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   BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81   

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https://dejure.org/1984,738
BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81 (https://dejure.org/1984,738)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1984 - IV R 128/81 (https://dejure.org/1984,738)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1984 - IV R 128/81 (https://dejure.org/1984,738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Wertsicherungsklausel - Erhöhung einer Rente - Gewinnermittlung - Betriebsausgabenabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Erhöhung einer betrieblichen Rentenverpflichtung auf Grund einer Wertsicherungsklausel ist auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in vollem Umfang Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 548
  • BB 1984, 1276
  • BStBl II 1984, 516
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

    Auszug aus BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81
    Da ein Teil der Rentenzahlungen als Aufwendungen für die Tilgung der Rentenschuld angesehen werden muß und dieser Teil nicht den Gewinn mindern kann (BFH-Urteil vom 31. August 1972 IV R 93/67, BFHE 107, 205, BStBl II 1973, 51), wirkt sich nur der den Tilgungsanteil übersteigende Betrag (als Zinsanteil) gewinnmindernd aus.

    Als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig bleibt nur der in der Rentenzahlung enthaltene Zinsanteil (Urteil in BFHE 107, 205, BStBl II 1973, 51).

  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81
    Dagegen wirken sich Wertverschiebungen im Bereich des Betriebsvermögens bei dieser Gewinnermittlungsart grundsätzlich nicht auf den Gewinn aus (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73

    Gewinnermittlung - Einnahmen-Überschußrechnung - Tilgungsleistungen -

    Auszug aus BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81
    Ob der Kläger die in den Jahren 1968 bis 1973 nicht geltend gemachten Gewinnminderungen bis zum Jahre des Übergangs zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG noch hätte nachholen können, mag hier dahinstehen (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).
  • BFH, 22.09.1982 - IV R 154/79

    Veräußerungsrente - Gleichwertigkeit

    Auszug aus BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81
    Die vereinbarte Rentenverpflichtung entspricht den Voraussetzungen, die an eine betriebliche Veräußerungsrente gestellt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
  • BFH, 31.01.1980 - IV R 126/76

    Barwert einer betrieblichen Leibrentenverpflichtung entspricht im Zeitpunkt ihrer

    Auszug aus BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81
    Als Anschaffungskosten für die erworbenen Wirtschaftsgüter ist in diesem Fall der Betrag anzusetzen, der dem kapitalisierten Barwert der Rente entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1980 IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491; näher hierzu Jansen/Wrede, Renten, Raten, dauernde Lasten, 8. Aufl., S. 101 ff.).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 48/90

    Zur Frage der Erhöhung des Barwertes einer Veräußerungsrente bei Eintritt des

    b) Es wird insoweit also ebenso verfahren wie beim bilanzierenden Steuerpflichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516).

    Bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen hat die aus einer Wertsicherungsklausel resultierende Erhöhung der Rentenverpflichtung zur Folge, daß der Betrag, um den sich der Barwert der Rentenverpflichtung erhöht, im Jahr der Erhöhung gewinnmindernd passiviert wird (BFH-Urteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516; Jansen/Wrede, Renten, Raten, dauernde Lasten, 9. Aufl., Rdnr. 217).

    Zu Unrecht beruft sich das FG demgegenüber auf das Senatsurteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516.

    Für sie spricht insbesondere, daß ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn zunächst durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt und während dieser Zeit die gewinnmindernde Passivierung von Erhöhungen des Rentenbarwertes unterlassen hatte, dem Urteil in BFHE 148, 548, BStBl II 1984, 516 zufolge diese Gewinnminderungen nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht nachholen darf.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516 entschieden, daß bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Rentenerhöhung, die in einem Jahr unterblieben ist, nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden darf.

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Die jährlichen Barwertminderungen werden als Ertrag behandelt und die laufenden Zahlungen als Betriebsausgaben abgezogen; nur der die Barwertminderung übersteigende Teil der Jahreszahlungen wirkt sich per Saldo gewinnmindernd aus; die Anschaffungskosten und die AfA bleiben dabei stets unverändert (BFH-Urteile vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516, und in BFHE 163, 42, BStBl II 1991, 358).
  • BFH, 24.10.1990 - X R 64/89

    Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung ist

    Als Betriebsausgaben abziehbare Zinszahlungen liegen nur insoweit vor, als die jährlichen Rentenzahlungen die jährliche Barwertminderung übersteigen; nur in dieser Höhe wird der Gewinn tatsächlich gemindert (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 5 EStG Anm. 1367).

    Die hieraus folgende Erhöhung der Verpflichtung wirkt sich in vollem Umfang gewinnmindernd aus (BFH-Urteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516 unter 2.c), ist aber nicht nach § 8 Nr. 2 GewStG hinzuzurechnen (BFH-Urteil vom 12. November 1975 I R 135/73, BFHE 118, 44, BStBl II 1976, 297).

  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 64/96

    Steuerfreier Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

    Entsprechend führt der Wegfall oder eine Minderung des Barwerts zu einem Ertrag (BFH-Urteile vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516; vom 24. Oktober 1990 X R 64/89, BFHE 163, 42, BStBl II 1991, 358, und vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47 unter 4. b).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    a) Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass E die Anschaffungskosten für das Betriebsgrundstück --in dem Umfang, in dem er es entgeltlich erworben hatte-- in seiner Sonderbilanz mit dem kapitalisierten Barwert der Rentenverpflichtung zu aktivieren und in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit zu passivieren hatte (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB; BFH-Urteil vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516).
  • BFH, 10.07.1990 - IX R 138/86

    Rechtmäßigkeit der Einordnung von laufenden Zahlungen im Zusammenhang mit dem

    Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 1979 VIII R 38/76 (BFHE 127, 30, BStBl II 1979, 334) und vom 23. Februar 1984 IV R 128/81 (BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516) könne sowohl bei privaten Kaufpreisraten als auch bei betrieblichen Veräußerungsrenten der aufgrund von Wertsicherungsklauseln gezahlte Werterhöhungsbetrag voll als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden.

    Die BFH-Urteile in BFHE 127, 30, BStBl II 1979, 334 und in BFHE 140, 548, BStBl II 1980, 516, auf die der Kläger sich beruft, geben keinen Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung zur Beurteilung von Werterhöhungen bei privaten Kaufpreisrenten abzuweichen.

    In dem Urteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516 hat der IV. Senat des BFH entschieden, daß die Erhöhung einer betrieblichen Veräußerungsrente bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, voll als Betriebsausgabe abziehbar sei.

  • FG Köln, 22.08.2007 - 7 K 1706/03

    Steuerliche Behandlung der als Gegenleistung für den Eigentumserwerb an einem

    Auch sei das Urteil des BFH vom 23. Februar 1984 (BStBl II 1984, 516) zu beachten.

    Auch das von den Klägern zitierte Urteil des BFH vom 23. Februar 1984 (IV R 128/81, BStBl II 1984, 516) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 22.09.1999 - XI R 46/98

    Betriebliche Rentenverpflichtung nach Betriebsaufgabe

    a) Der jeweilige Zinsanteil ist nach dem BFH-Urteil vom 23. Februar 1984 IV R 128/81 (BFHE 140, 548, BStBl II 1985, 516) auch im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu berechnen, "indem man --wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG-- den tatsächlich gezahlten Rentenbetrag jeweils um den Betrag vermindert, um den sich der Barwert der Rentenverbindlichkeit infolge der Berücksichtigung der verminderten Lebenserwartung des Rentenberechtigten verringert" (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 48/90, BFHE 164, 532, BStBl II 1991, 796).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 107/04

    Wahlrecht auf Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder

    Hat der Kläger auch insoweit nicht dargelegt, ob und in welchem Umfang diese Rechtsfrage umstritten ist, so widerspricht seine Auffassung bereits dem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz der Gesamt- oder Totalgewinngleichheit, der es gerade verbietet, dass die Wahl der Gewinnermittlungsarten zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führt (s. zuletzt Senatsurteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 unter 3. der Gründe; zu diesem Grundsatz s. ferner die Senatsurteile vom 31. August 1972 IV R 93/67, BFHE 107, 205, BStBl II 1973, 51; vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516 zu 4. der Gründe; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; vom 13. Februar 2003 IV R 12/01, BFHE 201, 491, BStBl II 2003, 837, und vom 6. März 2003 IV R 26/01, BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702, sowie den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 unter B.III.1.c, cc).
  • FG Düsseldorf, 09.05.2000 - 6 K 2028/96

    Warenzeichen; Wirtschaftliche Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer -

    DM ist mangels erkennbarer Einzelbewertung der erworbenen Wirtschaftsgüter nach einem objektiven Maßstab aufzuteilen; maßgebend für die Aufteilung ist das Verhältnis der Teilwerte der erworbenen Wirtschaftsgüter zueinander (s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 125, 516, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 620 sowie die BFH-Urteile vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548 , BStBl II 1984, 516 und vom 17. September 1987 III R 272/83, BFHE 151, 58 , BStBl II 1988, 441).
  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90

    Erwerb eines gemischt genutzten Grundstücks mit Eigen- und Fremdmitteln

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 137/89

    Zur betrieblichen Veranlassung von Ausgaben für die Beschaffung von Zahngold bei

  • BFH, 30.03.1994 - I R 124/93

    Beitrittsgebiet - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrektur -

  • BFH, 17.09.1987 - III R 272/83

    Orthopädische Fachwerkstätte - Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts -

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 138/89

    Zahnarzt - Zahngold - Gewinnermittlung

  • BFH, 09.05.1990 - II R 37/90

    Ermittlung der Einheitswerte des Betriebsvermögens

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