Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1980 - I R 50/76   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 130, 268
  • BStBl II 1980, 477



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BFH, 16.07.1986 - I R 78/79  
    Im Streitfall kann dahinstehen, ob und inwieweit die gebotene Prüfung der Angemessenheit der Gewinnanteile (vgl. BFH-Urteil vom 6.Februar 1980 1 R 50/76, BFHE 130, 268 , BStBl II 1980, 477 ) Raum für eine tatsächliche Verständigung über einzelne Wertansätze läßt.

    .in Betriebsausgaben umfunktioniert" werden, zumal die Höhe dieser Betriebsausgaben einer Angemessenheitsprüfung unterliegt (vgl. BFHE 130, 268 , BStBl II 1980, 477 ).

    Denn die tatsächlichen Feststellungen des FG ermöglichen es nicht, eine Angemessenheitsprüfung nach den Grundsätzen vorzunehmen, wie sie der erkennende Senat in dem Urteil in BFHE 130, 268 , BStBl II 1980, 477 dargestellt hat.

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil in BFHE 130, 268 , BStBl II 1980, 477 Grundsätze zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei der stillen Beteiligung des Gesellschafters einer GmbH am Handelsgeschäft der GmbH dargestellt.

    Der "Wert des eingerichteten Geschäftsbetriebs" der GmbH wird von dem "Wert des Unternehmens" der GmbH i.S. des Urteils in BHE 130, 268, BStBl II 1980, 477 umfaßt, den das FG nach den Grundsätzen dieser Entscheidung noch ermitteln muß und der die Gewinnverteilung beeinflussen wird.

    b) Im übrigen beruhen die in der Entscheidung des Senats in BFHE 130, 268 , BStBl II 1980, 477 genannten Grundsätze auf einem entsprechenden Sachverhalt.

    4.Sollten sich aufgrund der vom FG erneut zu prüfenden Angemessenheit der Gewinnverteilung Beträge ergeben, die als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind (vgl. BFHE 130, 268 , BStBl II 1980, 477 ), würden einer solchen Annahme die Erklärungen in den Gewinnausschüttungsbeschlüssen vom 12.November 1962 (Wirtschaftsjahr 1961), vom 12.Dezember 1963 (Wirtschaftsjahr 1962) und vom 16.Dezember 1964 (Wirtschaftsjahr 1963) nicht entgegenstehen.

  • BFH, 12.12.1990 - I R 85/88  
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  • BFH, 05.12.1990 - I R 106/88  
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  • FG Brandenburg, 15.05.2002 - 2 K 1964/00  

    Überprüfung der Gewinnverteilung einer atypischen GmbH & Still; Entscheidung über

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Gewinnanteile, die (typischen) stillen Gesellschaftern gewährt werden, verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit sie den Anteil übersteigen, den die GmbH bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auch einem Nichtgesellschafter "unter sonst gleichen Umständen" gewährt hätte (vergleiche: BFH, Urteil vom 6. Februar 1980 - I R 50/76, BFHE 130, 268 , BStBl. II 1980, 477 [478]; Urteil vom 16. Juli 1986 - I R 78/79, BFH/NV 1987, 326 [328]; Urteil vom 5. Dezember 1990 - I R 106/88, BFH/NV 1991, 841 [842]; Urteil vom 12. Dezember 1990 - I R 85/88, a.a.O.).

    Daneben können unter anderem auch die vorhandenen Geschäftsbeziehungen, die Dringlichkeit des Kapitalbedarfs sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Finanzierung durch die Einlage zu berücksichtigen sein (vergleiche: BFH, Urteil vom 6. Februar 1980 - I R 50/76, a.a.O. [479]; Streck, a.a.O. "stille Gesellschaft" unter 4., m.w.N.; Dötsch/Eversberg/Jost/Witt-Achenbach, a.a.O.; Paulick/Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 4. Auflage 1988, § 24 II 3, [Seite 461 ff.]; Blaurock, Die GmbH & Still im Steuerrecht, Betriebsberater 1992, 1969 [1976]; Widmann, a.a.O.).

    Infolge dieser nur schwach ausgeprägten Mitunternehmerinitiative - vermittelt durch deren Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer - ist deshalb bei der Gewinnverteilung ein Arbeitseinsatz der Kläger in ihrer Eigenschaft als stille Gesellschafter nicht noch einmal (auch nicht anteilig) zu berücksichtigen (ebenso: BFH, Urteil vom 6. Februar 1980 - I R 50/76, a.a.O.; Urteil vom 16. Juli 1986 - I R 78/79, a.a.O.).

    Denn die Klägerin und die Kläger haben eine entsprechende vertragliche Regelung nicht getroffen (siehe hierzu: BFH, Urteil vom 6. Februar 1980 - I R 50/76, a.a.O.).

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 42/90  

    Mitunternehmerschaft als atypische stille Gesellschaft

    der Gründe; vom 6. Februar 1980 I R 50/76, BFHE 133, 268, BStBl II 1980, 477, und vom 21. Juni 1983 VIII R 237/80, BFHE 138, 458, BStBl II 1983, 563).
  • BFH, 27.03.1985 - I S 3/84  
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  • BFH, 21.06.1983 - VIII R 237/80  

    Stille Gesellschaft an einer GmbH, die kein Handelsgewerbe betreibt, durch

    Er kann neben seiner gesellschaftlichen Beteiligung am Grund- oder Stammkapital auch eine stille Beteiligung (§ 335 HGB) haben (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 I R 50/76, BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477).

    Soweit die Verzinsung oder Gewinnbeteiligung unangemessen hoch ist, handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen (BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477).

  • BFH, 05.02.1986 - I S 15/85  
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  • FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96  

    Angemessenheit der Verzinsung eines partiarischen Darlehens

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung des BFH auch Gewinnanteile, die einem zugleich mit einer stillen Einlage am Unternehmen der GmbH beteiligten Gesellschafter gewährt werden, als vGA beurteilt, soweit sie den Gewinnanteil übersteigen, den die GmbH einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen zugestanden hätte (BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 I R 50/76, BStBl II 1980, 477).

    Die Angemessenheit der Gewinnverteilung ist dabei durch eine Gegenüberstellung des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters und des wirklichen Werts des Gesamtunternehmens der GmbH im Zeitpunkt der Vereinbarung der stillen Gesellschaft zu ermitteln (BFH-Urteile in BStBl II 1980, 477; vom 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59).

  • BFH, 07.12.1983 - I R 70/77  

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umwandlung einer KG in eine GmbH

    Die Vereinbarung unangemessen hoher Gewinnanteile der stillen Gesellschafter kann zu verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG -) führen (BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 I R 50/76, BFHE 130, 268, BStBl II 1980, 477).
  • BFH, 13.10.1999 - I B 21/99  

    VGA bei vertragsgemäß unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit

  • BFH, 27.05.1982 - V R 110/81  

    Innengesellschaft kann nicht Empfänger von umsatzsteuerbaren Leistungen eines

  • BFH, 25.05.1988 - I R 92/84  
  • BFH, 27.05.1982 - V R 111/81  
  • FG München, 30.04.1999 - 2 K 3257/96  

    Typisch oder atypisch stille Beteiligung an einer GmbH

  • BFH, 26.04.1989 - I R 96/85  
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 10 K 282/06  

    Was setzt die steuerliche Anerkennung einer stillen Beteiligung des

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