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   BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77   

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https://dejure.org/1979,313
BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77 (https://dejure.org/1979,313)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1979 - VIII R 58/77 (https://dejure.org/1979,313)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - VIII R 58/77 (https://dejure.org/1979,313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch - Konkursmasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 1; StAnpG (a.F.) § 3 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 146
  • NJW 1980, 87
  • BStBl II 1979, 639
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.03.1968 - IV R 278/66

    Anspruch auf Erstattung vor Konkurseröffnung zuviel entrichteter Steuern als

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
    Die vom Kläger mit Schreiben vom 4. August 1975 beantragte Erstattung des sich nach der Veranlagung ergebenden Guthabens von 47 053 DM lehnte das FA mit Verfügung vom 26. Juli 1976 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. März 1968 IV R 278/66 (BFHE 92, 153, BStBl II 1968, 496) ab.

    Der Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs fällt damit mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zusammen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 8. Februar 1928 VI A 71/27, RFHE 23, 70; OFH-Urteil III 19/48; BFH-Urteile I 356/61 und IV R 278/66).

    Das BFH-Urteil IV R 278/66 steht dieser Entscheidung nicht entgegen.

  • RG, 20.06.1902 - II 114/02

    Anspruch des Gemeinschuldners aus Unfallversicherung.

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
    Ausschlaggebend dafür, ob ein Steuererstattungsanspruch zur Konkursmasse gehört oder als konkursfreier Neuerwerb angesehen werden muß, ist darum nicht der steuerrechtliche Entstehungszeitpunkt des Erstattungsanspruchs, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Erwerbsanspruch gelegt worden ist (gleicher Ansicht BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77, für den Fall der Steuerschuld; vgl. auch Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 20. Juni 1902 II 114/02, RGZ 52, 49, nach welchem die Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung auch dann zum Konkursvermögen gehört, wenn sich der Unfall erst nach Konkurseröffnung ereignete, der Rechtsgrund für die Zahlung der Versicherungssumme aber schon vor der Konkurseröffnung durch die Vorauszahlungen der Prämie durch den Versicherungsnehmer für den Versicherungszeitraum entstanden war).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
    Während die Entstehung von Steueransprüchen unabhängig von der Eröffnung eines Konkursverfahrens nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, richtet sich die Frage, welchem Vermögen Steuerforderungen und Steuererstattungsansprüche nach Konkurseröffnung zuzurechnen sind, nach den Regeln des Konkursrechts (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356, für Steuerforderungen; vgl. auch Henckel/Weber, a. a. O., § 3 Anm. 71, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
    Ausschlaggebend dafür, ob ein Steuererstattungsanspruch zur Konkursmasse gehört oder als konkursfreier Neuerwerb angesehen werden muß, ist darum nicht der steuerrechtliche Entstehungszeitpunkt des Erstattungsanspruchs, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Erwerbsanspruch gelegt worden ist (gleicher Ansicht BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77, für den Fall der Steuerschuld; vgl. auch Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 20. Juni 1902 II 114/02, RGZ 52, 49, nach welchem die Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung auch dann zum Konkursvermögen gehört, wenn sich der Unfall erst nach Konkurseröffnung ereignete, der Rechtsgrund für die Zahlung der Versicherungssumme aber schon vor der Konkurseröffnung durch die Vorauszahlungen der Prämie durch den Versicherungsnehmer für den Versicherungszeitraum entstanden war).
  • RFH, 08.02.1928 - VI A 71/27
    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
    Der Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs fällt damit mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zusammen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 8. Februar 1928 VI A 71/27, RFHE 23, 70; OFH-Urteil III 19/48; BFH-Urteile I 356/61 und IV R 278/66).
  • BFH, 28.04.1964 - I 356/61
    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
    Nach § 3 Abs. 3 StAnpG gilt der Abs. 1 dieser Gesetzesbestimmung für alle Leistungen, die aufgrund der Steuergesetze geschuldet werden, also auch für die Erstattung von Vorauszahlungen (vgl. Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs - OFH - vom 25. August 1948 III 19/48, RFHE 54, 265, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 47, Rechtsspruch 1; BFH-Urteil vom 28. April 1964 I 356/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 344 - HFR 1964, 344 -, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 436; v. Wallis in Finanz-Rundschau 1953 S. 192 - FR 1953, 192 -).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Leistet der Steuerpflichtige Vorauszahlungen etwa auf die Einkommensteuer, erlangt er bereits mit Vornahme der Zahlungen einen Erstattungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung, daß die nach Ablauf des Veranlagungszeitraums geschuldete Steuer geringer ist als die Summe der geleisteten Vorauszahlungen (vgl. BFHE 128, 146, 148; 170, 300, 302; MünchKomm-InsO/Brandes, § 95 Rn. 25; a.A. Häsemeyer in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. S. 653 Rn. 24).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Vor diesem Zeitpunkt steht nicht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige geleistet hat (BFHE 128, 146, 147; 179, 547, 550 f).

    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).

    Der Erstattungsanspruch stand lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer sein würde als die Summe der Anrechnungsbeträge, so dass sich gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsbetrag ergab (vgl. BFH BStBl II 1979, 639, 640; BFHE 179, 547, 551; Tipke/Kruse, AO Stand September 2005 § 251 Rn. 102; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).

  • BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10

    Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider

    Der Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO entsteht unmittelbar mit dem Wegfall der Rechtsgrundlage (§ 38 AO; vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639).
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Demnach ist nach der Rechtsprechung des Senats auch bei der Erstattung von vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteten Vorauszahlungen der diesbezügliche Anspruch vor Eröffnung des Verfahrens begründet, und gegen ihn kann ggf. vom FA aufgerechnet werden, selbst wenn die Steuer, auf die vorauszuleisten war, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (vgl. schon Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639; Senatsurteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
  • BFH, 09.02.1993 - VII R 12/92

    Nach Konkurseröffnung entstandene Erstattungsansprüche gehören zur Konkursmasse,

    Maßgeblich ist hier nicht die Vollrechtsentstehung, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Erstattungsanspruch gelegt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639; Senatsurteile vom 12. Januar 1984 VII R 155/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Konkursordnung, § 54, Rechtsspruch 1; vom 4. August 1987 VII R 11/84, BFH/NV 1987, 707, und vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791).

    Diese zur Einkommensteuer (BFHE 128, 146) entwickelten Rechtsgrundsätze wurden vom erkennenden Senat auch auf die Körperschaftsteuer (StRK, Konkursordnung, § 54, Rechtsspruch 1; BFH/NV 1991, 791) und die Umsatzsteuer (BFH/NV 1987, 707) angewendet; sie sind entgegen der Ansicht der Revision auch für die Beurteilung des Streitfalls maßgebend.

    g) Die zur Kraftfahrzeugsteuer und Vermögensteuer aus dem KraftStG und VStG gezogenen Schlüsse für das Bestehen aufschiebend bedingter Erstattungsansprüche werden durch den konkursrechtlichen Grundsatz bestätigt, daß Steuererstattungsansprüche in die Konkursmasse fallen, wenn die Steuerzahlungen, die zu diesen Ansprüchen geführt haben, entweder aus der Konkursmasse oder aus dem vorkonkurslichen Vermögen - also der späteren Konkursmasse - erfolgten (BFHE 128, 146, 148; Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, zu § 251 AO 1977 Anm. 47; Frotscher, Steuern im Konkurs, 3. Aufl., S. 47; Kuhn/Uhlenbruck, Kommentar zur Konkursordnung, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 73 b).

    Zwar hat der BFH (BFHE 128, 146, 148) für die Zugehörigkeit des Erstattungsanspruchs zur Konkursmasse ergänzend zu der Voraussetzung der Zahlung der Steuerschuld aus dem vorkonkurslichen Vermögen verlangt, daß der Konkursverwalter keinerlei Tätigkeiten entfalten mußte, die einen Neuerwerb durch ihn rechtfertigen könnten.

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Denn der Anspruch ist insolvenzrechtlich erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet; er entsteht im Zeitpunkt der Entrichtung der Vorauszahlung unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Veranlagungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Summe der geleisteten Vorauszahlungen (Senatsurteil vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791; BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639).
  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Das Entstehen eines Steuererstattungsanspruchs ist also unabhängig von seiner Festsetzung in einem Erstattungsbescheid oder von einer Anrechungsverfügung, in der nach Festsetzung der Jahressteuer wegen diese übersteigender Vorauszahlungen ein Erstattungsbetrag ausgewiesen ist (BFH-Urteile vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639, und vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, 524; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    a) Der Einkommensteuererstattungsanspruch, der sich - wie hier - aufgrund anrechenbarer Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer ergibt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -), entsteht - wie die Einkommensteuerschuld - gemäß § 38 AO 1977 i. V. m. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639, 640; Hein, Überlegungen zur Entstehung des steuerrechtlichen Erstattungsanspruchs, Deutsches Steuerrecht 1990, 301, 303).

    Maßgeblich dafür, ob ein Steuererstattungsanspruch zur Konkursmaße gehört (§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KO) oder als konkursfreier Neuerwerb angesehen werden muß, ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollrechtsentstehung, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile in BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639, 640, und vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, 310, BStBl II 1994, 83 m. w. N.).

  • BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05

    Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im

    Das insolvenzrechtliche Entstehen eines Steuererstattungsanspruches ist nämlich erstens unabhängig von seiner Festsetzung in einem Erstattungsbescheid (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639; vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, 524; vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791, und vom 13. Januar 2000 VII R 91/98, BFHE 191, 5, BStBl II 2000, 246) und zweitens nicht nur vor einer solchen Festsetzung, sondern selbst dann "erfüllbar", wenn dem steuerrechtlichen Entstehen eines solchen Anspruches noch (materiell rechtswidrige) Steuerfestsetzungen als Rechtsgrund der zu erstattenden Leistung entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2005 3 K 1669/02, EFG 2006, 1480).
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 96/92

    Aufrechnung durch Finanzamt (FA) gegen Steuererstattungsanspruch des

    Maßgeblich ist hier nicht die Vollrechtsentstehung, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Erstattungsanspruch gelegt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639; Senats-Urteile vom 12. Januar 1984 VII R 155/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Konkursordnung, § 54, Rechtsspruch 1; vom 4. August 1987 VII R 11/84, BFH/NV 1987, 707, und vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791).

    Diese zur Einkommensteuer (BFHE 128, 146) entwickelten Rechtsgrundsätze wurden vom erkennenden Senat auch auf die Körperschaftsteuer (StRK, Konkursordnung, § 54, Rechtsspruch 1; BFH/NV 1991, 791) und die Umsatzsteuer (BFH/NV 1987, 707) angewendet; sie finden auch Anwendung auf die Kraftfahrzeugsteuer (Senats-Urteil vom 9. Februar 1993 VII R 12/92, BFHE 170, 300 [BFH 09.02.1993 - VII R 12/92], BStBl II 1993, 94, 207).

    Die zur Kraftfahrzeugsteuer aus dem KraftStG gezogenen Schlüsse für das Bestehen eines aufschiebend bedingten Erstattungsanspruchs werden durch den konkursrechtlichen Grundsatz bestätigt, daß Steuererstattungsansprüche in die Konkursmasse fallen, wenn die Steuerzahlungen, die zu diesen Ansprüchen geführt haben, entweder aus der Konkursmasse oder aus dem vorkonkurslichen Vermögen - also der späteren Konkursmasse - erfolgten (BFHE 128, 146, 148; Beermann in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, zu § 251 AO 1977 Anm. 47; Frotscher, Steuern im Konkurs, 3. Aufl., S. 47; Kuhn/Uhlenbruck, Kommentar zur Konkursordnung, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 73b).

    Zwar hat der BFH (BFHE 128, 146, 148) für die Zugehörigkeit des Erstattungsanspruchs zur Konkursmasse ergänzend zu der Voraussetzung der Zahlung der Steuerschuld aus dem vorkonkurslichen Vermögen verlangt, daß der Konkursverwalter keinerlei Tätigkeiten entfalten mußte, die einen Neuerwerb durch ihn rechtfertigen könnten.

  • BFH, 05.04.2022 - IX R 27/18

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 14/07

    Widerruf der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 1213/03

    Bestimmung des Zeitpunktes einer zulässigen Aufrechnung im Insolvenzverfahren mit

  • BFH, 04.08.1987 - VII R 11/84

    Möglichkeit der Aufrechnung mit Steuerforderungen nach Konkurseröffnung

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

  • BFH, 24.03.1988 - V R 126/81

    Anforderungen an die Zulässikgeit der Revision - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 14.12.1984 - 8 B 112.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Aufrechnung nach Eröffnung

  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 3189/16

    Erstattungszinsen für Einkommensteuer als Teil des erbschaftsteuerlichen Erwerbs

  • FG München, 05.11.2003 - 1 K 121/02

    Aufrechnung im Verbraucherinsolvenzverfahren; Abrechnungsbescheid als Treuhänder

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

  • FG Niedersachsen, 15.08.2002 - 14 K 20/00

    Steuerforderungen nach der Insolvenzeröffnung ; Zeitpunkt der Beendigung der

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92

    Aufrechnung im Konkurs

  • BFH, 29.01.1991 - VII R 45/90

    Voraussetzungen für Entstehung eines steuerlichen Erstattungsanspruchs

  • BFH, 12.01.1984 - VII R 155/82
  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des

  • BFH, 20.11.1984 - VII R 52/83
  • BFH, 20.11.1984 - VII R 40/83
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