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   BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79   

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https://dejure.org/1980,533
BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79 (https://dejure.org/1980,533)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1980 - VI R 55/79 (https://dejure.org/1980,533)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1980 - VI R 55/79 (https://dejure.org/1980,533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
    Unfallkosten und Leasingsonderzahlungen

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 67
  • NJW 1980, 2488 (Ls.)
  • BStBl II 1980, 655
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79
    Da der Unfall selbst nicht in einem unbedeutendem Maße auf einer privaten, der Lebensführung der Klägerin zuzurechnenden Veranlassung beruht habe, gehörten nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH im Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) die Reparaturkosten und die Wertminderung zu den außergewöhnlichen Aufwendungen anläßlich einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Der Werbungskostenabzug ist selbst dann möglich, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht (Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105, und BFH-Urteil vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380; vgl. auch zur Wertminderung Urteil des Senats vom 9. November 1979 VI R 156/77, BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Kfz-Unfallkosten im einzelnen die von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Abgrenzungsmerkmale gegenüber den nach § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Lebenshaltungskosten zusammenfassend dargelegt.

    Das FG hat auch in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105 zutreffend festgestellt, daß private Gründe bei der Klägerin nicht maßgeblich für den Unfall waren.

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70

    Unfallkosten - Fahrtkosten - Ehegatten - Weg zur Arbeitsstätte - Veranlassung

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79
    Das FA stütze seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318).

    Ist die Fahrt selbst privat veranlaßt, sind die Unfallkosten dem privaten Lebensführungsbereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318).

  • BFH, 24.02.1978 - VI R 177/73

    Herabsetzung der Pauschbeträge - Kilometergeld - Außergewöhnliche Kosten -

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79
    Der Werbungskostenabzug ist selbst dann möglich, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht (Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105, und BFH-Urteil vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380; vgl. auch zur Wertminderung Urteil des Senats vom 9. November 1979 VI R 156/77, BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71).
  • BFH, 26.07.1978 - VI R 16/76

    Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs nur zu einer Hinfahrt oder nur zu einer

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79
    Der Senat hat solche Fahrten der privaten Lebensführung zugeordnet, weil sie eine zweite arbeitstägliche Fahrt zur Arbeitsstätte darstellen (Urteil vom 26. Juli 1978 VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661).
  • BFH, 09.11.1979 - VI R 156/77

    Privat genutzter PKW - Wertminderung - Werbungskosten - Zeitwert - Unfallkosten

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79
    Der Werbungskostenabzug ist selbst dann möglich, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht (Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105, und BFH-Urteil vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380; vgl. auch zur Wertminderung Urteil des Senats vom 9. November 1979 VI R 156/77, BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71).
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    bb) Nach diesen Grundsätzen sind Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte allein beruflich veranlasst (BFH-Entscheidungen vom 2. März 1962 VI 79/60 S, BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192; vom 13. Februar 1970 VI R 236/69, BFHE 98, 350, BStBl II 1970, 391; in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655; vom 25. März 1988 VI R 207/84, BFHE 153, 337, BStBl II 1988, 706; gl.A. FG Saarland, Beschluss vom 22. März 2007 2 K 2442/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 853; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 110; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz F 2a; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 250 f.; HHR/Bergkemper, § 9 EStG Rz 632; Tipke, BB 2007, 1525; ders., Festschrift für Raupach, 177; Lang, StuW 2007, 3; Drenseck, DB 1987, 2483; ders., FR 2006, 1; Elicker, Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer, 219 ff.; Hennrichs, BB 2004, 584; Stahlschmidt, FR 2006, 818; Karrenbrock/Fehr, DStR 2006, 1303; Jachmann, DAR 1997, 185).
  • BFH, 18.04.2007 - XI R 60/04

    Diebstahl eines betrieblichen PKW anlässlich einer Privatfahrt

    Ob eine Unfallfahrt betrieblich oder beruflich veranlasst ist, hängt danach weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab (BFH-Beschluss in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteile in BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10; vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

    Der private Besuch des Markts war nur möglich, nachdem der Kläger seinen PKW geparkt hatte; die privaten Zielvorstellungen des Klägers umfassten das Parken des PKW ebenso wie den Besuch des Markts (BFH-Urteile in BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10; in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655; Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz E 763, 765).

  • BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78

    Kfz-Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Esseneinnahme während der Arbeitszeit

    Unfallkosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn sich der Unfall während einer Fahrt ereignet hat, die durch das Dienstverhältnis veranlaßt gewesen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

    Ist die Fahrt dagegen beruflich veranlaßt, sind die Unfallkosten als Werbungskosten auch dann anzuerkennen, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht (vgl. zuletzt BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn eine Fahrt im Rahmen der beruflichen Zielvorstellungen des Steuerpflichtigen liegt und wenn der Unfall nicht auf eine private, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnende Veranlassung zurückzuführen ist (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

    Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen PKW dürfen schon deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil dem die Spezialregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG entgegensteht, wonach bei Benutzung eines eigenen PKW höchstens eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag mit dem Pauschbetrag von 0, 36 DM je Entfernungskilometer berücksichtigt werden kann (BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452; BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

  • BFH, 31.01.1992 - VI R 57/88

    Keine Werbungskosten durch merkantilen Minderwert von beruflich beschädigtem PKW

    Das FG hat sich zur Begründung seiner Ansicht, daß ein merkantiler Minderwert nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG zum Werbungskostenabzug führe, im Ergebnis zu Unrecht auf die Urteile des Senats vom 9. November 1979 VI R 156/77 (BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71) und vom 11. Juli 1980 VI R 55/79 (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655) gestützt.

    b) Die in dem Urteil in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655 enthaltene Feststellung, daß der Arbeitnehmer die Kosten für die Beseitigung von Unfallschäden an seinem PKW ebenso wie eine hierdurch eingetretene Wertminderung als Werbungskosten abziehen könne, läßt ihrem Wortlaut nach zwar die vom FG gewählte Interpretation zu, daß auch ein merkantiler Minderwert anzuerkennen sei.

  • BFH, 26.06.1987 - VI R 124/83

    Abzugsfähigkeit von Kosten eines Unfalls bei einer Leerfahrt, die im Zusammenhang

    Entsprechend den Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318), die er im Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 55/79 (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655) bestätigt habe, teilten die Unfallkosten das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten.

    Von gleichen Erwägungen ging der Senat insbesondere im Urteil in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655 bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus.

    Entsprechend dem auch sonst bei Werbungskosten geltenden Veranlassungsprinzip muß ein objektiver Zusammenhang der Fahrt mit dem Beruf des Steuerpflichtigen bestehen, muß die Fahrt im Rahmen der beruflichen Zielvorstellungen des Steuerpflichtigen liegen und es darf der Unfall nicht auf eine private, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnende Veranlassung zurückzuführen sein (vgl. Urteil in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

  • BFH, 03.08.1984 - VI R 8/81

    Unfallschaden auf Abholfahrt wegen Überstunden des Arbeitnehmer-Ehegatten

    Es führte im wesentlichen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit dem Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 55/79 (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655) anerkannt, daß Aufwendungen für einen Unfall auf einer Abholfahrt Werbungskosten sein könnten, wenn der abholende Ehegatte zuvor den PKW zu eigenen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benötigt habe.

    Fahren die Ehegatten morgens zusammen zur Arbeitsstätte des Ehemannes und benutzt die Ehefrau den PKW anschließend, um zu ihrer Arbeitsstätte weiterzufahren, so ist die abendliche Abholfahrt der Ehefrau zu der Arbeitsstätte des Ehemannes nach der Rechtsprechung des Senats indessen beruflich veranlaßt, wenn die Abholfahrt ausschließlich das Ziel hat, dem anderen Ehegatten die Rückfahrt zur Wohnung nach Beendigung der Arbeit mit dem PKW zu ermöglichen und wenn nicht private Umstände oder Vorstellungen des die Fahrt unternehmenden Angehörigen die berufliche Zielvorstellung der Fahrt überlagern oder aufheben (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

    Sie lag damit - wie in dem Urteilsfall in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655 - im Rahmen der Vorstellung des Klägers, nach Beendigung seiner beruflichen Tätigkeit die Rückfahrt zur Wohnung mit dem eigenen PKW anzutreten.

  • BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92

    Kosten eines Unfalls auf der Abholfahrt (Leerfahrt) zur Arbeitsstätte sind - bis

    Nach späteren Urteilen des BFH sei eine Leerfahrt jedoch dann beruflich veranlaßt, wenn sie ausschließlich auf der Zielvorstellung beruhe, dem Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeit die Rückkehr zur Wohnung zu ermöglichen (Urteile vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655; vom 3. August 1984 VI R 8/81, BFHE 141, 529, BStBl II 1984, 800).

    Vielmehr handelte es sich in den Fällen in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655, und BFHE 141, 529, BStBl II 1984, 800 um eheliche Fahrgemeinschaften mit der zusätzlichen Besonderheit, daß die Arbeitsstätten der Ehegatten nahe beieinander lagen und sich der Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte des einen Ehegatten zu derjenigen des anderen ereignet hatte bzw. daß beide Ehegatten für denselben Arbeitgeber tätig waren und ein außergewöhnliches Ereignis - Überstunden des Ehemannes - zu der Abholfahrt geführt hatte.

  • FG Saarland, 28.02.2013 - 2 K 1305/12

    Umwegfahrt bei einer Dienstreise - Berücksichtigung der Beiträge an die ZVK bei

    Ob eine Umwegfahrt betrieblich oder beruflich veranlasst ist, hängt danach weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab (BFH vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BStBl II 1980, 655).
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 24/79

    Ehegatte - Abholfahrt - Leerfahrt - Werbungskosten - Änderung eines Bescheides -

    Holt ein Ehegatte den anderen von einer Fortbildungsstätte ab, so können die Aufwendungen für die Abholfahrten einschließlich der Hinfahrt (Leerfahrt) in der Regel ohne die Einschränkung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abgezogen werden (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

    Das bedeutet, daß es für die Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Abholfahrt darauf ankommt, ob diese beruflich veranlaßt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

  • BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83

    Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Senat z. B. im Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 55/79 (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655) die Leerfahrt zwecks Abholung des Ehegatten von der Arbeitsstätte unter den dort genannten Voraussetzungen ebenso als beruflich veranlaßt gewürdigt wie im Urteil vom 11. Oktober 1984 VI R 48/81 (BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10) einen zum Betanken des Kraftfahrzeugs gewählten Umweg zum Aufsuchen einer Tankstelle.
  • BFH, 07.04.1989 - VI R 176/85

    Abholfahrten des Ehegatten mit eigenem PKW (Leerfahrten) sind auch dann nicht als

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 48/81

    Unfallschaden auf Umwegfahrt, um Fahrzeug zu betanken, als Werbungskosten

  • FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 189/01

    Unfall eines Arbeitnehmers auf einer Umwegfahrt zur Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Satz 3

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