 - III R 11/75

    Wirtschaftliche Überalterung von Gebäuden

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - III R 6/77
    Die Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung führt somit zu einer Korrektur der nach der gewöhnlichen Lebensdauer berechnenden Minderung wegen Alters in dem Fall, daß der wirtschaftliche Wertverzehr größer ist als die technische Abnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3).
  • BFH, 11.01.2006 - II R 12/04

    Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren

    Diese Gesamtwürdigung des FG und seine daraus gezogene Schlussfolgerung, dass die festgestellten Ausstattungs- und Gestaltungsmerkmale das streitbefangene Gebäude in ihrer Gesamtheit deutlich von der Masse der Zweifamilienhäuser abheben und den Wohnwert des Hauses in besonderem Maße erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523), ist nach Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 II R 77/01, BFH/NV 2005, 73; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - II R 77/01

    GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren

    Die vom FG bei der rechtlich gebotenen Gesamtwürdigung (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 583; vom 11. November 1998 II R 17/97, BFH/NV 1999, 593) gezogene Schlussfolgerung, dass die festgestellten Ausstattungsmerkmale das streitbefangene Gebäude jedenfalls in ihrer Gesamtheit deutlich von der Masse der Einfamilienhäuser abheben und den Wohnwert des Hauses in besonderem Maße erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523), ist nach Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen möglich (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, m.w.N.); mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen ist sie nicht angegriffen und daher für das Revisionsgericht bindend (§ 118 Abs. 2 FGO).
  • FG Hessen, 10.10.2002 - 3 K 4068/99

    Ertragswert; Sachwert; Schwimmbad; Ausstattungsmerkmal; Siedlungshaus -

    Als Ergebnis dieser rechtlichen Konkretisierung ist anerkannt, dass eine die Anwendung des Sachwertverfahrens rechtfertigende besondere Gestaltung eines Grundstücks regelmäßig dann vorliegen soll, wenn die Grundstücksfläche in städtischen Gebieten deutlich über 2.000 qm liegt (BFH-Urteil vom 27.04.1978 - III R 6/77- Bundessteuerblatt -BStBl- II 1978, 523) und die Wohnfläche einer Wohnung (unter Anwendung des § 44 Abs. 3 der II. Berechnungsverordnung) mehr als 220 qm beträgt (BFH-Urteil vom 12.02.1986 - II R 192/78- BStBl II 1986, 321 und für Zweifamilienhäuser: BFH-Urteil vom 15.11.1988 -II B 108/88, BFH/NV 1990, 16).

    Denn das Objekt gehört nach seiner Größe und Ausstattung zweifelsfrei nicht zu den einfach ausgestatteten Wohngebäuden bzw. serienmäßig hergestellten Siedlungshäusern, die dem Gesetzgeber im Zeitpunkt der Hauptfeststellung für die Anwendung des Ertragswertverfahrens vor Augen gestanden haben dürften (vgl. den Hinweis im BStBl II 1978, 523 -524-).

  • BFH, 23.05.1980 - III R 117/78

    Gegenstandswert bei Streit um die Rechtmäßigkeit einer richterlichen

    Die Auffassung des FG, daß sich die Wertminderung gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG nach der technischen Lebensdauer des Gebäudes bemißt, entspricht der schon seither vom Senat vertretenen Rechtsansicht (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1970 III R 80/67, BFHE 99, 225, 229, BStBl II 1970, 610; vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3; und vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, 294, BStBl II 1978, 523).

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats in BFHE 123, 360, 362, BStBl II 1978, 3 und in BFHE 125, 290, 293, BStBl II 1978, 523 gegeben, wenn mit Rücksicht auf die bis zum Feststellungszeitpunkt eingetretene Entwicklung mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, daß der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des gesamten Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt ist und damit zu rechnen ist, daß das Gebäude aus wirtschaftlich zwingenden objektiven Gründen vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird.

  • BFH, 19.07.1995 - II B 9/95

    Anforderungen an eine Divergenz für die grundsätzliche Bedeutung einer

    Wenn das FG, das zur Begründung dafür, daß sich das Grundstück der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) weder durch Gestaltung noch durch Ausstattung wesentlich von den in § 76 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewertenden Zweifamilienhäusern unterscheidet, im einzelnen darlegt, daß keine "gravierende" Abweichung vorliege, daß das Zweifamilienhaus "nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit aus der Masse anderer Zweifamilienhäuser entscheidend hervor(trete)" und daß auch der Raummeterpreis nicht für eine "hervorstechende Ausstattung" spreche, so kann aus der Verwendung dieser Begriffe nicht geschlossen werden, daß das FG in Abweichung von dem BFH-Urteil vom 27. April 1978 III R 6/77 (BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523) nur bei einer luxuriösen Ausstattung das Sachwertverfahren für gerechtfertigt hielte.

    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Sachwertverfahren zu bewerten ist, ist durch die bisherige Rechtsprechung des BFH jedenfalls insoweit hinreichend geklärt, als sowohl die besondere Gestaltung oder die besondere Ausstattung für sich allein als auch das Zusammenwirken beider Merkmale für die Anwendung des Sachwertverfahrens genügen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, und vom 5. März 1986 II R 146/77, BFHE 146, 178, BStBl II 1986, 386).

  • BFH, 02.06.2004 - II R 51/01

    Gebäudesachwert: Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung

    Die Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung kommt nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes aus objektiven, wirtschaftlich zwingenden Gründen gegenüber der gewöhnlichen (technischen) Nutzungsdauer, d.h. der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3, und vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523) und damit zu rechnen ist, dass das Gebäude vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (BFH-Urteil vom 3. Juli 1981 III R 108/78, BFHE 133, 443, BStBl II 1981, 646).
  • FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03

    Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

    Als Ergebnis dieser rechtlichen Konkretisierung ist anerkannt, dass eine die Anwendung des Sachwertverfahrens rechtfertigende besondere Gestaltung des Grundstücks regelmäßig dann vorliegen soll, wenn die Grundstücksfläche in städtischen Gebieten deutlich über 2.000 qm liegt (BFH-Urteil vom 27.04.1978 - III R 6/77, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1978, 523) und die Wohnfläche einer Wohnung mehr als 220 qm beträgt (BFH-Urteil vom 12.02.1986 - II R 192/78, BStBl II 1986, 321 und für Zweifamilienhäuser: BFH-Urteil vom 15.11.1988 - II B 108/88, BFH/NV 1990, 16).
  • BFH, 09.12.1998 - II R 31/97

    Einfamilienhaus - Anbau - Abrißverfügung - Zurechnungsfortschreibung -

    Für diese Auffassung findet sich jedoch in § 88 BewG keine ausreichende Rechtsgrundlage (so auch Gürsching/Stenger, a.a.O., § 88 BewG Anm. 21, sowie Stöckel/Wadepuhl, Bewertungsgesetz/Vermögensteuer, Kommentar, § 88 BewG Rdnr. 6; für den Fall eines vorzeitigen Abbruchs aus wirtschaftlichen Gründen: Urteil des BFH vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, 525).
  • BFH, 27.01.1999 - II B 74/98

    EFH; Sachwertverfahren

    Der BFH hat wiederholt zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der besonderen Gestaltung oder Ausstattung in § 76 Abs. 3 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) Stellung bezogen und dabei stets auf Merkmale des Gebäudes oder Grundstücks abgehoben, die gegenständlich faßbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, sowie vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 K 1037/97

    Bewertung eines Musterhausgrundstücks als bebautes Grundstück; Erfordernis eines

    Dies ist der Fall, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes aus objektiven, wirtschaftlich zwingenden Gründen gegenüber der gewöhnlichen technischen Lebensdauer verkürzt ist (BFH, Urteil vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl. II 1978, 3; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl. II 1978, 523).
  • BFH, 03.07.1981 - III R 108/78

    Voraussetzungen für die Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen wirtschaftlicher

  • BFH, 30.04.1985 - IX R 72/84

    Ermittlung des Nutzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus - Streben nach einem

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