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   BFH, 10.08.1984 - III R 82/75   

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https://dejure.org/1984,1236
BFH, 10.08.1984 - III R 82/75 (https://dejure.org/1984,1236)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1984 - III R 82/75 (https://dejure.org/1984,1236)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1984 - III R 82/75 (https://dejure.org/1984,1236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG 1965 § 79 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Mietspiegel - Bewertungsgesetz - Wohnungsfürsorge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Ableitung der üblichen Miete aus Mietspiegeln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bei Arbeitgeberdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BEWG § 79

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 303
  • NJW 1985, 1184 (Ls.)
  • BB 1985, 514
  • BStBl II 1985, 234
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus BFH, 10.08.1984 - III R 82/75
    Sie ist in erster Linie durch unmittelbaren Vergleich aus tatsächlich gezahlten Mieten für Vergleichsobjekte abzuleiten (vgl. Urteil vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36).

    Sind - wie häufig - vermietete Vergleichsobjekte, aus denen die übliche Miete unmittelbar abgeleitet werden könnte, nicht oder nicht in ausreichender Zahl vorhanden, bilden im allgemeinen die Mietspiegel das geeignete Hilfsmittel zur Schätzung der üblichen Miete (vgl. Senatsurteil III R 41/75, a. a. O.).

  • BFH, 10.08.1984 - III R 18/76

    Ableitung der üblichen Miete bei steuerbegünstigtem eigengenutzten Wohnraum aus

    Auszug aus BFH, 10.08.1984 - III R 82/75
    Der Senat hat mit Urteil vom 10. August 1984 III R 18/76 (BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200) entschieden, daß es nicht sachwidrig sei, die übliche Miete für steuerbegünstigten Wohnraum, der mit Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln für Staatsbedienstete gefördert ist, aus den Mietspiegelmieten für den öffentlich geförderten Wohnraum abzuleiten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 K 3170/17

    Einheitsbewertung eines Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren - Teilweise

    Der von den Beteiligten übereinstimmend angewendete Mietspiegel ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats wie des Bundesfinanzhofs - BFH - eine geeignete Schätzungsgrundlage (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2015 3 K 3253/13, EFG 2015, 1785, Juris Rn. 45; FG Berlin, Urteil vom 04.10.2000 2 K 2138/96, Juris Rn. 19-22; BFH, Urteil vom 10.08.1984 III R 82/75, DStR 1985, 217, Juris Rn. 11; BFH, Beschluss vom 24.09.1976 III B 12/76, NJW 1977, 126, Juris Rn. 11).
  • FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09

    Jahresmiete, öffentlich geförderter Wohnungsbau, WoFG , II. WobauG

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 3 K 3253/13

    Einheitswert auf den 01.01.2013

    Zudem handelt es sich um die Weiterentwicklung der Werte der im Steuer- und Zollblatt für Berlin -StZBl- 1967, 216 veröffentlichten Mietspiegel, die der BFH in seinem Urteil vom 10. August 1984, III R 82/75, BStBl II 1985, 234 als maßgeblich anerkannt hat.
  • BFH, 16.06.1999 - II R 86/97

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Jahresrohmiete

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2019 - 3 K 3236/16

    Ermittlung von Einheitswerten auf den 01.01.2016: keine Zurückrechnung von

    Zudem handelt es sich um die Weiterentwicklung der Werte der im Steuer- und Zollblatt für C... - StZBl - 1967, 216 veröffentlichten Mietspiegel, die der BFH in seinem Urteil vom 10.08.1984, (III R 82/75, BStBl II 1985, 234) als maßgeblich anerkannt hat.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 3 K 3189/09

    Feststellung des Einheitswertes auf den 01.01.2003

    Zudem handelt es sich um die Weiterentwicklung der Werte der im Steuer- und Zollblatt für Berlin - StZBl - 1967, 216 veröffentlichten Mietspiegel, die der BFH in seinem Urteil vom 10. August 1984, (III R 82/75, BStBl II 1985, 234) als maßgeblich anerkannt hat.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 2567/04

    Wertfortschreibung für ein Mietwohngrundstück in Berlin wegen des Entfallens der

    - 1967, 216 veröffentlichten Mietspiegel, die der BFH in seinem Urteil vom 10. August 1984, III R 82/75, BStBl. II 1985, 234 als maßgeblich anerkannt hat.
  • FG Düsseldorf, 10.09.1997 - 11 K 137/93
    Wegen des im Hinblick auf die Mietpreisbindung nur begrenzt erzielbaren Mietertrages und wegen der mit Rücksicht auf das Wohnungsbesetzungsrecht nur beschränkten Veräußerungsbarkeit des Grundstückes ist es sachgerecht, die übliche Miete aus dem Mietspiegel für öffentlich geförderten Wohnungsbau abzuleiten (vgl. BFH-Urteil, BFHE 142, 303, [BFH 10.08.1984 - III R 82/75] BStBl. II 1985, 200).
  • BFH, 05.05.1993 - II R 71/90

    Durchgreifen einer Verfahrensrüge bei Entscheidung eines Gerichts ohne nähere

    Existierten die im Streitfall getroffenen Förderungsmaßnahmen hingegen bereits am Hauptfeststellungszeitpunkt, so wird das FG zu untersuchen haben, ob die hier - offensichtlich nicht im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues - gewährten Mittel zu den gleichen (Mietpreis-) Bindungen führten wie im öffentlich geförderten Wohnungsbau (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234 und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 3 K 3266/11

    Ermittlung des Vervielfältigers gemäß § 80 BewG für ein in Plattenbauweise

    Zudem handelt es sich um die Weiterentwicklung der Werte der im Steuer- und Zollblatt für Berlin - StZBl - 1967, 216 veröffentlichten Mietspiegel, die der BFH in seinem Urteil vom 10. August 1984, (III R 82/75, BStBl II 1985, 234) als maßgeblich anerkannt hat.
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