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   BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81   

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BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81 (https://dejure.org/1981,831)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1981 - IV R 108/81 (https://dejure.org/1981,831)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - IV R 108/81 (https://dejure.org/1981,831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FGO § 56 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 388
  • BStBl II 1982, 165
  • BStBl II 1982, 166
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81
    Abgesehen hiervon können, wenn während einer mehrwöchigen Abwesenheit von der Wohnung im Einzelfall mit einer fristauslösenden Zustellung konkret zu rechnen ist, zumutbare Vorkehrungen erwartet werden, damit prozessuale Fristen, deren Ablauf in der Zwischenzeit zu befürchten ist, eingehalten werden können (Beschlüsse des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 1. Dezember 1978 I ZB 9/78, Versicherungsrecht 1979 S. 231 - VersR 1979, 231 - vom 7. März 1979 IV ZB 162/78, VersR 1979, 573; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 25. April 1975 VI C 231.73, Monatsschrift für Deutsches Recht 1975 S. 868 - MDR 1975, 868 -, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 287).
  • BGH, 01.12.1978 - I ZB 9/78

    Anspruch eines Handelsvertreter auf Bucheinsicht gegenüber seiner Firma - Antrag

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81
    Abgesehen hiervon können, wenn während einer mehrwöchigen Abwesenheit von der Wohnung im Einzelfall mit einer fristauslösenden Zustellung konkret zu rechnen ist, zumutbare Vorkehrungen erwartet werden, damit prozessuale Fristen, deren Ablauf in der Zwischenzeit zu befürchten ist, eingehalten werden können (Beschlüsse des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 1. Dezember 1978 I ZB 9/78, Versicherungsrecht 1979 S. 231 - VersR 1979, 231 - vom 7. März 1979 IV ZB 162/78, VersR 1979, 573; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 25. April 1975 VI C 231.73, Monatsschrift für Deutsches Recht 1975 S. 868 - MDR 1975, 868 -, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 287).
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZB 162/78

    Streitigkeit bezüglich der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81
    Abgesehen hiervon können, wenn während einer mehrwöchigen Abwesenheit von der Wohnung im Einzelfall mit einer fristauslösenden Zustellung konkret zu rechnen ist, zumutbare Vorkehrungen erwartet werden, damit prozessuale Fristen, deren Ablauf in der Zwischenzeit zu befürchten ist, eingehalten werden können (Beschlüsse des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 1. Dezember 1978 I ZB 9/78, Versicherungsrecht 1979 S. 231 - VersR 1979, 231 - vom 7. März 1979 IV ZB 162/78, VersR 1979, 573; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 25. April 1975 VI C 231.73, Monatsschrift für Deutsches Recht 1975 S. 868 - MDR 1975, 868 -, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 287).
  • BFH, 17.11.1970 - II R 121/70

    Gesetzliche Fristen - Finanzgerichtsbarkeit - Geschäftsreisen - Verschulden -

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81
    Das trifft insbesondere für Personen zu, die sich oft oder länger auf Geschäfts- oder Dienstreisen befinden und bei denen die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird (BVerfG-Beschluß vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 336f.; BFH-Urteil vom 17. November 1970 II R 121/70, BFHE 100, 490, BStBl II 1971, 143).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81
    Deshalb dürfen in diesem Zusammenhang bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozeßrechtlichen Vorschriften keine überhöhten Anforderungen daran gestellt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, z. B. Beschluß vom 2. Juli 1974 2 BvR 32/74, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 281 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81
    Das trifft insbesondere für Personen zu, die sich oft oder länger auf Geschäfts- oder Dienstreisen befinden und bei denen die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird (BVerfG-Beschluß vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 336f.; BFH-Urteil vom 17. November 1970 II R 121/70, BFHE 100, 490, BStBl II 1971, 143).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Eine Fristversäumung ist im Übrigen nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165, 166, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 123/00

    Sorgfaltspflicht des GmbH-Geschäftsführers; grundsätzliche Bedeutung der

    Diese Beurteilung wird insoweit von der Rechtsprechung des BFH getragen, als hiernach ein Steuerpflichtiger vor Antritt einer längeren Reise Vorkehrungen für die Weiterleitung eingehender Bescheide treffen muss, wenn er mit solchen konkret rechnen muss (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165).

    Die Klägerin hat zwar zwei Entscheidungen des BFH (Urteile in BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165; vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146) als (angebliche) Divergenzentscheidungen benannt.

  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    a) Allerdings konnte das FG ohne Rechtsverstoß zu dem Ergebnis gelangen, daß der Prozeßbevollmächtigte durch die Nichtbeachtung der Eingangsmitteilung die nach den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht beachtet hat (vgl. zum Verschuldensmaßstab BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14

    Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die

    Die erforderliche Kenntnis von solchen Zustellungen kann der Steuerpflichtige sich z.B. dadurch verschaffen, dass er beim Postamt beantragt, ihm die während seiner Abwesenheit zugehenden Postsendungen als gewöhnliche Sendungen nachzusenden (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BStBl II 1982, 165).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 47/06

    Sorgfaltspflichten bei längerem Auslandsaufenthalt eines Prozessbevollmächtigten

    Ein Bevollmächtigter kann sich nicht darauf berufen, er habe an seinem Wohnort niemanden beauftragen können, für ihn die während seiner Abwesenheit eingehenden Zustellungen in Empfang zu nehmen und ihn davon zu unterrichten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165).
  • FG Nürnberg, 13.07.2016 - 5 K 971/15

    Änderung der Einkommensteuerfestsetzung wegen weiterer Werbungskosten aus

    Ohne Verschulden handelt daher nur, wer die Fristsäumnis auch nicht bei äußerster, den Umständen des Falles angemessener und vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt hätte verhindern können (gefestigte Rspr, vgl. BFH-Urteil vom 08.10.1981 IV R 108/81, BStBl. II 1982, 165).
  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 1 K 233/17

    Verwerfung eines Einspruchs als unzulässig aufgrund Nichteinhaltung der

    Ohne Verschulden handelt daher nur, wer die Fristsäumnis auch nicht bei äußerster, den Umständen des Falles angemessener und vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt hätte verhindern können (st. Rspr, vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BStBl II 1982, 165).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 5 K 5213/08

    Keine Wiedereinsetzung bei Verschulden des Bevollmächtigten durch

    Nachdem der Beklagte ihm mitgeteilt hatte, dass er nunmehr das Einspruchsverfahren fortzuführen gedenke und ihn aufgefordert hatte, ergänzend vorzutragen, musste er jederzeit mit einer Entscheidung rechnen (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - IV R 108/81, BStBl II 1982, 165 ff.).
  • BFH, 27.08.1997 - XI B 118/96
    Dies gilt um so mehr, wenn wie vorliegend mit fristauslösenden Zustellungen konkret zu rechnen ist (BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165; vom 14. November 1989 VII B 82/89, BFH/NV 1990, 584, m. w. N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 13, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 11.06.2002 - L 11 AL 316/00

    Frist zur Berufungseinlegung; Zustellung des Urteils im Wege der

    Ist die Abwesendheit des Klägers vom Hauptwohnsitz die Regel - hierfür könnte seine Behauptung sprechen, er unterhalte in B. keinen Wohnsitz mehr - hätte er besondere Vorkehrungen zu treffen, dass ihn eingehende Sendungen auch erreichen (BFH 134, 388).
  • FG München, 17.12.2001 - 13 K 2525/01

    Bekanntgabe von Bescheiden bei Lagerung von Postsendungen; gesonderter und

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 82/89

    Fristverspätung nach der Erstzustellung an das Finanzgericht

  • BFH, 12.08.1986 - VII R 202/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 2 K 185/99

    Drei-Tages-Zugangsvermutung bei Einsortierung einer Einspruchsentscheidung in das

  • FG München, 22.09.1999 - 2 K 4229/95

    Nachweis der Bevollmächtigung; keine Fristverlängerung nach Ablauf einer

  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 241/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BFH, 08.05.1985 - I R 20/85

    Hinweis auf die mögliche nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer des

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2001 - 2 K 191/00

    Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsakts; Wiedereinsetzung bei

  • BFH, 09.05.1985 - IV R 245/83

    Gesonderte Feststellung von Einheitswerten des Betriebsvermögens einer

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