Rechtsprechung
   BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 135, 479
  • BStBl II 1982, 442



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09  

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch

    Die frühere - von den Klägern in Bezug genommene - Rechtsprechung des BFH, wonach die Differenz zwischen Zeitwert vor und nach dem Unfall als Werbungskosten abgezogen werden konnte (BFH-Urteile vom 9. November 1979 VI R 156/77, BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71, und vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442) ist mithin durch neuere Rechtsprechung auch im Bereich der Überschusseinkünfte überholt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744, m. w. N.).
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97  

    Abziehbarkeit des Restbuchwerts einer vom Ehegatten entwendeten Violine als

    Das widerspreche dem Urteil des BFH vom 19. März 1982 VI R 25/80 (BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).

    Im Urteil in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442 habe der BFH zwar auf die Motive des Täters insofern abgestellt, als dieser den Polizisten und nicht den Privatmann habe schädigen wollen.

    c) ein Gegenstand, der nicht beruflich genutzt wird, aus in der Berufssphäre des Arbeitnehmers liegenden Gründen entzogen wird (BFH-Urteil in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).

    Das FA beruft sich demnach zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442.

  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04  

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG -

    Wenn auch die Beweiswürdigung des FG grundsätzlich nicht angreifbar ist, so ist sie doch insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).

    Das ist u.a. dann der Fall, wenn es den Feststellungen an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (Senatsurteil vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950), oder das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis der Beweiswürdigung überhaupt nicht kommen konnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442), es also gleichsam ins Blaue hinein Feststellungen getroffen hat, die sich in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen.

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