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   BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77   

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https://dejure.org/1979,1439
BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77 (https://dejure.org/1979,1439)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1979 - VII R 27/77 (https://dejure.org/1979,1439)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - VII R 27/77 (https://dejure.org/1979,1439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 153
  • DB 1979, 1970
  • BStBl II 1980, 31
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.06.1975 - VII R 46/72

    Einsicht in Geschäftsunterlagen - Fahndungsbeamte - Vernehmung eines Mitarbeiters

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77
    Das FG folge insoweit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1975 VII R 46/72 (BFHE 116, 95, BStBl II 1975, 786), auf dessen Begründung es verweise.

    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß nicht jede im Zusammenhang mit einer Ermittlungshandlung der Verwaltung vorgenommene Einsichtnahme in die Geschäftspapiere des Steuerpflichtigen eine Betriebsprüfung i.S. des § 146a Abs. 3 AO darstellt, sondern daß der Begriff Betriebsprüfung hier eine besonders qualifizierte Maßnahme der Verwaltung voraussetzt, die für den Steuerpflichtigen als solche erkennbar ist (vgl. Urteile VII R 46/72, und vom 21. Februar 1978 VII R 117/74, BFHE 124, 416, BStBl II 1978, 360).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat das Vorliegen einer Betriebsprüfung in einem Fall verneint, in dem Zollfahndungsbeamte den Mitinhaber der Steuerpflichtigen aufgesucht und ihn als Beschuldigten vernommen haben, nachdem sie durch Einsichtnahme in einige Unterlagen der Steuerpflichtigen festgestellt hatten, daß eine bestimmte Lieferung aus einer Einfuhrsendung der Steuerpflichtigen stammt, und dem Mitinhaber eröffnet hatten, daß ihm zur Last gelegt werde, bei der Einfuhr dieser Sendung Eingangsabgaben verkürzt zu haben (Urteil VII R 46/72).

    Der vom erkennenden Senat im Urteil VII R 46/72 entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar, da die Intensität der dort von den Beamten vorgenommenen Maßnahmen wesentlich geringer war (Einsichtnahme in einzelne Geschäftsunterlagen nur zur Vorbereitung der Vernehmung eines Mitinhabers).

  • BFH, 21.02.1978 - VII R 117/74

    Betriebsprüfung - Zollfahndungsbeamte - Verjährungsfrist

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77
    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß nicht jede im Zusammenhang mit einer Ermittlungshandlung der Verwaltung vorgenommene Einsichtnahme in die Geschäftspapiere des Steuerpflichtigen eine Betriebsprüfung i.S. des § 146a Abs. 3 AO darstellt, sondern daß der Begriff Betriebsprüfung hier eine besonders qualifizierte Maßnahme der Verwaltung voraussetzt, die für den Steuerpflichtigen als solche erkennbar ist (vgl. Urteile VII R 46/72, und vom 21. Februar 1978 VII R 117/74, BFHE 124, 416, BStBl II 1978, 360).

    Eine Betriebsprüfung hat der Senat dagegen in einem Fall bejaht, in dem Zollfahndungsbeamte den Gesellschafter der Steuerpflichtigen aufgesucht und ihm erklärt hatten, daß sie zur Vornahme strafrechtlicher Ermittlungen erschienen seien, sowie die Dieselkraftstoffeinkäufe und Dieselkraftstoffverkäufe der Steuerpflichtigen anhand der Bücher geprüft und einige weitere Ermittlungsmaßnahmen hinsichtlich der Verwendung von Heizöl durch die Steuerpflichtige durchgeführt hatten (Urteil VII R 117/74).

  • BFH, 21.11.1972 - VII B 80/71

    Betriebsprüfung - Aufklärung des Sachverhalts - Anwendung der Steuergesetze -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77
    Entscheidend sei, daß die Prüfung die für die Verjährung in Betracht kommende Steuerforderung zum Gegenstand habe, nicht aber andere Fälle (BFH-Beschluß vom 21. November 1972 VII B 80/71, BFHE 107, 360, BStBl II 1973, 130).

    Fehl geht der Hinweis des FG auf den BFH-Beschluß VII B 80/71.

  • BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72

    Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77
    Auch die Klägerin hat sich auf die letztgenannte Entscheidung sowie auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Mai 1975 VII R 109/72 (BFHE 116, 2, BStBl II 1975, 723) bezogen, soweit darin ausgeführt ist, daß eine Interzonenprüfung und Außenwirtschaftsprüfung keine steuerliche Betriebsprüfung i.S. des § 146a Abs. 3 AO darstelle.
  • BFH, 26.03.1974 - VII R 133/71
    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77
    Dagegen spricht nicht das Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1974 VII R 133/71 (BFHE 112, 324, 331).
  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Sie entspricht dem Gesetzeszweck des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO 1977, einer missbräuchlichen Ausnutzung der Möglichkeit der Ablaufhemmung durch die Finanzbehörde entgegenzutreten (Rüsken in Klein, a.a.O., Rz. 68; vgl. auch Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Rz. 52), und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit (allgemein dazu Gosch, Teilverjährung und Außenprüfung, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1988, 416, 418, und Mösbauer, Erscheinen in Prüfungsabsicht und Beginn der Außenprüfung, Die steuerliche Betriebsprüfung 1997, 57, 58, sowie Urteil des Senats vom 19. Juni 1979 VII R 27/77, BFHE 128, 153, BStBl II 1980, 31).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Maßgeblich ist, wie der Steuerpflichtige nach den ihm bekannten Umständen den Gehalt der Ermittlungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97, BStBl II 1982, 34; BFH-Urteil vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; ähnlich auch BFH-Urteil vom 19. Juni 1979 VII R 27/77, BFHE 128, 153, BStBl II 1980, 31).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Für die Anwendung des § 146a Abs. 3 AO hat dies der BFH mehrfach entschieden (vgl. außer dem Urteil in BFHE 127, 128, BStBl II 1979, 453, Urteile vom 3. Juni 1975 VII R 46/72, BFHE 116, 95, BStBl II 1975, 786; vom 21. Februar 1978 VII R 117/74, BFHE 124, 416, BStBl II 1978, 360, und vom 19. Juni 1979 VII R 27/77, BFHE 128, 153, BStBl II 1980, 31).
  • FG Hessen, 25.04.1997 - 6 K 648/93

    Bezeichnung des falschen Beklagten in der Klageschrift; Möglichkeit einer

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  • FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Steuerfahndung; Auswertungsfrist bei

    Zu dem gleichen Ergebnis kommt Hartmann (in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 171 AO Tz. 62), der auf BFH in BStBl II 1980, 31 verweist, wonach für Fragen der Verjährung eine Steuerfahndungsprüfung als Betriebsprüfung anzusehen sei - dann seien aber auch gleiche Regeln für die Verjährung anzuwenden mit der Folge, dass bei einem Überschreiten der in Abs. 4 Satz 3 genannten Frist (wenn der Steuerpflichtige dieses Überschreiten nicht verschuldet oder mitverschuldet habe) der Auswertung "Verwirkung" entgegengehalten werden könnte.
  • BFH, 07.08.1980 - II R 119/77

    Betriebsprüfung - Beginn der Betriebsprüfung - Aktenstudium -

    Unter Betriebsprüfung ist dabei eine besonders qualifizierte Maßnahme zu verstehen, die wegen ihres besonderen Gewichts für den Betroffenen keine Zweifel darüber läßt, daß sie hinsichtlich des betreffenden Steuerfalles zur Überprüfung vorgenommen wird, ob die Steuer richtig erhoben wurde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juni 1979 VII R 27/77, BFHE 128, 153, BStBl II 1980, 31).
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 10/85

    Bestandsaufnahmeprüfung - Außenprüfung

    Sie hat damit wie die Betriebsprüfung nach dem Recht der Reichsabgabenordnung (AO) die Verfolgung von Steueransprüchen zum Ziel (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1978 VII R 117/74, BFHE 124, 416, BStBl II 1978, 360; vom 19. Juni 1979 VII R 27/77, BFHE 128, 153, BStBl II 1980, 31).
  • FG München, 21.01.1998 - 1 K 337/95

    Klagebefugnis einer stillen Gesellschaft bei Angelegenheiten eines

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