Rechtsprechung
   BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,217
BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77 (https://dejure.org/1980,217)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1980 - IV R 136/77 (https://dejure.org/1980,217)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - IV R 136/77 (https://dejure.org/1980,217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b, § 15 (Abs. 1) Nr. 2, § 5 Abs. 1; UmwStG 1969 § 22, § 20 Abs. 1, § 7 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Veräußerungsgewinn - Entnahmegewinn - Besitzzeitanrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts in das Privatvermögen eines Mitunternehmers; Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG nach Änderungen der personellen Zusammensetzung einer Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 313
  • DB 1980, 2483
  • BStBl II 1981, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.1972 - IV R 53/72

    Personengesellschaft - Verpflichtung aus Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    So hat der Senat z.B. bereits in seinem Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 53/72 (BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298) ausgesprochen, die Personengesellschaft sei zwar einkommensteuerrechtlich kein selbständiges Rechtssubjekt; gleichwohl gehe das geltende Einkommensteuerrecht bei der Besteuerung der in der Personengesellschaft zusammengefaßten Gesellschafter "von der Personengesellschaft als solcher" aus; die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes könnten nicht dahin verstanden werden, daß für jeden Gesellschafter eine eigenständige Gewinnermittlung durchzuführen sei.

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung des BFH seit langem (und nicht etwa erst seit der in den letzten Jahren vollzogenen Abkehr von der sog. Bilanzbündeltheorie) anerkannt, daß sich aus der "Einheit" der Personengesellschaft (also aus dem Zusammenschluß mehrerer Personen zum gemeinsamen Betrieb eines gewerblichen Unternehmens und damit zu Mitunternehmern) z.B. insofern für die Besteuerung des einzelnen Mitunternehmers bestimmte Rechtsfolgen einkommensteuerrechtlicher Art ergeben, als die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG auf zum Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft gehörige Wirtschaftsgüter nur einheitlich vorgenommen werden kann und für Pensionszusagen gegenüber Arbeitnehmern der Personengesellschaft nur einheitlich Rückstellungen nach § 6a EStG gebildet werden können (vgl. BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298, mit weiteren Nachweisen).

    Dem entspricht es, daß nach dem Urteil des Senats in BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298 Pensionszusagen, die eine Personengesellschaft einem Gesellschafter gewährt hat, bei der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung für die Personengesellschaft und ihre Gesellschafter nur einheitlich beurteilt, d.h. entweder insgesamt wie Fremdverbindlichkeiten anerkannt oder insgesamt nicht zum Abzug zugelassen werden können, und daß eine Aufspaltung in anteilig abzugsfähige Verbindlichkeiten der übrigen Gesellschafter gegenüber dem begünstigten Gesellschafter einerseits und einer nichtabzugsfähigen "Verbindlichkeit" des begünstigten Gesellschafters gegenüber sich selbst andererseits nicht zulässig ist.

  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Der I. Senat des BFH hat hieraus zu Recht mit Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76 (BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43) abgeleitet, daß § 6b EStG auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters (Mitunternehmers) aus einer Personengesellschaft anzuwenden ist und demgemäß ein Mitunternehmer, der seinen Mitunternehmeranteil veräußert, für den dabei erzielten Gewinn, soweit dieser anteilig auf begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft entfällt, die Vergünstigungen des § 6b EStG in Anspruch nehmen kann.
  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Das Urteil ist von der Überlegung bestimmt, daß die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem rechtlichen und wirtschaftlichen Alleineigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft in das Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) der Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich jedenfalls dann als entgeltliche Veräußerung (durch den Gesellschafter) und als Anschaffung (durch die Gesellschaft) des ganzen Wirtschaftsguts zu werten ist, wenn sich der Vorgang nach äußerer Form und wirtschaftlichem Gehalt wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche entgeltliche Veräußerung darbietet, insbesondere wenn darin der Wille der erwerbenden Personengesellschaft und des veräußernden Gesellschafters zum Austausch von Leistung und einer nach dem vollen Wert der Leistung bemessenen Gegenleistung unabhängig von den daneben bestehenden gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zum Ausdruck kommt (siehe auch Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1977 IV R 54/72, BFHE 121, 470, BStBl II 1977, 415; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 28.01.1976 - I R 84/74

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Dabei ist unerheblich, ob das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Betriebsvermögen wird (siehe dazu bereits BFH-Urteil vom 28. Februar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744) oder unmittelbar in das Privatvermögen gelangt.
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72 (BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145) entschieden, daß eine i. S. des § 17 EStG steuerpflichtige Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorliegt, wenn ein Gesellschafter einer KG eine zu seinem Privatvermögen gehörige wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an die KG zu Bedingungen verkauft, die denen eines Kaufvertrags mit einem Fremden entsprechen, und in Erfüllung des Kaufvertrags in das Gesamthandsvermögen der KG überträgt.
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 54/72

    Gesellschafter einer KG - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes -

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Das Urteil ist von der Überlegung bestimmt, daß die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem rechtlichen und wirtschaftlichen Alleineigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft in das Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) der Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich jedenfalls dann als entgeltliche Veräußerung (durch den Gesellschafter) und als Anschaffung (durch die Gesellschaft) des ganzen Wirtschaftsguts zu werten ist, wenn sich der Vorgang nach äußerer Form und wirtschaftlichem Gehalt wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche entgeltliche Veräußerung darbietet, insbesondere wenn darin der Wille der erwerbenden Personengesellschaft und des veräußernden Gesellschafters zum Austausch von Leistung und einer nach dem vollen Wert der Leistung bemessenen Gegenleistung unabhängig von den daneben bestehenden gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zum Ausdruck kommt (siehe auch Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1977 IV R 54/72, BFHE 121, 470, BStBl II 1977, 415; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 97/76

    Handelsschiff - Anteile an Handelsschiffen - Kommanditanteil -

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, daß die entgeltliche Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (oder des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils) einkommensteuerrechtlich aus der Sicht des Veräußerers als entgeltliche Veräußerung bestimmter Anteile an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Wirtschaftsgütern und aus der Sicht des Erwerbers als entgeltliche Anschaffung bestimmter Anteile an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Wirtschaftsgütern zu beurteilen ist (siehe Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinn errechnen sich wie bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, 317, BStBl II 1981, 84, 86; vom 5. November 1985 VIII R 257/80, BFHE 145, 58, 60, BStBl II 1986, 53, 54).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Wegen ihrer eigenen Rechtszuständigkeit werden schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen ihr und ihren Gesellschaftern für möglich erachtet, insbesondere Veräußerungsgeschäfte zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und den Gesellschaftern wie Veräußerungsgeschäfte unter fremden Dritten behandelt, sofern sie deren Anforderungen entsprechen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, mit weiteren Nachweisen).

    Im Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77 (BFHE 131, 313, 321/2, BStBl II 1981, 84, 88) hat der IV. Senat ausgeführt, daß bei der Einkommensbesteuerung der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft zwar von der "Einheit" der Gesellschaft auszugehen sei, dieser Gesichtspunkt aber zugunsten der "Vielheit" der Gesellschafter und ihrer persönlichen Steuerpflicht zurücktreten müsse, wenn die Ableitung von Rechtsfolgen aus der Einheit zu einer dem Gesetzeszweck nicht entsprechenden Erweiterung oder Einschränkung einer personenbezogenen Steuervergünstigung führe.

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Anerkannt werden danach insbesondere zu fremdüblichen Bedingungen geschlossene Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, gleichgültig, wer auf der Erwerber- und wer auf der Veräußererseite steht, und dies auch, wenn das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Privatvermögen wird oder beim (an die Gesellschaft) veräußernden Gesellschafter Privatvermögen war (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs-

    bb) § 6b EStG erlaubt allerdings wegen der (bis 31. Dezember 1998 und ab 1. Januar 2002 wieder geltenden, dazu BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07, BFH/NV 2011, 31, Rz 17, m.w.N.) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise der Steuervergünstigung nach §§ 6b, 6c EStG grundsätzlich den Abzug eines dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Veräußerungsgewinns nicht nur betriebsbezogen, sondern auch von Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmter anderer Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Steuerpflichtigen sowie in Höhe des auf den Steuerpflichtigen entfallenden ideellen Anteils von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einer (anderen) Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige (ebenfalls) als Mitunternehmer beteiligt ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b; in BFH/NV 2011, 31, und vom 9. November 2017 IV R 19/14, BFHE 260, 121, BStBl II 2018, 575, Rz 27; Blümich/ Schießl, § 6b EStG Rz 232; Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 6b Rz A 18; Marchal in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 6b EStG Rz 47; Schmidt/Loschelder, EStG, 37. Aufl., § 6b Rz 45, sowie R 6b.2 Abs. 7 Nr. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    a) Diese Grundsätze galten nach ständiger Rechtsprechung auch (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34; vom 18. März 1999 IV R 26/98, BFHE 188, 307, BStBl II 1999, 604; in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; vom 23. Mai 1985 IV R 210/83, BFHE 144, 220, BStBl II 1985, 695; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84; ferner bereits BFH-Urteil vom 21. August 1961 I 32/61 U, BFHE 73, 643, BStBl III 1961, 500, nach Auffassung der Verwaltung vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BdF-- vom 16. Juni 1978 IV B2 -S 1909- 8/78, BStBl I 1978, 235 Rdnrn. 72 und 79 zum UmwStG 1977, sowie nach der herrschenden Meinung im Schrifttum, so bereits Schmidt in Schmidt, EStG, 9. Aufl., § 16 Anm. 104; Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 24 Rz. 7815 zum UmwStG 1977; dieselben zu § 24 UmwStG 1995, Rz. 108 und 113), wenn ein weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende Gesellschaft gegen eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft eintritt.
  • BFH, 09.11.2017 - IV R 19/14

    Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft,

    Wegen der (bis 31. Dezember 1998 und ab 1. Januar 2002 wieder geltenden, dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 2010 IV R 22/07, Rz 17, m.w.N.) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise dieser Steuervergünstigung erlaubt § 6b EStG die Übertragung eines dem Gesellschafter zuzurechnenden Veräußerungsgewinns nicht nur betriebsbezogen, sondern auch auf Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters sowie in Höhe des auf den Gesellschafter entfallenden ideellen Anteils auf Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens einer anderen Personengesellschaft, an der der Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b; Blümich/ Schießl, § 6b EStG Rz 232; Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff --KSM--, EStG, § 6b Rz A 18; Jachmann-Michel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 6b Rz 21; Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 58; Marchal in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6b EStG Rz 47; Schmidt/Loschelder, EStG, 36. Aufl., § 6b Rz 45, sowie R 6b.2 Abs. 7 Nr. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Diese Auffassung, von der auch der Anrufungsbeschluß des IV. Senats und das BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77 (BFHE 131, 313) ausgehen, wird durch die Geschichte der gesetzlichen Vorschrift bestätigt.
  • BFH, 07.09.2016 - I R 57/14

    Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei

    Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft steht der Neugründung einer weiteren, die bisherigen und den zusätzlichen Gesellschafter umfassenden Personengesellschaft und der --vom Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG a.F. erfassten-- Übertragung des Gesellschaftsvermögens der bisherigen Personengesellschaft auf diese neue Personengesellschaft gleich (BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84; vom 23. Mai 1985 IV R 210/83, BFHE 144, 220, BStBl II 1985, 695; vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Damit handelt es sich bei dem entgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils steuerrechtlich nicht um die Anschaffung eines Gesellschaftsanteils, sondern um die entgeltliche Anschaffung von entsprechenden Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84; in BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

    Die Übertragungsfähigkeit des Veräußerungsgewinns ergibt sich daraus, daß § 6 b EStG denjenigen begünstigen will, der einen Veräußerungsgewinn erzielt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, und vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 1.).

    § 6 b EStG ist keine gesellschafts- und/oder betriebsbezogene, sondern eine personenbezogene Steuervergünstigung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH in BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, sowie Beschluß vom 13. August 1987 VIII B 179/86, BFHE 150, 438, BStBl II 1987, 782, und Urteil vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    aaa) Für entgeltliche Geschäfte, die - auch innerhalb der Mitunternehmerschaft (vgl. BFH in BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, und Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 12/80, BFHE 131, 324, BStBl II 1981, 90) - grundsätzlich eine Besitzzeitanrechnung ausschließen, sieht § 5 Abs. 2 Satz 2 des Umwandlungs-Steuergesetzes 1977 (UmwStG 1977) eine solche Ausnahme ausdrücklich vor.

    Der durch die Weiterveräußerung entstandene Gewinn ist nicht übertragungs- bzw. rücklagefähig, weil § 6 b EStG voraussetzt, daß die stillen Reserven beim Veräußerer mindestens während eines Zeitraums von sechs Jahren angewachsen sein müssen (vgl. BFH in BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, und Söffing in Lademann/Söffing/Brockhoff, a. a. O., § 6 b Rz. 82, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage -

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.1994 - 1 K 1443/89

    Einkommensteuer; Schriftformklausel bei Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 77/92

    Ermittlung der Vorbesitzzeit i.S.d. § 6 b EStG bei Personengesellschaften

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 7/19

    Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b

  • BFH, 02.07.2020 - IV R 7/19

    Beitrittsaufforderung an BMF: Verfahrensrechtliche Umsetzung des § 6b EStG bei

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 K 953/17

    Rücklagenbildung nach § 6b EStG - Anforderungen an die Wahrung der Besitzzeit von

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 89/90

    Durch Umlageverfahren zugeteilte Grundstücke als Betriebsvermögen

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 26/98

    Änderung der Beteiligungsverhältnisse: Bewertungswahlrecht

  • BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

  • BFH, 20.03.1984 - IX R 10/83

    Vorsorgeaufwendungen - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Wirtschaftlicher

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 240/80

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen OHG und dem Ehegatten eines

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 12/80

    Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b EStG bei einer Schiffsveräußerung durch

  • FG München, 06.11.2012 - 13 K 943/09

    Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 123/80

    Personenhandelsgesellschaft - Typisches Fremdgeschäft - Gewinnermittlung -

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 81/87

    1. Die Steuervergünstigungen nach § 6b und §§ 16, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 210/83

    Zur Anwendung des § 24 UmwStG bei Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine

  • BFH, 25.11.1980 - VIII R 32/77

    Personengesellschaft - Vergünstigung - Stille Reserve - Aufdeckung stiller

  • FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00

    Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen

  • BFH, 13.11.1984 - VIII R 312/82

    Personenhandelsgesellschaft - Beteiligung - Unternehmeridentität -

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 160/76

    Gründung einer Personengesellschaft - Gesellschaftszweck - Kreditgewährung -

  • BFH, 06.11.1980 - IV R 5/77

    Leistungsaustausch - Beteiligung der Gesellschafter - Personenhandelsgesellschaft

  • BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86

    Zur Anwendung des § 6 b EStG auf Personengesellschaften

  • BFH, 26.02.1992 - I R 7/91

    Keine Anrechnung von Besitzzeiten bei Einbringung von Teilbetrieb in KG

  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 257/80

    Verkauf des Schiffes einer Partenreederei als Betriebsveräußerung im ganzen

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 131/79

    Handel mit Jagdwaffen - Erprobung der Waffen - Jagdpacht - Betriebsausgaben -

  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 353/16

    Keine Entprägung einer GmbH & Co. KG durch Treuhandvereinbarung und Reichweite

  • FG Sachsen, 23.06.2003 - 3 K 2328/02

    Status einer Personengesellschaft als Existenzgründerin i.S. des § 7g Abs. 7

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 84/88

    Sondervermögen als zur Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von

  • FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 K 7386/94

    Anwendbarkeit des § 6 b EStG (Einkommensteuergesetz) auf Veräußerungsgeschäfte

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 28/87

    Einbezug von Grundstückswerten in die Feststellung des Aufgabegewinns

  • BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81

    Zulässigkeit der Annahme eines Entnahmegewinns bei Veräußerung eines

  • FG Niedersachsen, 23.01.1996 - VIII 195/91

    Gewährung einer Rücklage durch das Finanzamt im Billigkeitswege ; Billigkeit der

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 110/79
  • FG Berlin, 15.01.1996 - VIII 47/90

    Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermeßbeträgen; Feststellungsbescheid als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht