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   BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79   

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BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79 (https://dejure.org/1981,24210)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1981 - VII R 3/79 (https://dejure.org/1981,24210)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1981 - VII R 3/79 (https://dejure.org/1981,24210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 163
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

    Hierzu genügt es jedoch, dass aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den --dem Empfänger bekannten-- näheren Umständen des Bescheiderlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 186; vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2006 VII B 328/04, juris; vgl. auch BFH-Urteile vom 18. Juli 1994 X R 33/91, BFHE 175, 294, BStBl II 1995, 4; vom 27. November 1996 X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791; vom 6. Juli 1994 II R 126/91, BFH/NV 1995, 178; BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2001 VII B 82/00, BFH/NV 2001, 1003, sowie Beschluss vom 11. August 2006 V B 205/04, BFH/NV 2007, 5).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Ein derart schwerwiegender Mangel liegt hier darin, dass das FA den Bescheid vom 4. August 1992 zusätzlich zu dem bereits bestandskräftigen Bescheid vom 6. Juli 1992 erlassen hat, ohne das Verhältnis zwischen beiden Bescheiden klarzustellen; insbesondere ist der Bescheid vom 4. August 1992 weder nach seinem Wortlaut noch im Wege der Auslegung als Änderungsbescheid zum Bescheid vom 6. Juli 1992 anzusehen, weil er diesen als geänderten Bescheid nicht erkennen lässt (BFH-Urteile vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163; vom 6. Juli 1994 II R 126/91, BFH/NV 1995, 178).
  • BFH, 24.04.2013 - II R 53/10

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines

    Hierzu genügt es jedoch, dass aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (BFH-Urteile vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163; vom 26. September 2006 X R 21/04, BFH/NV 2007, 186).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muß ein Verwaltungsakt bestimmt, unzweideutig und vollständig den Willen der Behörde zum Ausdruck bringen und damit auch klar erkennen lassen, an wen er sich richtet (BFH-Urteile vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163; vom 20. Mai 1980 VI R 169/77, BFHE 130, 461, BStBl II 1980, 669; vom 4. April 1967 II 49/63, BFHE 88, 388, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1967, 395; BFH-Beschluß vom 29. September 1976 I B 113/75, BFHE 120, 134, BStBl II 1977, 83).
  • BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen

    Dieses Erfordernis dient vor allem der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit sowie der Abgrenzung der Entscheidungswirkungen einschließlich der Bestandskraft der Verwaltungsakte und des einer Vollstreckung oder Vollziehung zugrunde zu legenden Entscheidungsinhalts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163, m.w.N.).

    Für den Betroffenen besteht damit Klarheit, was von ihm in welcher Höhe verlangt wird, was er tun soll und was Gegenstand einer etwaigen Vollziehung des Bescheids sein würde, so daß damit auch der oben angeführte Zweck des Bestimmtheitserfordernisses (BFHE 133, 163) gewahrt ist.

    Die in § 121 AO 1977 vorgeschriebene Begründung des Verwaltungsakts ist im wesentlichen ein Ausfluß des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs und hat mit den formellen Anforderungen, die an den Inhalt eines Bescheids zu stellen sind, nichts zu tun (vgl. BFHE 133, 163).

  • FG Köln, 06.11.2019 - 2 K 2692/18

    Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines

    Es genügt, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Bescheiderlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2018 - VIII R 75/13, BStBl. II 2019, 91; vom 12. März 1985 - VII R 194/83, BFH/NV 1986, 317; vom 26. März 1981 - VII R 3/79, HFR 1981, 360).

    In Bezug auf Steuernachforderungen für mehrere Kalenderjahre fehlt nicht allein dann die hinreichende Bestimmtheit des Bescheids, wenn die Nachforderungen für alle Jahre in einem (ungeteilten) Betrag festgesetzt werden, soweit zumindest erkennbar ist, welche Bescheide geändert werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1981 - VII R 3/79, HFR 1981, 360 bzgl. eines Nachforderungsbescheids über monopolausgleichspflichtige Vorgänge).

    Wie ausgeführt, reicht es unter Bestimmtheitsgesichtspunkten aus, dass der Adressat eines Bescheides neben der dem Bescheid beigefügten Begründung unter anderem aus sonstigen, den Beteiligten bekannten Umständen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben den Regelungsgehalt eines Bescheides erkennen kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1981 - VII R 3/79, HFR 1981, 360).

  • BFH, 12.03.1985 - VII R 194/83

    Voraussetzungen der fehlenden Bestimmtheit eines Haftungsbescheides

    Er ist deshalb hinreichend bestimmt, weil für den Betroffenen Klarheit besteht, was von ihm in welcher Höhe verlangt wird, was er tun soll und was Gegenstand einer etwaigen Vollziehung des Bescheids sein würde (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163).

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 133, 163 und vom 8. Dezember 1981 VII R 105/78 (BFHE 134, 532, BStBl II 1982, 226) ausgeführt hat, haben aber die Formvorschriften für Steuer- und Haftungsbescheide keinen Selbstzweck.

    Es genügt, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (BFHE 133, 163).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Hierzu genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (BFH-Urteil vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163).
  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (st. Rspr., BFHE 133, 163 [166]; BVerwG, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Das Erfordernis der Begründung eines Verwaltungsaktes (vgl. § 121 AO 1977 ) ist im wesentlichen ein Ausfluß des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs und hat mit den formellen Anforderungen, die an den Inhalt eines Bescheids zu stellen sind, nichts zu tun (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1981 VII R 3/79 , BFHE 133, 163).
  • BFH, 06.05.2008 - I B 14/08

    Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen GmbH oder Geschäftsführer: Grundsätzliche

  • BFH, 24.04.1990 - VII R 114/88

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids an einer Geschäftsführer einer

  • BFH, 06.07.1994 - II R 126/91

    Anforderungen an inhaltliche hinreichende Bestimmtheit eines Änderungsbescheides

  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2011 - 3 K 74/07

    Nichtigkeit eines Änderungsbescheids einer Grunderwerbsteuer-Festsetzung

  • FG München, 11.02.2009 - 8 K 2914/08

    Bezeichnung einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft; Rechtsnatur

  • BFH, 10.12.2003 - X B 48/03

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur

  • FG Saarland, 17.11.2020 - 3 K 1069/17

    Nacherhebung' von Schaumweinsteuer durch einen Schaumweinsteuerbescheid nach

  • BFH, 12.03.1985 - VII R 22/84

    Voraussetzungen der Verpflichtung zur Bestimmung der Haftungsschuld im

  • BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81

    Haftung des Generalbevollmächtigten eines Unternehmens für Steuerschulden des

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2012 - 6 K 2657/11

    Vollstreckung aus einem zeitlich früher bekannt gegebenen Bescheid

  • FG Münster, 07.12.2007 - 9 K 4673/04

    Entgegenstehen der Zuführung mehrerer Darlehen an einen Gesellschafter nach

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 15/81

    Anlass zur weiteren Erforschung des Sachverhalts - Erlöschen der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1983 - 2 S 946/81

    Nachforderung von Wassergebühren und Entwässerungsgebühren

  • FG Saarland, 06.06.2002 - 2 K 136/00

    Lohnsteuernachforderung bei Grenzgänger-Arbeitnehmer; Festsetzungsverjährung des

  • BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91

    Ersetzung von notwendigen Angaben eines Steuerbescheids durch Bezugnahme auf sich

  • BFH, 12.04.1983 - VII R 4/80
  • FG Hamburg, 20.04.2004 - VI 228/02

    Nichtigkeit eines "zweiten" Steuerbescheides

  • BFH, 03.08.1983 - VII B 30/83
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