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   BFH, 10.07.1980 - V R 23/77   

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https://dejure.org/1980,883
BFH, 10.07.1980 - V R 23/77 (https://dejure.org/1980,883)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1980 - V R 23/77 (https://dejure.org/1980,883)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - V R 23/77 (https://dejure.org/1980,883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 10 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 421, 422 Abs. 1 Satz 1, § 426 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Grundstückskaufvertrag - Übernahme der Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage der Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 571
  • DB 1981, 351
  • BStBl II 1980, 620
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.01.1959 - V 172/57 U

    Haftung für einen Wechselsteuerbetrag nach Wechselsteuerrecht - Entrichtung der

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - V R 23/77
    Soweit Hartmann/Metzenmacher (Kommentar zum Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, 6. Aufl., 3. Bd., E § 10, Tz. 46) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Januar 1959 V 172/57 U (BFHE 68, 371, BStBl III 1959, 143) der Ansicht sind, in derartigen Fällen sei dem Entgelt für die Grundstückslieferungen die gesamte Grunderwerbsteuer hinzuzurechnen, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BFH, 22.02.1968 - V 84/64

    Gebührenbeiträge für Schlachtung als Teil des Entgelts für Schlachtung

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - V R 23/77
    Zahlungen des Leistungsempfängers auf eine eigene Schuld gegenüber Dritten erhöhen das Entgelt nicht (Urteil vom 22. Februar 1968 V 84/64, BFHE 92, 56, BStBl II 1968, 463).
  • BGH, 20.09.2007 - III ZR 33/07

    Belehrungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich des Entstehens einer

    Denn nach der damals maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gehörte die hälftige Grunderwerbssteuer zum Kaufpreis, wenn der Käufer sie vollständig trug, und erhöhte insoweit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (vgl. BFHE 130, 571; anders jetzt BFHE 212, 187).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Dies gilt sowohl für den Teil der Grunderwerbsteuer, den der Erwerber als Gesamtschuldner zu tragen hat (BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620) als auch für den Teil der Grunderwerbsteuer, den der Erwerber für den Veräußerer übernimmt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 14/04, BFHE 212, 187, unter II. 5. b).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 22/96

    Grunderwerbsteuer als Umwandlungskosten bei Verschmelzung

    Aus letztlich gleichem Grunde verhält es sich auch anders als bei umwandlungsbedingten Umsatzsteuern (vgl. Widmann in Widmann/Mayer, a.a.O., 3. Aufl., Anh. 1. bis 5. Teil Rz. 6610; vgl. auch zur Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Entgelts i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620), sowie bei sonstigen Verschmelzungskosten (Widmann in Widmann/Mayer, a.a.O., 2. Aufl., § 15 UmwStG 1977 Rz. 6144 f.).

    Ebensowenig braucht entschieden zu werden, ob die Vereinbarungen darüber, daß die Grunderwerbsteuer den an der Verschmelzung Beteiligten jeweils hälftig zur Last fallen, einen Gestaltungsmißbrauch des Rechts (§ 42 der Abgabenordnung --AO 1977--) darstellen (ablehnend Ohlmeyer/Philipowski, a.a.O., S. 105; s. auch BFH-Urteil in BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620).

  • BFH, 20.12.2005 - V R 14/04

    Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von öffentlichen

    Grundstücksveräußerer und Grundstückserwerber sind zwar regelmäßig Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer; sie sind deshalb im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (§ 426 Abs. 1 BGB); dies besagt aber nicht, dass der Grundstückserwerber, wenn er vereinbarungsgemäß die Grunderwerbsteuer übernimmt, mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer zur Hälfte die Grunderwerbsteuerschuld des Veräußerers tilgt (so aber noch BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620, und ihm folgend Abschn. 149 Abs. 7 der Umsatzsteuer-Richtlinien).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2017 - 1 U 102/16

    Gesamtschuldnerausgleich: Ausgleichsanspruchs zwischen Schenker und Beschenktem

    Der Annahme , dass ein Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis der Parteien nicht besteht, steht auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (veröffentlicht in BFHE 130, 571, 574) nicht entgegen, das davon ausgeht, dass bei Fehlen einer besonderen Absprache über die Grunderwerbsteuer der Veräußerer aufgrund der internen Ausgleichsregelung des § 426 BGB zur Hälfte mit dieser belastet ist.
  • BFH, 27.05.1987 - X R 2/81

    Keine Entgeltminderung bei Forderungsabtretung unter Nennwert

    Dagegen erhöhen Zahlungen des Leistungsempfängers auf eigene Schuld gegenüber Dritten das Entgelt nicht (BFH-Urteile vom 22. Februar 1968 V 84/64, BFHE 92, 56, BStBl II 1968, 463; vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620).
  • LG Köln, 23.01.1981 - 11 T 132/80

    Kostenschuldnerschaft der hinterlegenden Bank

    Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, rechnet nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung (BFH-Urteil vom 10.7. 1980 V R 23/77, BStBl. 11 1980, 620).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2002 - 1 K 631/00

    Einbeziehung von Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die

    Nur die Hälfte der Grunderwerbsteuer gehört zum umsatzsteuerlichen Entgelt, wenn sich der Erwerber, wie im Streitfall, im Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat, die gesamte Grunderwerbsteuer zu tragen (BFH-Urteil vom 10. Juli 1980, V R 23/77, BFHE 30, 571, BStBl II 1980, 620 ), weil der Erwerber bei Zahlung der gesamten Grunderwerbsteuer in Höhe des hälftigen Steuerbetrages auf seinen Anspruch als Gesamtschuldner nach § 426 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) verzichtet (kritisch Pahlke/Franz, GrEStG , 2. Aufl., § 9 Rz 99 m. w. N.).
  • BFH, 25.11.1993 - V B 157/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz

    Schließlich weicht die Vorentscheidung auch nicht von dem Urteil des BFH vom 10. Juli 1980 V R 23/77 (BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620) ab.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1988 - 13 U 242/86

    Teilnahme am Bauherrenmodell ; Unterscheidung zwischen Pauschalpreis und

    Allerdings wird demgegenüber im Urteil BFHE 130, 571, 574 davon ausgegangen, bei Fehlen einer besonderen Absprache über die Grunderwerbsteuer werde der Veräußerer aufgrund der internen Ausgleichsregelung des § 426 BGB zur Hälfte mit dieser belastet.
  • FG Thüringen, 25.06.1997 - III 283/96

    Einbeziehung von Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage ; Anforderungen an die

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