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   BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77   

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https://dejure.org/1978,573
BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77 (https://dejure.org/1978,573)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1978 - VI R 93/77 (https://dejure.org/1978,573)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1978 - VI R 93/77 (https://dejure.org/1978,573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufstätige Eheleute - Haushaltsführung - Anschaffung von Haushaltsgegenständen - Gastarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1974) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die beide berufstätig sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 440
  • DB 1979, 528
  • BStBl II 1979, 146
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77
    Sind beide Eheleute berufstätig, so ist eine maßgebende finanzielle Beteiligung an der gemeinsamen Haushaltsführung i. S. der zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) in der Regel anzunehmen, wenn der finanzielle Beitrag des auswärts tätigen Ehegatten in etwa seinem Anteil am Einkommen beider Eheleute entspricht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 1971 VI R 285/70, BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148, und vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) wird ein Haushalt in diesem Sinne "unterhalten", wenn der Arbeitnehmer eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligt.

    Eine maßgebende finanzielle Mitwirkung hat der Senat im Urteil VI R 114/76 bei Gastarbeitern in der Regel bejaht, wenn die Beträge, die der Gastarbeiter dem Familienhaushalt zuwendet, nicht erkennbar unzureichend sind.

    Der Streitfall weist gegenüber dem dem Urteil VI R 114/76 zugrunde liegenden Sachverhalt die Besonderheit auf, daß der am Heimatort zurückgebliebene Ehegatte ebenfalls erwerbstätig war.

    Gemäß dem Urteil des Senats VI R 114/76 müssen Inländer wie Ausländer auf Verlangen nachweisen, mit welchen Beträgen sie sich an dem Familienhaushalt beteiligt haben.

    Nach dem Urteil des Senats VI R 114/76 sind Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG 1974 nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn nicht nur die Entstehung, sondern auch die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt war.

  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77
    Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 193/74 (BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338) hervorhob, obliegt den im Inland tätigen Gastarbeitern eine besondere Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Sachverhalten in ihrem Heimatland, weil die inländischen Finanzbehörden Verhältnisse im Ausland sonst nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermitteln können.
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Auszug aus BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 1971 VI R 285/70, BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148, und vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) wird ein Haushalt in diesem Sinne "unterhalten", wenn der Arbeitnehmer eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligt.
  • FG Niedersachsen, 18.09.2019 - 9 K 209/18

    Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten Aufwendungen für eine doppelte

    So wird etwa die Anschaffung von Haushaltsgegenständen oder Möbeln oder die Beteiligung daran ebenfalls als finanzielle Beteiligung angesehen (Oertel in: Kirchhof, EStG-Kommentar, 18. Aufl. 2019, § 9 Rz. 104; Heine/Trinks, NWB 2015, 3156, 3157; Schmidt, NWB 2015, 1758, 1763; Lochte in: Frotscher/ Guerts, EStG-Kommentar, 212. Aktualisierung 2019, § 9 Rz. 174 jeweils unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77, BStBl II 1979, 146; Geserich in: Kirchhof /Söhn /Mellinghoff, EStG-Kommentar, § 9 Rn. G 53).

    Unter Berücksichtigung der bisher hierzu ergangenen - und weiter gültigen - Finanzrechtsprechung kann daher eine nur indirekte Beteiligung durch Anschaffung von Haushaltsgegenständen oder Möbeln oder die Beteiligung als finanzielle Beteiligung angesehen werden (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77, BStBl II 1979, 146; daher zutr. auch Oertel in: Kirchhof, EStG-Kommentar, 18. Aufl. 2019, § 9 Rz. 104; Heine/Trinks, NWB 2015, 3156, 3157; Schmidt, NWB 2015, 1758, 1763; Lochte in: Frotscher/ Guerts, EStG-Kommentar, 212. Aktualisierung 2019, § 9 Rz. 174; Geserich in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG-Kommentar, § 9 Rz. G 53).

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Dafür ist es erforderlich, dass er sich an der Führung des Hausstandes sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt (BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146).
  • BFH, 03.12.1982 - VI R 228/80

    Doppelte Haushaltsführung - Eigentumswohnung am Beschäftigungsort - Mietausgaben

    Entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77 (BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146) und im vorgenannten Urteil in BFHE 127, 393, BStBl II 1979, 473 wird das FG dabei insbesondere zu prüfen haben, ob ggf. Gesichtspunkte für eine weiterhin beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung in der Berufstätigkeit der Ehefrau des Klägers gesehen werden können, die im Streitjahr am Ort des gemeinsamen Hausstandes bei der Stadtverwaltung W beschäftigt war.
  • BFH, 18.11.2008 - VI B 37/08

    Doppelte Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers - Abgrenzung zwischen einer

    Zur Unterhaltung des eigenen (Haupt-)Hausstandes ist es nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell an der Führung dieses Hausstandes maßgeblich beteiligt (z.B. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146; vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rz 141; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 355 ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

    Das Unterhalten eines eigenen Hausstandes in der Familienwohnung setzt voraus, dass deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entspricht und dass in ihr hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Steuerpflichtige sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligt (BFH-Urteile vom 9. November 1971, VI R 285/70, BStBl II 1972, 148; vom 2. September 1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; vom 17. November 1978, VI R 93/77, BStBl II 1979, 146).
  • BFH, 16.03.1979 - VI R 126/78

    Aufwendungen für die Miete am Beschäftigungsort anläßlich einer doppelten

    Entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77 (BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146) wird das FG dabei insbesondere auch prüfen müssen, ob Gesichtspunkte für eine weiterhin beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung in der Berufstätigkeit der Ehefrau des Klägers gesehen werden könnten, die in der Nähe des Orts der Familienwohnung eine Ballettschule betrieb.
  • FG München, 29.04.2009 - 10 K 2154/08

    Strenge Nachweisanforderungen an doppelte Haushaltsführung bei geringer

    Auch haben sie weder substantiiert dargelegt noch glaubhaft gemacht, dass und ggf. in welchem Umfang sich der Kläger finanziell an dem Haushalt in der E-Str., B, beteiligt hat (vgl. zum Erfordernis der maßgeblichen finanziellen Beteiligung Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.03.1983 VI R 17/80, in [...] m.w.N.; und vom 17.11.1978 VI R 93/77 BFHE 126, 44 BStBl II 1979, 146).
  • FG Hessen, 07.05.2013 - 13 K 2935/08

    Anforderungen an den eigenen Hausstand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung;

    Einen eigenen (Haupt-)Hausstand unterhält ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgeblich beteiligt (BFH VI R 93/77 - Urteil vom 17.11.1978).
  • FG München, 04.09.2008 - 15 K 456/08

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden: Erfordernis der finanziellen

    Dafür ist erforderlich, dass er sich an der Führung des Hausstandes sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt (BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77, BStBl II 1979, 146).
  • FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 309/20

    Anerkennung geltend gemachter Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

    Sie könnten aber auch darin bestehen, dass ein Ehegatte Mittel anspart, um Haushaltsgegenstände oder Möbel zu kaufen, da solche Anschaffungen ebenfalls unter den Begriff einer gemeinsamen Haushaltsführung fielen (vgl. BFH, Urteil vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146).
  • FG München, 24.09.2009 - 15 K 3320/06

    Keine doppelte Haushaltsführung bei mangelnder finanzieller Beteiligung an den

  • BFH, 16.12.1983 - VI R 3/81

    Zu den Anforderungen an den Nachweis einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12

    Schätzung bei mangelhafter Kassenführung und unvollständigen Aufzeichnungen -

  • FG Hessen, 19.01.2000 - 13 K 5103/96

    Entschädigung; Verkauf; Zuckerrübenlieferrecht - Verkaufserlös

  • FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 7/07

    Kein eigener Hausstand bei Mitbewohnen eines Wohnheimzimmers der Lebensgefährtin

  • FG München, 16.09.1986 - VI (XIII) 223/85

    Mehraufwendungen eines unverheirateten Arbeitnehmers für Verpflegung wegen

  • BFH, 19.04.1985 - VI R 5/82

    Ansatz notwendiger Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsfürhung

  • BFH, 18.03.1983 - VI R 17/80
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