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   BFH, 07.05.1981 - V R 47/76   

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https://dejure.org/1981,31
BFH, 07.05.1981 - V R 47/76 (https://dejure.org/1981,31)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1981 - V R 47/76 (https://dejure.org/1981,31)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - V R 47/76 (https://dejure.org/1981,31)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Leistungsaustausch - Kostenlose Beförderung - Arbeitsstätte - Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht steuerbar (Änderung der Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 133
  • BStBl II 1981, 495
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.02.1975 - V R 103/72

    Naturalleistungen - Unternehmer - Mitarbeiter - Laufende Gewährung - Besonderes

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Zur Frage der Steuerbarkeit betrieblicher Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Aufgabe des Urteils vom 6. Februar 1975 V R 103/72, BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255).

    Das FA tritt der finanzgerichtlichen Entscheidung bei, die den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) entspreche.

    Soweit das Urteil vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) zu diesen Grundsätzen in Widerspruch steht, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76

    Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Auf diesen Grundsätzen bauen auch die Ausnahmen (Annehmlichkeiten; Leistungen des Arbeitgebers aus vorwiegend eigenbetrieblichem Interesse) auf (vgl. zuletzt Urteile vom 9. Juni 1978 VI R 197/75, BFHE 125, 260, BStBl II 1978, 532, und vom 23. Februar 1979 VI R 74/76, BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390).
  • BFH, 09.06.1978 - VI R 197/75

    Zuwendung von Weihnachtspäckchen außerhalb einer Betriebsveranstaltung als

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Auf diesen Grundsätzen bauen auch die Ausnahmen (Annehmlichkeiten; Leistungen des Arbeitgebers aus vorwiegend eigenbetrieblichem Interesse) auf (vgl. zuletzt Urteile vom 9. Juni 1978 VI R 197/75, BFHE 125, 260, BStBl II 1978, 532, und vom 23. Februar 1979 VI R 74/76, BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390).
  • BFH, 03.12.1953 - V 119/53 U

    Entrichtung von Umsatzsteuer für Sachzuwendungen als Weihnachtsgabe

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Geht man von diesen Grundsätzen aus, so ist ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einerseits und die Lohnzahlung sowie sonstige Zuwendungen des Arbeitgebers andererseits als gegenseitige rechtliche Verpflichtungen bzw. Berechtigungen) der Art gegenüberstehen, das auch die sonstige betriebliche Zuwendung des Arbeitgebers eine Vergütung für geleistete Dienste ist, sich also die einander gewährten Leistungen nach dem Willen der Beteiligten ausgleichen sollen; auf eine Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung kommt es nicht an (so schon Urteil des BFH vom 3. Dezember 1953 V 119/53 U, BFHE 58, 404, BStBl III 1954, 65).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Es wird jedweder geldwerte Vorteil erfaßt, und zwar ohne Rücksicht auf Häufigkeit, Rechtspflicht, Form und Bezeichnung des Zuflusses; es genügt, daß der Arbeitnehmer objektiv bereichert ist (vgl. grundlegend Urteile des BFH vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 und vom 21. März 1975 VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486).
  • RFH, 19.07.1935 - V A 500/34
    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    In Fällen dieser Art leistet der Unternehmer zwar, ohne den Leistungsempfänger zuvor rechtlich auf eine Gegenleistung festgelegt zu haben, jedoch nur deshalb, weil er ohne eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Gegenleistung diese haben will oder zumindest bereit ist, eine solche entgegenzunehmen (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. Juli 1935 V A 500/34, RFHE 38, 147, RStBl 1935, 1152, und vom 24. August 1938 V 306/37, RFHE 44, 328, RStBl 1938, 903).
  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat nämlich im Urteil vom 5. Februar 1981 Rs. 154/80 (UStR 1981, 100) ausgeführt, daß sich aus der Formulierung "gegen Entgelt" in Art. 2 und "was als Gegenleistung ... erhalten wird" in Art. 8 der 2. USt-Richtl.
  • RFH, 24.08.1938 - V 306/37
    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    In Fällen dieser Art leistet der Unternehmer zwar, ohne den Leistungsempfänger zuvor rechtlich auf eine Gegenleistung festgelegt zu haben, jedoch nur deshalb, weil er ohne eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Gegenleistung diese haben will oder zumindest bereit ist, eine solche entgegenzunehmen (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. Juli 1935 V A 500/34, RFHE 38, 147, RStBl 1935, 1152, und vom 24. August 1938 V 306/37, RFHE 44, 328, RStBl 1938, 903).
  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

    Auszug aus BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
    Es wird jedweder geldwerte Vorteil erfaßt, und zwar ohne Rücksicht auf Häufigkeit, Rechtspflicht, Form und Bezeichnung des Zuflusses; es genügt, daß der Arbeitnehmer objektiv bereichert ist (vgl. grundlegend Urteile des BFH vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 und vom 21. März 1975 VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Ein steuerbarer Leistungsaustausch setzt auf Seiten des leistenden Unternehmers ein Verhalten voraus, das auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch gegen die erbrachte Leistung abzielt oder geeignet ist, eine Vergütung für die erbrachte Leistung auszulösen; für diese Zweckgerichtetheit des Handelns reicht es aus, daß der Unternehmer in der erkennbaren Erwartung auf eine Gegenleistung leistet oder eine Leistung erbringt, die ihrer Art nach üblicherweise vergütet wird oder nach den Umständen eine Vergütung erwarten läßt (BFH BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Der Leistende muß seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muß auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495; vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Das Verhalten des Leistenden muß darauf abzielen oder zumindest geeignet sein, eine Vergütung für die erbrachte Leistung auszulösen (BFH Urteile vom 7. Mai 1981 - V R 47/76 - BStBl. II 1981, 495; vom 20. April 1988 - X R 3/82 - a.a.O. 1988, 792, 794; und vom 22. Juni 1989 - V R 37/84 - a.a.O. 1989, 913, 915).
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