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   BFH, 10.12.1981 - V R 3/75   

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https://dejure.org/1981,539
BFH, 10.12.1981 - V R 3/75 (https://dejure.org/1981,539)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1981 - V R 3/75 (https://dejure.org/1981,539)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - V R 3/75 (https://dejure.org/1981,539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 14 Abs. 3; KO § 63 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Konkursverfahren - Steuerforderung - Geltendmachung von Ansprüchen - Rechnungsaussteller

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KO § 63 Nr. 3; UStG (1967) § 14 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 107
  • ZIP 1982, 358
  • BStBl II 1982, 229
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
    Es kommt demgemäß für die Inanspruchnahme des Rechnungsausstellers nach der ersten Alternative des § 14 Abs. 3 UStG 1967 nicht darauf an, ob die durch die Rechnungsbegebung eingetretene Gefährdung des Steueraufkommens in dessen Beeinträchtigung umschlägt (vgl. Abschn. 4 der Gründe des Urteils vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).
  • BGH, 06.05.1981 - VIII ZR 45/80

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) -

    Auszug aus BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
    Der Anspruch aus § 14 Abs. 3 UStG 1967 ist mithin nicht konstruiert als Ahndung vorwerfbaren Verhaltens (das die indirekte Belastung der Konkursgläubiger verbieten würde), sondern als ein auf das Vermögen des Rechnungsausstellers gerichteter Zugriff (vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1981 VIII ZR 45/80, StRK, Umsatzsteuergesetz 1967, § 14, Rechtsspruch 17; Wertpapier-Mitteilungen 1981 S. 678; Betriebs-Berater 1981 S. 1.053).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
    § 14 Abs. 3 UStG 1967 stellt deshalb nach seiner Konzeption auf ein vorwerfbares Verhalten nicht ab und enthält somit keine Auferlegung eines Übels wegen begangenen Unrechts je nach Maßgabe der persönlichen Schuld (vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1980 2 BvR 736/80, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 14, Rechtsspruch 12, und vom 14. Juli 1981 1 BvR 575/80, Neue Juristische Wochenschrift 1981 S. 2.457).
  • BVerfG, 05.08.1980 - 2 BvR 736/80
    Auszug aus BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
    § 14 Abs. 3 UStG 1967 stellt deshalb nach seiner Konzeption auf ein vorwerfbares Verhalten nicht ab und enthält somit keine Auferlegung eines Übels wegen begangenen Unrechts je nach Maßgabe der persönlichen Schuld (vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1980 2 BvR 736/80, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 14, Rechtsspruch 12, und vom 14. Juli 1981 1 BvR 575/80, Neue Juristische Wochenschrift 1981 S. 2.457).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verneinte im Beschluß vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1983, 51) einen Verfassungsverstoß der im Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) dargelegten Auffassung des BFH, § 14 Abs. 3 UStG 1967 sei keine Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet.
  • BFH, 21.05.1987 - V R 129/78

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der

    Diesem Verständnis entsprechen auch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229), daß der Zielsetzung des als Gefährdungstatbestand konstruierten § 14 Abs. 3 UStG 1967 nur dann Rechnung getragen werde, wenn die Geltendmachung einer auf diese Vorschrift gestützten Forderung vom Nachweis eines Verschuldens des Rechnungsausstellers gelöst werde.

    c) Die Auffassung der Revision, bei § 14 Abs. 3 UStG 1967 handle es sich um eine Norm mit Strafcharakter im Sinne des Strafrechts, ist durch das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) widerlegt.

    Diese Argumentation der Revision verkennt zum einen, daß die Anwendung der Vorschrift nicht davon abhängt, daß ein Schaden entsteht; bereits die Begebung der Rechnung begründet die Steuerschuld (Urteile in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und in BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).

  • BFH, 07.07.1988 - V B 72/86

    Zu den Anforderungen an Mietverträge als Rechnungen mit gesondertem Ausweis der

    Die Vorschrift richtet sich gegen die Erteilung von Abrechnungen mit Umsatzsteuerausweis (wenn eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung nicht ausgeführt wurde), aufgrund derer der Abrechnungsempfänger in den Stand versetzt wird, sich Vorsteuerbeträge unberechtigt auszahlen zu lassen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).
  • BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92

    Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer

    Es kommt hierfür ferner nicht auf die Frage an, ob - was im Falle der Erteilung eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG für die Entstehung der Steuerschuld ohnehin bedeutungslos ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) - der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht bzw. ob sie letztlich zu seinen Gunsten festgesetzt wird.
  • BFH, 04.05.1995 - V R 29/94

    Eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG entsteht auch dann, wenn in einer

    Sie enthielte dann lediglich "eine Art Ausfallhaftung des Rechnungsausstellers" für den Fall, daß die Gefährdung des Steueraufkommens in dessen Beeinträchtigung umschlägt, und würde in ihrer Zielsetzung und in ihrem Anwendungsbereich entscheidend reduziert (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229, unter 2.).
  • BFH, 28.01.1993 - V R 75/88

    Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des §

    Daß § 14 Abs. 3 UStG nicht die eingetretene Beeinträchtigung (Schädigung) des Steueraufkommens durch den unberechtigten Vorsteuerabzug des Empfängers des Abrechnungspapiers verlangt, sondern bereits die Gefährdung des Steueraufkommens durch Ausgabe dieser Abrechnungen als Anknüpfungspunkt für die Verantwortlichkeit des "Ausstellers" der Abrechnung genügen läßt, beruht auf steuererhebungstechnischen Umständen (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

    Die Anwendung der Vorschrift setzt nicht voraus, daß das Steueraufkommen tatsächlich beeinträchtigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 unter 2., BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229; vom 9. Dezember 1987 X R 35/82 unter 1. a, BFH/NV 1988, 269, und vom 27. Oktober 1993 XI R 47/90 unter II. 1., BFH/NV 1994, 352).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90

    Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die

    § 14 Abs. 3 UStG 1980 wäre bei dieser Auslegung eine Art "Ausfallhaftung" und damit in seiner Zielsetzung und in seinem Anwendungsbereich entscheidend reduziert (so BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2003 - 5 K 5868/99

    Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen;

    Die durch die Rechnungsbegebung für den Steuergläubiger eingetretene Gefährdungslage begründet bereits die Steuerschuld (BFH-Urteil vom 10.Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).
  • BFH, 04.04.1995 - V R 29/94
    Sie enthielte dann lediglich "eine Art Ausfallhaftung des Rechnungsausstellers" für den Fall, daß die Gefährdung des Steueraufkommens in dessen Beeinträchtigung umschlägt, und würde in ihrer Zielsetzung und in ihrem Anwendungsbereich entscheidend reduziert (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229 , unter 2.).
  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

  • BFH, 13.09.1984 - V B 53/83

    Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei fehlender Abrechnungslast

  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer

  • BFH, 17.02.1994 - VII B 168/93
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90

    Festsetzung von Umsatzsteuer wegen Ausweisung von Umsatzsteuer und Absetzung als

  • BFH, 04.05.1995 - V R 26/94

    Ermittlung der Steuerverbindlichkeiten anhand eines gesonderten

  • BFH, 02.12.1992 - V B 79/92

    Gesonderte Ausweisung eines Steuerbetrags in einer Rechnung

  • BFH, 23.07.1992 - V B 90/91

    Steuerrechtliche Wirkungen einer missbräuchlichen Rechnungsbegehung

  • BFH, 09.12.1987 - X R 35/82

    Gefahr des Missbrauchs einer Rechnung, auch wenn sich eine Gefährdung des

  • FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 3750/99

    Rechnungen; Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer; Sportverein; Nicht

  • FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00

    Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14

  • BFH, 29.08.1985 - V B 21/85

    Umsatzsteuerliche Berücksichtigung eines Vertrages über die Abtretung der Rechte

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.1996 - 1 K 108/95

    Rechtmäßigkeit der Höhe einer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Voraussetzungen für

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