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   BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80   

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BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80 (https://dejure.org/1984,579)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1984 - VI R 63/80 (https://dejure.org/1984,579)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1984 - VI R 63/80 (https://dejure.org/1984,579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 50
  • NJW 1984, 2176 (Ls.)
  • BB 1984, 1406
  • BStBl II 1984, 560
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 124/77

    Noch kein Zufluß (Arbeitslohn) bei Gutschrift von Gewinnbeteiligungen mangels

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Zugeflossen i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Arbeitslohn in der Regel dann, wenn er in den Herrschaftsbereich des Arbeitnehmers gelangt, dieser über den Lohn also wirtschaftlich verfügen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 1982 VI R 124/77, BFHE 135, 542, BStBl II 1982, 469, und die dort angegebene Rechtsprechung).
  • BFH, 05.11.1970 - IV 210/65

    Verwertung einer Erfindung - Zeitpunkt des Beginns - Erzielte Einkünfte - Zahlung

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Dies ist bei Überweisungen der Fall, wenn das Gehalt dem Konto des Arbeitnehmers bei der Bank gutgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1970 IV 210/65, BFHE 100, 512, BStBl II 1971, 97, sowie Blümich/Falk/Uelner/Haas, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 11 Anm. 11).
  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Sollte die Bank pauschale Buchungsgebühren erheben, wären diese - in gleicher Weise wie etwa Telefongrundgebühren (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 1980 VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131) - entsprechend dem Anteil der beruflich und privat veranlaßten Kontenbewegungen aufzuteilen.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Denn hinsichtlich der Gebühren für die Kontenbewegungen zum Zwecke der Einkommensverwendung besteht eine derart untrennbare Vermengung der privaten und beruflichen Belange, daß insoweit das allgemeine Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift (vgl. zu diesem Aufteilungs- und Abzugsverbot insbesondere die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 143/77

    Der vom Arbeitgeber vorgeschriebene und nahezu ausschließlich beruflich getragene

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Das Verlangen des Arbeitgebers zur Herbeiführung von Zuständen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, hat der BFH auch in anderen Fällen nicht als Grund angesehen, hierdurch bedingte Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen (vgl. z. B. Urteil vom 20. November 1979 VI R 143/77, BFHE 129, 153, BStBl II 1980, 73, hinsichtlich der dem Arbeitnehmer auferlegten Verpflichtung, im Dienst eine bestimmte bürgerliche Kleidung zu tragen).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Denn hinsichtlich der Gebühren für die Kontenbewegungen zum Zwecke der Einkommensverwendung besteht eine derart untrennbare Vermengung der privaten und beruflichen Belange, daß insoweit das allgemeine Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift (vgl. zu diesem Aufteilungs- und Abzugsverbot insbesondere die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80
    Dabei setzen Werbungskosten stets einen solchen objektiven Zusammenhang voraus, während die subjektive Absicht, mit der Ausgabe den Beruf zu fördern, kein in jedem Fall notwendiges Merkmal des Werbungskostenbegriffs ist, weil z. B. auch unfreiwillige Ausgaben nach dem objektiven Nettoprinzip Werbungskosten darstellen (vgl. Entscheidung des Senats vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und die dort erwähnte Literatur und Rechtsprechung).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95

    Umwidmung eines Darlehens

    Soweit die Gebühren auf den Zeitraum ab Begründung der Kapitaleinkünfte entfallen, wird das FG, sofern es den wirtschaftlichen Zusammenhang bejaht, entsprechend den Grundsätzen im BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80 (BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560) ebenfalls eine verhältnismäßige Aufteilung vorzunehmen haben.
  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Die Gutschrift auf einem Konto des Empfängers führt stets zum Zu- und Abfluß (BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 11 EStG Anm. 46, 64).
  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97

    Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit von Gebühren für Kontoführung und

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  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2007 - 11 K 549/04

    Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen

    Im Fall der Überweisung auf ein Bankkonto ist dies der Fall, wenn das Gehalt dem Konto des Arbeitnehmers bei der Bank gutgeschrieben worden ist (BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80 BStBl II 1984, 560).

    Dagegen sind andere Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten zur Bank, um das Geld abzuheben oder um Überweisungsaufträge zu erteilen, in aller Regel nicht abziehbar, weil sie der Einkommensverwendung dienen und deshalb das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift (BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80 BStBl II 1984, 560).

  • FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und

    Zwar sind Werbungskosten auch beruflich veranlagte Kontoführungsgebühren (BFH-Urteil vom 09.05.1984 VI R 63/80 (BStBl II 1984, 560)) und ist der beruflich veranlaßte Gebührenanteil eines Girokontos angemessen zu schätzen.
  • BFH, 10.09.1990 - VI R 101/86

    Umfang des Begriffes der Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6

    Dem stehe das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht entgegen, da - ebenso wie bei Kontoführungsgebühren (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 1984 IV R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560) und Telefongebühren (BFH-Urteil vom 21. November 1980 VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131) - eine Aufteilung nach objektiven, leicht nachprüfbaren Maßstäben der Aufwendungen möglich sei.
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Der BFH geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Arbeitslohn in der Regel dann nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen ist, wenn er in den Herrschaftsbereich des Arbeitnehmers gelangt, dieser also über den Lohn wirtschaftlich verfügen kann (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560 und die dort erwähnten Entscheidungen sowie BFH-Urteil vom 16. November 1984 VI R 39/80, BFHE 142, 475, BStBl II 1985, 136).
  • FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 394/02

    Keine Abzugsfähigkeit von Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen - keine

  • BFH, 29.01.1988 - VI R 192/84

    Voraussetzungen des Vorliegens einer auswärtigen Beschäftigung von

  • BFH, 19.01.1996 - VI R 77/94

    Kosten für die Überweisung des Gehalts auf ein ausländisches Konto als

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 5 K 5133/21

    Zuflussprinzip: Keine Vereinnahmung bereits am Wertstellungstag

  • BFH, 25.10.1989 - X R 69/88

    Unterschlagung betrieblich vereinnahmter Gelder durch einen Dritten als

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2606/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - II 224/95

    Anrechnung von Geldverlusten als Betriebsausgaben; Entwendung betrieblichen

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.08.2001 - 1 K 706/97

    Abzug von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung bei gleichzeitigem

  • FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18

    Versteuerung eines geldwerten Vorteils als Arbeitslohn beim Erwerb neuer Aktien

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