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   BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78   

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https://dejure.org/1979,782
BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78 (https://dejure.org/1979,782)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1979 - VI B 142/78 (https://dejure.org/1979,782)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1979 - VI B 142/78 (https://dejure.org/1979,782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 408
  • NJW 1979, 1728
  • DB 1979, 1256
  • BStBl II 1979, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.06.1974 - VI B 15/74

    Revision - Nichtzulassung - Anfechtung eines Urteils - Eingang der

    Auszug aus BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78
    Eine Rechtssache hat dann eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn die Streitfrage auch für eine Reihe anderer gleichliegender Fälle bedeutungsvoll ist und noch keine abschließende höchstrichterliche Klärung gefunden hat (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Juni 1974 VI B 15/74, BFHE 112, 342, BStBl II 1974, 583).
  • BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74

    Kfz-Nutzung - Kostenerstattung - Außergewöhnliche Aufwendung - Unfallkosten -

    Auszug aus BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78
    Eine Klärung ist insoweit auch nicht durch das Urteil des Senats vom 10. März 1978 VI R 239/74 (BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381) herbeigeführt worden.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) sei ein Unfall dann privat veranlaßt und seien die Aufwendungen deshalb keine Werbungskosten, wenn zu der beruflichen Veranlassung der Fahrt zusätzliche Umstände hinzuträten, die den Unfall als nicht mehr beruflich veranlaßt erscheinen ließen.
  • FG Münster, 23.08.1978 - VII 2063/76
    Auszug aus BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78
    Die somit noch nicht höchstrichterlich geklärte Frage ist auch von allgemeinem Interesse; denn Unfälle nach Alkoholgenuß auf einer ansonsten beruflich veranlaßten Fahrt sind wiederholt Gegenstand von Rechtsbehelfen mit dem Ziel, die Unfallschäden steuerrechtlich zu berücksichtigen, was sich nicht nur aus dem vorliegenden Verfahren, sondern z. B. auch aus dem neuerdings veröffentlichten Urteil des FG Münster vom 23. August 1978 VII 2063/76 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1979 S. 119) ergibt.
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99

    Beendigung eines beruflich veranlassten Umzugs

    Der entscheidende Anlass für diese Aufwendungen war vielmehr der aus privaten Gründen des Wohnens vorgenommene Umbau des von den Klägern erworbenen Wohnhauses, der die ursprünglich gegebene berufliche Veranlassung des Umzugs überlagert und verdrängt hat (zur Überlagerung einer beruflichen durch eine private Veranlassung vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 1979 VI B 142/78, BFHE 127, 408, BStBl II 1979, 519; s. auch BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 194/78, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 06.04.1984 - VI R 103/79

    Kein Werbungskostenabzug für Unfallkosten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Der Senat hat die Revision gegen das FG-Urteil mit Beschluß vom 27. April 1979 VI B 142/78 (BFHE 127, 408, BStBl II 1979, 519) zugelassen.
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