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   BFH, 14.11.1984 - I R 50/80   

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https://dejure.org/1984,1214
BFH, 14.11.1984 - I R 50/80 (https://dejure.org/1984,1214)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1984 - I R 50/80 (https://dejure.org/1984,1214)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1984 - I R 50/80 (https://dejure.org/1984,1214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG a.F. § 6 Abs. 1, § 7

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Einlage - Verdeckte Gewinnausschüttung - Erwerb eines Anteils - Erwerb zum Nominalwert - Verzicht der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (a.F.) § 6 Abs. 1 § 7

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Einlage; Verzicht einer Kapitalgesellschaft auf eine günstige Rechtsposition zugunsten ihrer Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 453
  • BB 1985, 574
  • BStBl II 1985, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.11.1971 - I R 68/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf günstiges Kaufangebot

    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Der Verzicht der Gesellschaft auf eine günstige Rechtsposition zugunsten ihrer Gesellschafter kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (BFH-Urteil vom 3. November 1971 I R 68/70, BFHE 104, 158, BStBl II 1972, 227).

    Was die Bewertung von Verzichten einer Kapitalgesellschaft auf eine ihr günstige Rechtsposition zugunsten ihrer Gesellschafter anbelangt, sind in der Entscheidung in BFHE 104, 158, BStBl II 1972, 227 einige Grundsätze enthalten.

  • BFH, 14.08.1974 - I R 168/72

    Zum Begriff der verdeckten Einlage eines Gesellschafters in seine

    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Eine verdeckte Einlage setzt voraus, daß ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und daß diese Zuwendung ihre Ursache in einem - schon bestehenden - Gesellschaftsverhältnis hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. August 1974 I R 168/72, BFHE 114, 41, BStBl II 1975, 123).
  • BFH, 14.05.1969 - VI R 174/68

    Ausscheiden eines Gesellschafters - GmbH - Geldwerter Vorteil -

    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Hätte die Klägerin sodann diesen Anteil - nach Aufteilung in zwei gleiche Teile - an ihre beiden jetzigen Gesellschafter (die Rechtsnachfolger des inzwischen verstorbenen Gesellschafters F) unter dem wirklichen Wert weiterveräußert, wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes a. F. verwirklicht worden (BFH-Urteile vom 16. Juli 1965 VI 71/64 U, BFHE 83, 325, BStBl III 1965, 618; vom 14. Mai 1969 VI R 174/68, BFHE 95, 537, BStBl II 1969, 501; Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 6 KStG a. F. Anm. 216).
  • BFH, 16.07.1965 - VI 71/64 U

    Einstufung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Hätte die Klägerin sodann diesen Anteil - nach Aufteilung in zwei gleiche Teile - an ihre beiden jetzigen Gesellschafter (die Rechtsnachfolger des inzwischen verstorbenen Gesellschafters F) unter dem wirklichen Wert weiterveräußert, wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes a. F. verwirklicht worden (BFH-Urteile vom 16. Juli 1965 VI 71/64 U, BFHE 83, 325, BStBl III 1965, 618; vom 14. Mai 1969 VI R 174/68, BFHE 95, 537, BStBl II 1969, 501; Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 6 KStG a. F. Anm. 216).
  • BFH, 28.02.1956 - I 92/54 U

    Erbschaft als einkommensteuerpflichtiges Einkommen einer Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Aus dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1956 I 92/54 U (BFHE 62, 416, BStBl III 1956, 154) kann entgegen der Auffassung der Klägerin nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.
  • BFH, 03.07.1968 - I 83/65

    GmbH - Beteiligung am Wirtschaftsleben - Gewinnerzielungsabsicht - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Auch in diesen Fällen werden - sei es unmittelbar oder mittelbar - Gewinne an die Gesellschafter abgeführt, so daß entgegen der Auffassung des FG die Grundsätze des BFH-Urteils vom 3. Juli 1968 I 83/65 (BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14) auch hier eingreifen.
  • RFH, 27.04.1937 - I A 132/37
    Auszug aus BFH, 14.11.1984 - I R 50/80
    Dieser Vorteil ist ihm damals nicht mit Rücksicht auf ein schon bestehendes Gesellschaftsverhältnis, sondern in der Erwartung der Entstehung eines solchen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 27. April 1937 I A 132/37, RStBl 1937, 934), und zwar begrenzt auf die Zeit seines Dienstverhältnisses bei der Klägerin, eingeräumt worden.
  • BFH, 30.11.2005 - I R 3/04

    Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG

    Gegen diese Beurteilung spricht nicht das Senatsurteil vom 14. November 1984 I R 50/80 (BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227), in dem für die Annahme einer verdeckten Einlage gefordert wurde, dass die Zuwendung ihre Ursache in einem --schon bestehenden-- Gesellschaftsverhältnis findet.
  • BFH, 27.07.2010 - I B 61/10

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

    Es unterliegt keinem Zweifel und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass die Veräußerung eigener Anteile einer GmbH an einen Gesellschafter auch dann eine vGA sein kann, wenn die GmbH den veräußerten Anteil unmittelbar zuvor von einem anderen Gesellschafter erworben und dafür nicht den Verkehrswert, sondern nur den darunter liegenden Buchwert gezahlt hat (vgl. Senatsurteile vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255; vom 14. November 1984 I R 50/80, BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227).

    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend macht, es sei klärungsbedürftig, ob auch eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft Gegenstand einer verdeckten Einlage sein können (vgl. Senatsurteil in BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227), ist nicht ersichtlich und dargetan, inwieweit die Annahme einer vGA an X von dieser Frage berührt sein könnte.

  • BFH, 30.11.2005 - I R 26/04

    Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung

    Gegen diese Beurteilung spricht nicht das Senatsurteil vom 14. November 1984 I R 50/80 (BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227), in dem für die Annahme einer verdeckten Einlage gefordert wurde, dass die Zuwendung ihre Ursache in einem --schon bestehenden-- Gesellschaftsverhältnis findet.
  • FG Nürnberg, 02.09.2021 - 3 K 1327/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Auch der BFH habe bei seiner Wertung auf den Zeitpunkt des einseitig bindenden Verpflichtungsgeschäfts abgestellt (so BFH-Urteil vom 14.11.1984 I R 50/80 BStBl. II 1985, 227).

    Dem von der Klägerseite angeführten BFH-Urteil vom 14.11.1984 (I R 50/80 BStBl. II 1985, 227) lässt sich dabei nicht entnehmen, dass bei der Bewertung der Einlage auf den Zeitpunkt der einseitig bindenden Verpflichtungserklärung und damit auf die Wertverhältnisse des Jahres 2006 abzustellen wäre.

  • FG Münster, 14.11.2003 - 9 K 4487/99

    Nichtteilnahme an einer zum Nennwert erfolgenden Kapitalerhöhung der

    Die verhinderte Vermögensmehrung kann auch in einem Verzicht einer Kapitalgesellschaft auf eine ihr günstige Rechtposition liegen, u.a. im Verzicht auf den Anspruch auf Erwerb von Anteilen an einer anderen Gesellschaft (BFH vom 14.11.1984,I R 50/80, BStBl. II 1985, 227).
  • FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 508/97

    Unter-Wert-Veräußerung von Kapitalgesellschafts-Anteilen an eigene Gesellschafter

    1.Veräußert eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile an ihre Gesellschafter zu einem unter dem wirklichen Wert liegenden Preis, wird hierin in der Regel eine vGA liegen (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1984 I R 50/80, BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227).
  • FG Nürnberg, 24.01.1995 - I 103/94
    Nicht erforderlich ist, daß sich die Körperschaft und der Anteilseigner darüber einig sind, daß die Zuwendung mit Rücksicht auf das Mitgliedschaftsverhältnis erfolgt (vgl. Urteil des BFH vom 14.11.1984 I R 50/80 , BStBl. II 1985, 227; vgl. auch Urteil des BFH vom 19.05.1993 I R 34/92 , BStBl. II 1993, 804).
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