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   BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76   

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https://dejure.org/1979,384
BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76 (https://dejure.org/1979,384)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1979 - IV R 119/76 (https://dejure.org/1979,384)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1979 - IV R 119/76 (https://dejure.org/1979,384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurückbehaltung eines Wirtschaftsgutes - Teilbetriebsveräußerung - Stille Reserven

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts mit erheblichen stillen Reserven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 54
  • DB 1979, 1681
  • BStBl II 1979, 557
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.10.1974 - I R 40/72

    Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Die steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes setzt voraus, daß alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert und dadurch die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung durch den einheitlichen Veräußerungsvorgang grundsätzlich aufgelöst werden (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232).

    Die Beurteilung dieser Frage liegt jedoch weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; I R 40/72, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 08.09.1971 - I R 66/68

    Bei gemeinsamem Maschinenpark Aufgabe eines Produktionszweiges keine

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Zwar sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. September 1971 I R 66/68 (BFHE 103, 173, BStBl II 1972, 118) eine Aufteilung eines Fertigungsbetriebs mit mehreren Produktionszweigen in Teilbetriebe grundsätzlich dann nicht möglich, wenn für die einzelne Produktion wesentliche Maschinen nur für alle Produktionsabteilungen zur Verfügung stünden.

    Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zum Urteil I R 66/68; denn die Frage, welche Wirtschaftsgüter für einen Teilbetrieb wesentlich sind, liegt auf tatsächlichem Gebiet und hängt jeweils von den Besonderheiten des Einzelfalles ab.

  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 62/72

    Die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Betriebs wird durch die Verpachtung eines

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Das den Teilbetrieb bestimmende Merkmal der Selbständigkeit erfordert, daß die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer Betätigung dienen, die sich im Rahmen des Gesamtunternehmens von der übrigen gewerblichen Tätigkeit deutlich abhebt (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 62/72, BFHE 120, 257, BStBl II 1977, 42; vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U

    Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Die Beurteilung dieser Frage liegt jedoch weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; I R 40/72, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72

    Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Die Zurückbehaltung eines solchen Wirtschaftsgutes im Betriebsvermögen steht damit einer begünstigten Teilbetriebsveräußerung in der Regel entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672, unter Ziff. 1 a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72

    Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Das den Teilbetrieb bestimmende Merkmal der Selbständigkeit erfordert, daß die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer Betätigung dienen, die sich im Rahmen des Gesamtunternehmens von der übrigen gewerblichen Tätigkeit deutlich abhebt (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 62/72, BFHE 120, 257, BStBl II 1977, 42; vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.09.1968 - IV 22/64

    Tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung - Tarifbegünstigte Teilbetriebsaufgabe -

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
    Die Beurteilung dieser Frage liegt jedoch weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; I R 40/72, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Ein Teilbetrieb i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557, und vom 12. April 1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653, m. w. N.).

    Die steuerbegünstigte Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs nach §§ 16 Abs. 1, 34 EStG setzt voraus, daß alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert und dadurch die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232; in BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557; vom 11. März 1982 IV R 25/79, BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707; vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; vom 7. März 1985 IV R 141/82, BFHE 143, 449, BStBl II 1985, 460; vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342).

    Das folgt aus dem Sinn und Zweck der §§ 16 Abs. 1, 34 EStG, die verhindern sollen, daß durch die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven infolge des progressiven Einkommensteuertarifs eine übermäßige Belastung eintritt (BFH-Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688; vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672; in BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557; in BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014; vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458).

    Die Zurückbehaltung eines solchen Wirtschaftsguts im Betriebsvermögen steht deshalb einer steuerbegünstigten Teilbetriebsveräußerung in der Regel entgegen (Urteile in BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672, und in BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557; ebenso: Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rz. B 233, B 235, B 276; a. A. L. Schmidt in Schmidt, a. a. O., § 16 Rz. 101; Hörger, Der Betrieb 1987, 349; Binz u. a., Deutsches Steuerrecht 1993, 3).

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    a) Was zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebes gehört, wird durchweg nach den sachlichen Betriebserfordernissen beurteilt; lediglich bei der Betriebsveräußerung sieht die Rechtsprechung Wirtschaftsgüter auch wegen des Umfangs ihrer stillen Reserven als wesentliche Betriebsgrundlagen an (BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).
  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Infolgedessen liegt die Beurteilung, ob eine wesentliche Betriebsgrundlage oder lediglich ein Wirtschaftsgut von untergeordneter Bedeutung gegeben ist, weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557, 558, m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Das den Teilbetrieb bestimmende Merkmal der Selbständigkeit erfordert, dass die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer Betätigung dienen, die sich im Rahmen des Gesamtunternehmens von der übrigen gewerblichen Tätigkeit deutlich abhebt (BFH, Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - 4 K 3449/98

    Veräußerung eines Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung

    Das den Teilbetrieb bestimmende Merkmal der Selbständigkeit erfordert, dass die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer Betätigung dienen, die sich im Rahmen des Gesamtunternehmens von der übrigen gewerblichen Tätigkeit deutlich abhebt (BFH-Urteile vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, S. 54, BStBl. II 1979, S. 557 und vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, S.563, BStBl. II 1984, S. 486).

    Als Abgrenzungsmerkmale, denen je nach Beschaffenheit des Betriebes (Produktion, Handel oder Dienstleistung) ein unterschiedliches Gewicht zukommt, gelten das selbständige Auftreten des Betriebsteils in der Art. eines Zweigbetriebs, sein personelles Eigenleben innerhalb des Gesamtbetriebs, das Vorhandensein von eigenem Inventar und eigener Buchführung, die Möglichkeit eigener Preisgestaltung, seine örtliche Trennung vom Hauptbetrieb (BFH-Urteile vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, S. 24, BStBl II 1979, S. 15, und vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, S. 54, BStBl II 1979, S. 557) sowie ungleichartige betriebliche Tätigkeiten (BFH-Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, S. 245, BStBl II 1973, S. 838) und das Bestehen eines eigenen Kundenkreises (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 VIII R 39/74, BFHE 116, S. 391, BStBl II 1975, S. 832).

    Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt einkommensteuerrechtlich zwar voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert und dadurch die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung durch den einheitlichen Veräußerungsvorgang grundsätzlich aufgelöst werden (BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, S.54, BStBl. II 1979, S. 557), wobei die wesentlichen Betriebsgrundlagen, die zur Erreichung des Betriebszweckes erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung besitzen, übertragen werden müssen.

    Hatten die im Zentralbereich gehaltenen Produktionsanlage jedoch für die Tätigkeit des Geschäftsbereiches 13 nicht die Bedeutung, dass dieser ohne die Produktion der chemischen Reinigungsmittel im Zentralbereich nicht tätig werden konnte, handelte es sich beim Geschäftsbereich 13 um einen organisatorisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gesamtbetriebes, der für sich allein lebensfähig war, zumal er seiner Struktur nach die Grundlage für eine eigenständige betriebliche Tätigkeit bot und die veräußerten Wirtschaftsgüter letztlich einer Betätigung dienten, die sich im Rahmen des Gesamtunternehmens von den übrigen Tätigkeiten der Klägerin deutlich abhob (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, S. 54, BStBl. II 1979, S. 557 und vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, S.563, BStBl. II 1984, S. 486).

  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

    Demnach müssen die veräußerten Wirtschaftsgüter, um einen Teilbetrieb bilden zu können, in ihrer Zusammenfassung einer Betätigung dienen, die sich im Rahmen des Gesamtunternehmens von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers deutlich abhebt (BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).

    Als Abgrenzungsmerkmale, denen je nach Beschaffenheit des Betriebs (Produktion, Handel oder Dienstleistung) ein unterschiedliches Gewicht zukommt, gelten das selbständige Auftreten des Betriebsteils in der Art eines Zweigbetriebs, sein personelles Eigenleben innerhalb des Gesamtbetriebs, das Vorhandensein von eigenem Inventar und eigener Buchführung, die Möglichkeit eigener Preisgestaltung, seine örtliche Trennung vom Hauptbetrieb (BFH-Urteile vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15, und in BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557) sowie ungleichartige betriebliche Tätigkeiten (BFH-Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838) und das Bestehen eines eigenen Kundenkreises (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 VIII R 39/74, BFHE 116, 391, BStBl II 1975, 832).

  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

    Zwar soll nach dem BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76 (BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557) die Zurückbehaltung eines Wirtschaftsgutes einer steuerbegünstigten Teilbetriebsveräußerung schon dann entgegenstehen, wenn in ihm erhebliche stille Reserven enthalten sind.
  • BFH, 11.03.1982 - IV R 25/79

    Betriebsaufgabegewinn bei GmbH & Co. KG nicht Teil des Gewerbeertrags

    In der Regel steht allerdings die Zurückhaltung und Fortführung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe schon dann entgegen, wenn in dem Wirtschaftsgut erhebliche stille Reserven enthalten sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).
  • BFH, 19.07.1984 - IV R 142/83

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf einen Veräußerungsgewinn - Definition

    Dabei bedeutet Teilbetriebsveräußerung die Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs mit der Folge, daß die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung durch den einheitlichen Veräußerungsvorgang grundsätzlich aufgelöst werden (BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557, mit weiteren Nachweisen).

    Wesentliche Betriebsgrundlagen können die dem Teilbetrieb dienenden Wirtschaftsgüter dann sein, wenn sie zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich und von besonderem wirtschaftlichen Gewicht für die Geschäftsführung sind (BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312) oder in ihnen erhebliche stille Reserven ruhen (BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).

  • BFH, 12.07.2002 - IV B 129/01

    Divergenz; Einzelveräußerung eines WG , Tarifbegünstigung

    Diese normspezifische Auslegung des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage durch den VIII. Senat, die auch ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats entspricht, setzt allerdings einen Vorgang der Betriebs-, Teilbetriebs- oder Anteilsveräußerung oder -aufgabe voraus (Urteile vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557; vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, und vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; a.A. Dötsch, Die Behandlung der Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG im Rahmen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, in: Gedächtnisschrift für Brigitte Knobbe-Keuk, Köln 1997, S. 411, 422).
  • FG Münster, 03.04.2001 - 1 K 3426/98

    Erklärung einer OHG zu Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und Erläuterungen zu

  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

  • FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 6152/95

    Rechtmäßigkeit eines Einkomensteuerbescheids; Veräußerung eines Teilbetriebs;

  • BFH, 31.08.1994 - X R 170/93

    Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei

  • FG Köln, 23.02.2000 - 2 K 6152/95

    Teilbetriebseigenschaft einer Spielhalle; Voraussetzungen für die Annahme einer

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 396/83

    Veräußerung eines Teilbetriebes unter Zurückbehaltung von untergeordneten

  • BFH, 14.03.1989 - I R 75/85

    Begehrte Steuerermäßigung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von

  • FG Bremen, 04.09.1973 - II 105/72
  • BFH, 11.03.1981 - II R 23/79

    Umwandlung - GmbH - Übertragung eines Grundstückes

  • FG Hamburg, 28.01.2002 - VII 268/00

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei Streit über die Höhe von

  • FG München, 21.06.2002 - 8 K 1153/00

    Zeitschrift eines Verlags als Teilbetrieb; Zeitschrift als Teilbetrieb?;

  • FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 6152/96

    Teilbetriebsbegriff im Dienstleistungsgewerbe

  • FG Köln, 27.11.1998 - 2 K 2847/94

    Veräußerung eines Teilbetriebes; Erfordernis der Selbständigkeit und unabhängiger

  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 34/94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes;

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 228/80
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