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   BFH, 02.02.1978 - V R 128/76   

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https://dejure.org/1978,332
BFH, 02.02.1978 - V R 128/76 (https://dejure.org/1978,332)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1978 - V R 128/76 (https://dejure.org/1978,332)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1978 - V R 128/76 (https://dejure.org/1978,332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Fremdes Grundstück - Bauwerk - Werkvertrag - Vertragserfüllung - Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 314
  • NJW 1978, 2264
  • DB 1978, 1865
  • BStBl II 1978, 483
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 02.02.1978 - V R 128/76
    Der Anspruch sei nämlich vor Konkurseröffnung, wenngleich noch nicht i. S. des Umsatzsteuerrechts "entstanden", so doch nach den zutreffenden Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 1975 II R 93/70 (BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77) i. S. des § 3 KO "begründet" gewesen.

    Gegen diese Entscheidung hat das FA Revision eingelegt und unter Bezugnahme auf das amtlich nicht veröffentlichte, aber den Beteiligten bekannte BFH-Urteil vom 13. September 1973 V R 18/73 dargelegt: Das FG habe § 13 UStG 1967 sowie § 58 Nr. 2, § 61 und § 3 KO und darüber hinaus auch die Grundsätze des BFH-Urteils II R 93/70 fehlerhaft ausgelegt.

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem des BFH-Urteils II R 93/70 nicht vergleichbar.

  • BFH, 26.02.1976 - V R 132/73

    Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück

    Auszug aus BFH, 02.02.1978 - V R 128/76
    Diese in den Bauverträgen vorgesehenen Leistungen hatte die KG vor der Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht erbracht; sie hatte nach den Feststellungen des FG, bevor sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen verlor (§ 6 KO), auf den Grundstücken der Besteller die Gegenstände der ihr obliegenden Lieferungen lediglich teilweise erstellt, also die Werklieferungen nicht ausgeführt (vgl. Urteil des BFH vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, 107, BStBl II 1976, 309, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 1/06

    Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der

    Das Wahlrecht nach § 103 InsO führt nur dazu, dass entweder die weitere Erfüllung unterbleibt und sich der Leistungsaustausch auf das nicht fertig gestellte Werk beschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) oder aber die Leistung wie ursprünglich vorgesehen erbracht wird.

    Auch auf das Senatsurteil in BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483 lässt sich die Auffassung des Klägers, die Umsatzsteuer für ein nach Verfahrenseröffnung fertig gestelltes Bauwerk sei unter Berücksichtigung des Baustandes bei Insolvenzeröffnung in eine Insolvenzforderung und eine Masseverbindlichkeit aufzuteilen, nicht stützen.

    Anders als im Urteil in BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483 hat der Kläger als Insolvenzverwalter des Werkunternehmers im Streitfall Vertragserfüllung gewählt.

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Weder hatte die Konkurseröffnung auf die Unternehmereigenschaft der Gemeinschuldnerin Einfluß (BFH-Urteile vom 16. Juli 1987 V R 80/82, BFHE 150, 211, BStBl II 1987, 691; vom 20. Februar 1986 V R 16/81, BFHE 146, 287, BStBl II 1986, 579, und vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) noch betrieb der Zwangsverwalter ein anderes Unternehmen als die Verkäuferin selbst (BFH-Urteil vom 10. April 1997 V R 26/96, BFHE 182, 432, BStBl II 1997, 552).
  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Entscheidend ist nicht der Entstehungszeitpunkt für die Steuer (§ 13 UStG 1973) oder für den Anspruch auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755), sondern der Zeitpunkt, in dem die für den Vorsteuerrückforderungsanspruch maßgebenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (BFH-Urteile vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483, und vom 29. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602).

    c) Nach den Grundsätzen des Beschlusses in BFHE 138, 107, BStBl II 1983, 389 war der Vorsteuerrückforderungsanspruch des FA zur Zeit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin begründet und demzufolge Konkursforderung (§ 3 Abs. 1 KO; vgl. auch Urteil in BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483).

  • BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Es beruft sich dabei auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1978 V R 128/76 (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) und vom 21. September 1993 VII R 119/91 (BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Die Auffassung, daß die Umsatzsteuer, die aufgrund von entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen des für die Masse handelnden Konkursverwalters gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 entstanden und abzuführen war, nicht zu den Massekosten im Sinne des § 58 Nr. 2 KO, sondern zu den Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 KO gehört, wird durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 1978, BStBl II 1978, 483, 485 gestützt.
  • FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/08

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuerbeträge aus der Insolvenzverwaltervergütung

    Die Umsatzsteuer ist allerdings nicht gegenüber dem Schuldner, sondern gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen, der insoweit die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllt (BFH-Urteil vom 02.02.1978 V R 128/76, BStBl. II 1978, 483; Wagner in Sölch/Ringleb, USt-Kommentar, § 15 Rz. 165).

    Die fortdauernde Unternehmerstellung des Insolvenzschuldners wurde auch durch die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, das für eine natürliche Person einzuleiten ist, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat (vgl. § 304 InsO), nicht beendet (BFH-Urteil vom 02.02.1978 V R 128/76 a.a.O.).

  • BFH, 09.05.1985 - V R 103/79

    Umsatzsteuerpflichtigkeit einer konkursen Kommanditgesellschaft hinsichtlich des

    Hinsichtlich der tatsächlichen Beendigung des Werks stimmt der vorliegende Sachverhalt überein mit dem des Urteils vom 2. Februar 1978 V R 128/76 (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) und dem des Beschlusses vom 24. April 1980 V S 14/79 (BFHE 130, 470; BStBl II 1980, 541).

    Infolgedessen ist der Betrag von 30 000 DM zur Vergütung für dieses Werk geworden (BFHE 125, 314).

    Nicht anders ist es dann, wenn eine Vorauszahlung auf ein abgebrochenes Werk wie eine Vergütung eines vollendeten Werks (BFHE 125, 314) die von einem Unternehmer bereits erbrachte Leistung abgilt (BFHE 139, 319, BStBl II 1984, 120).

  • BFH, 28.02.1980 - V R 90/75

    Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

    Der neue Leistungsgegenstand bestimmt sich im Falle eines Konkurses unter Ablehnung weiterer Erfüllung des Vertrages seitens des Konkursverwalters gemäß § 17 der Konkursordnung (KO) nach Maßgabe des bei der Eröffnung des Konkursverfahrens tatsächlich Geleisteten (vgl. für den Werkunternehmerkonkurs Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314 BStBl II 1978, 483 sowie für den Bestellerkonkurs den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1980 V S 14/79, BFHE 130, 470).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 80/82

    Der Anspruch auf Rückforderung von vor Konkurseröffnung abgezogenen

    Die Konkurseröffnung führt steuerrechtlich weder zu einer Trennung des Vermögens des Gemeinschuldners und der Konkursmasse (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356) noch entsteht ein Einschnitt in bezug auf den Unternehmer, der Leistungen bezieht oder empfängt; die Konkurseröffnung hat auf die Unternehmereigenschaft des Gemeinschuldners keinen Einfluß (BFH-Urteile vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 134, BStBl II 1978, 483, und vom 20. Februar 1986 V R 16/81, BFHE 146, 287, BStBl II 1986, 579; Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., § 13, Bemerkung 48); gemäß § 6 Abs. 2 KO wird in Ansehung der Masse lediglich das Verwaltungs- und Verfügungsrecht durch den Konkursverwalter anstelle des Gemeinschuldners ausgeübt.
  • BFH, 24.04.1980 - V S 14/79

    Inhalt des Leistungsaustausches bei Konkurs des Bestellers einer Werklieferung

    Der Bundesfinanzhof hat in Abschn. I Nr. 3 seines Urteils vom 2. Februar 1978 V R 128/76 (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) zu den Rechtswirkungen einer nach § 17 KO abgegebenen und auf Ablehnung weiterer Vertragserfüllung gerichteten Erklärung des Konkursverwalters in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und dem konkursrechtlichen Schrifttum erkannt, daß mit dieser Erklärung der bestehende Werkvertrag in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt wird.

    Lieferungszeitpunkt bezüglich des neu bestimmten Liefergegenstandes ist der Zeitpunkt der Konkurseröffnung (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483).

  • FG Niedersachsen, 05.09.2002 - 5 K 424/98

    Keine Lieferung eines halbfertigen Bauwerks, wenn ein Konkursverwalter zwar die

  • FG Düsseldorf, 30.11.2005 - 5 K 3280/04

    Umsatzsteuerforderungen; Masseverbindlichkeit; Insolvenzverfahren;

  • FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01

    Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des

  • FG Köln, 09.05.2014 - 4 K 2584/13

    Frage der Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen eines Insolvenzverwalters

  • BFH, 20.02.1986 - V R 16/81

    Zum Vorsteuerabzug des Gemeinschuldners für die an ihn erbrachte Leistung des

  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

  • BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83

    Konkurs - Konkursgericht - Antrag - Zukünftige Masse - Sequester - Maßnahme

  • BFH, 18.05.1988 - X R 27/80

    Vergleichsschuldner bleibt auch nach Bestellung eines Sachwalters Schuldner der

  • FG Schleswig-Holstein, 02.09.2010 - 4 K 115/06

    Umsatzsteuer als Insolvenzforderung bei Erfüllungsablehnung

  • BGH, 13.11.1986 - V ZR 59/79

    Finanzamt - Rückzahlung - Vorsteuer - Konkursforderung - Gemeinschuldner -

  • FG Nürnberg, 25.07.1995 - II 120/94
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