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   BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79   

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https://dejure.org/1979,610
BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79 (https://dejure.org/1979,610)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1979 - VI R 3/79 (https://dejure.org/1979,610)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1979 - VI R 3/79 (https://dejure.org/1979,610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung - Mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 91 Abs. 1, § 116 Abs. 1 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 176
  • BStBl II 1979, 654
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.1971 - VIII R 13/67

    Prozeßbevollmächtigter - Ladung des Steuerpflichtigen - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79
    Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß der VIII. Senat des BFH unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Beschluß des BGH vom 16. Juli 1965 la ZB 3/64, Neue Juristische Wochenschrift 1965 S. 2252) ein Nichtvertretensein i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 und § 119 Nr. 4 FGO in einem Fall bejaht hat, in dem der Steuerpflichtige selbst, nicht aber dessen Prozeßbevollmächtigter vom FG zur mündlichen Verhandlung geladen war (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1971 VIII R 13/67, BFHE 104, 491, BStBl II 1972, 424; vgl. auch das Urteil des Senats vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335).

    Der im Streitfall vorliegende Sachverhalt ist mit den den BFH-Urteilen VIII R 13/67 und VI R 107/74 sowie dem BGH-Beschluß la ZB 3/64 zugrunde liegenden Sachverhalten insoweit nicht vergleichbar, als dort eine Ladung überhaupt nicht zugegangen war und die Beteiligten bzw. deren Prozeßbevollmächtigte deshalb von dem Termin zur mündlichen Verhandlung keine Kenntnis besaßen und infolgedessen den Termin nicht wahrgenommen haben.

  • BFH, 15.11.1974 - VI R 107/74

    Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Vertretung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79
    Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß der VIII. Senat des BFH unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Beschluß des BGH vom 16. Juli 1965 la ZB 3/64, Neue Juristische Wochenschrift 1965 S. 2252) ein Nichtvertretensein i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 und § 119 Nr. 4 FGO in einem Fall bejaht hat, in dem der Steuerpflichtige selbst, nicht aber dessen Prozeßbevollmächtigter vom FG zur mündlichen Verhandlung geladen war (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1971 VIII R 13/67, BFHE 104, 491, BStBl II 1972, 424; vgl. auch das Urteil des Senats vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335).

    Der im Streitfall vorliegende Sachverhalt ist mit den den BFH-Urteilen VIII R 13/67 und VI R 107/74 sowie dem BGH-Beschluß la ZB 3/64 zugrunde liegenden Sachverhalten insoweit nicht vergleichbar, als dort eine Ladung überhaupt nicht zugegangen war und die Beteiligten bzw. deren Prozeßbevollmächtigte deshalb von dem Termin zur mündlichen Verhandlung keine Kenntnis besaßen und infolgedessen den Termin nicht wahrgenommen haben.

  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Auszug aus BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79
    Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß der VIII. Senat des BFH unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Beschluß des BGH vom 16. Juli 1965 la ZB 3/64, Neue Juristische Wochenschrift 1965 S. 2252) ein Nichtvertretensein i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 und § 119 Nr. 4 FGO in einem Fall bejaht hat, in dem der Steuerpflichtige selbst, nicht aber dessen Prozeßbevollmächtigter vom FG zur mündlichen Verhandlung geladen war (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1971 VIII R 13/67, BFHE 104, 491, BStBl II 1972, 424; vgl. auch das Urteil des Senats vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335).
  • BFH, 14.11.1968 - I R 4/68

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79
    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 14. November 1968 I R 4/68 (BFHE 94, 304, BStBl II 1969, 168) berufen.
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein solcher Mangel insbesondere nicht vor, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter für den Termin von dessen Anberaumung nachweislich Kenntnis erhalten hatte (BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383; vom 20. Oktober 1992 IV R 108/92, BFH/NV 1993, 117 m. w. N.; in BFH/NV 1993, 30, 31 m. w. N.; vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654) oder der Beteiligte bzw. sein Prozeßbevollmächtigter -- trotz fehlerhafter Ladung -- an der mündlichen Verhandlung vor dem FG teilgenommen hat (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1990 III R 12/90, BFH/NV 1991, 175; grundlegend Beschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447, 448 m. w. N.).

    Außerdem ist die zulassungsfreie Revision, da die Zulassung mit der auf Verfahrensrügen gestützten Beschwerde erstritten werden kann, insbesondere mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO), nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Verstöße gegen die Verfahrensordnung gegeben (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654 -- zugleich zum Zweck der Vorschrift).

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Ein Verfahrensmangel von vergleichbarem Gewicht liegt indessen nicht vor, wenn der Beteiligte - ungeachtet eines Verstoßes gegen Förmlichkeiten - nachweislich vor dem Termin von dessen Anberaumung Kenntnis erhalten hat (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 07.09.1995 - III R 86/90

    Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung der Revision

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH rechtfertigen Mängel der Ladung zu einem Verhandlungstermin die Rüge mangelnder Vertretung i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO nur dann, wenn ein Beteiligter -- oder sein gemäß § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO zu ladender Bevollmächtigter -- zu einem Verhandlungstermin überhaupt nicht geladen worden ist und deshalb von ihm keine Kenntnis hatte (BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654, und BFH-Urteil in BFHE 104, 491, BStBl II 1972, 424, sowie BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1992 VIII R 14/91, BFH/NV 1993, 250, und vom 4. März 1992 II R 48/91, BFH/NV 1993, 30).

    Die in § 116 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 FGO aufgeführten Verfahrensmängel haben nämlich das gemeinsame Kennzeichen, daß sie besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Verfahrensordnung darstellen (BFH-Beschlüsse in BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654, und in BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401).

  • BFH, 13.07.1995 - III R 187/94

    Mitwirkung des Berichterstatters und des Mitberichterstatters bei Beschluss

    Ein die zulassungsfreie Revision rechtfertigender Verfahrensmangel liegt nur bei besonders schweren Verstößen vor, insbesondere dann, wenn ein Beteiligter im Prozeß überhaupt nicht vertreten ist (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654; vom 15. Dezember 1986 IV B 59--61/86, IV B 66/86, BFH/NV 1988, 643).

    Ein schwerer Verfahrensverstoß wird jedoch nicht schlüssig gerügt, wenn der Beteiligte trotz fehlerhafter Ladung Kenntnis vom anberaumten Termin erhalten hat (BFH-Beschluß in BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).

  • BFH, 11.01.1996 - VII R 100/95
    Der vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) gerügte Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) aufgrund einer nicht erfolgten, aber aus der Sicht des Klägers gebotenen Terminsverlegung und der Durchführung der mündlichen Verhandlung in seiner Abwesenheit ist zwar ein absoluter Revisionsgrund nach § 119 Nr. 3 FGO, er ist in der Aufzählung des § 116 Abs. 1 FGO jedoch nicht enthalten und kann daher die Revision ohne Zulassung nicht eröffnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1979 VI R 3 79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654 [BFH 25.07.1979 - VI R 3/79]; vom 17. Februar 1988 VII R 114 87, BFH NV 1988, 716, und vom 11. November 1992 IV R 97 92, BFH NV 1993, 482).

    Auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision hätte der Kläger die Eröffnung der Revision wegen des Verfahrensmangels der Versagung des rechtlichen Gehörs durch die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 115 Abs. 3 FGO erreichen können (vgl. Beschluß in BFHE 128, 176, [BFH 25.07.1979 - VI R 3/79] BStBl II 1979, 654 [BFH 25.07.1979 - VI R 3/79]).

  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auf diesen Unterschied gegenüber dem vom BGH behandelten Verfahrensrecht ist bereits im BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 VI R 3/79 (BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654) hingewiesen worden.
  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den gesetzlichen Vorschriften nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447); denn nur wenn ein Verfahrensbeteiligter -- z. B. aufgrund einer unterlassenen Ladung -- im Prozeß überhaupt nicht vertreten war, liegt ein wesentlicher Mangel des Verfahrens vor, der wegen seiner besonderen Schwere die zulassungsfreie Revision eröffnen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 07.07.1998 - III R 87/97

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Vertretungszwang - Prozeßvollmacht -

    Aus dem Zusammenhang dieser Vorschrift mit den übrigen in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführten Verfahrensmängel wird deutlich, daß die zulassungsfreie Revision nur bei Vorliegen besonders schwerer Verstöße gegen die Verfahrensordnung gegeben ist, insbesondere dann, wenn ein Beteiligter im Prozeß überhaupt nicht vertreten ist (BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88

    Zulässigkeit einer Revision

    Soweit der Kläger mit der Revisionsbegründung rügt, das FG habe sein Recht auf Gehör verletzt, vermag dies die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen, weil dieser Verfahrensmangel in der Aufzählung der Gründe des § 116 FGO für die zulassungsfreie Revision nicht enthalten ist und daher die Revision ohne Zulassung nicht zu eröffnen vermag (vgl. BFHBeschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Dieser Verfahrensmangel gehört zwar zu den absoluten Revisionsgründen (§ 119 Nr. 3 FGO), jedoch nicht zu den besonders schwerwiegenden Verfahrensmängeln, die eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 FGO eröffnen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 04.03.1992 - II R 48/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge einer fehlerhaften

  • BFH, 19.06.1992 - VIII R 14/91

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrüge

  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision

  • BFH, 30.08.1995 - VIII R 83/93
  • BFH, 20.10.1992 - IV R 108/92

    Unzulässigkeit der Revision wegen Nichtzulassung und Geltendmachung von

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 38/86

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Besuch von Arbeitsgemeinschaften zur

  • BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Ladung als Verfahrensmangel - Rüge der

  • BFH, 17.12.1993 - VIII R 66/93

    Nachreichen einer schriftlichen Originalvollmacht zur Prozessvertretung

  • BFH, 09.10.1985 - I R 195/84

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Festsetzung von Körperschaftsteuer

  • BFH, 17.05.1990 - III R 12/90

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision zum Bundesfinanzhof

  • BFH, 12.08.1986 - VII R 20/86

    Zulässigkeit einer Revision ohne substanziierte Darlegung wesentlicher

  • BFH, 14.02.1989 - IV R 18/88

    Zulässigkeit einer Revision

  • BFH, 26.03.1987 - V R 8/87

    Zulassungsfreie Revision aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs

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