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   BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82   

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https://dejure.org/1984,438
BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82 (https://dejure.org/1984,438)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1984 - VI R 72/82 (https://dejure.org/1984,438)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1984 - VI R 72/82 (https://dejure.org/1984,438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 §§ 40, 42d

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers - Nachgeforderte Lohnsteuer - Durchschnittlicher Steuersatz - Individuelle Ermittlung des Steuersatzes - Einwendungen gegen Höhe des Steuersatzes - Regreß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 42d

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit durchschnittlichem Steuersatz jedenfalls in bestimmten Fällen zulässig (Regreßverzicht); Anforderungen ab Haftungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 494
  • BB 1985, 571
  • BStBl II 1985, 170
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer -

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    Der Senat hat diesem Antrag mit Beschluß vom 29. April 1983 VI S 10/82 (BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517) entsprochen.

    In ihm wird auch auf die Haftungsvorschriften der AO 1977, wenn auch nicht ganz zutreffend, sowie des EStG Bezug genommen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 unter 1. d; ferner BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 unter 2.).

    Wie der Senat bereits in dem Aussetzungsbeschluß in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 unter 2. a ausgeführt hat, kommt im Streitfall eine Umdeutung wegen unterschiedlicher Zielrichtung auch deshalb nicht in Betracht, weil ein gegen die Klägerin gerichteter Haftungsbescheid sich auch auf eine andere Steuer - die von den Arbeitnehmern geschuldete individuelle Lohnsteuer - als ein Lohnsteuerpauschalierungsbescheid - Unternehmenssteuer eigener Art - bezieht.

    b) Der Senat braucht im vorliegenden Verfahren nicht die im Aussetzungsbeschluß in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 aufgeworfene Grundsatzfrage zu entscheiden, ob die Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes im Haftungsverfahren im allgemeinen ausgeschlossen ist.

    Bei einer solchen Gestaltung entfallen die Erwägungen, die in dem wiederholt bezeichneten Aussetzungsbeschluß in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 gegen die Anwendung eines Durchschnittssteuersatzes geltend gemacht worden sind.

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    In ihm wird auch auf die Haftungsvorschriften der AO 1977, wenn auch nicht ganz zutreffend, sowie des EStG Bezug genommen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 unter 1. d; ferner BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 unter 2.).
  • BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    Wenn der Arbeitgeber - wie hier - bereit ist, die Lohnsteuerschulden seiner Arbeitnehmer endgültig zu tragen, besteht auch kein Rechtsschutzinteresse der Arbeitnehmer, einen gegen den Arbeitgeber gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid anzufechten (grundsätzlich haben die Arbeitnehmer insoweit ein Anfechtungsrecht, vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780); denn in einem solchen Fall sind die Arbeitnehmer durch die Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht - auch nicht mittelbar - beschwert.
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    Allerdings muß das FA nach dem Urteil des Senats vom 18. September 1981 VI R 44/77 (BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801) diese Ermessenserwägungen kundtun, damit die FG überprüfen können, ob das FA in ermessensfehlerfreier Weise den Arbeitgeber im Haftungsweg in Anspruch genommen hat.
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    aa) Der Senat hat mit Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) entschieden, daß die Anwendung eines Durchschnittssteuersatzes im Haftungsverfahren jedenfalls dann zulässig ist, wenn die individuelle Ermittlung der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuerbeträge durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers objektiv unmöglich ist.
  • BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides -

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    Diese Voraussetzung steht jedoch der Umdeutung eines Haftungsbescheides in einen Steuerbescheid entgegen, weil beide Bescheide auf verschiedene Ziele gerichtet sind (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung zuletzt BFH-Urteil vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362).
  • BFH, 17.11.1978 - VI R 139/77

    Steuerliche Behandlung von Jubiläumsgeschenken

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    Nach dem Urteil des Senats vom 17. November 1978 VI R 139/77 (BFHE 126, 293, BStBl II 1979, 60) ist es für die Steuerfreiheit eines Jubiläumsgeschenks jedoch erforderlich, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas zuwendet, das über das hinausgeht, auf das der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen einen Rechtsanspruch hat.
  • BFH, 24.04.1961 - VI 219/60 U

    Vorliegen einer Zuwendung von Arbeitslohn in der Nichtinanspruchnahme des

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
    Denn dies ist im Haftungsverfahren zulässig, sobald der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht hat, daß er seine Arbeitnehmer mit der individuellen Lohnsteuer nicht belasten möchte (BFH-Urteil vom 24. April 1961 VI 219/60 U, BFHE 73, 45, BStBl III 1961, 285).
  • FG Münster, 03.12.2019 - 1 K 3320/18

    Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn

    Dafür besteht ausnahmsweise kein Anlass, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, dass er die nachzufordernden Lohnsteuer übernimmt (BFH-Urteil vom 07.12.1984 VI R 72/82, BStBl II 1985, 170; FG Hamburg, Urteil vom 18.03.1980 III 158/79 , EFG 80, 342).
  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    In einem Haftungsbescheid kann ein durchschnittlicher Steuersatz zugrunde gelegt werden, wenn der Arbeitgeber keine Einwendungen gegen die Höhe des durchschnittlichen Steuersatzes erhebt und nicht beabsichtigt, bei den Arbeitnehmern Regreß zu nehmen, und wenn das FA bei einer Berechnung der individuell auf jeden einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuer weitere Nachforschungen über die persönlichen Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer anstellen müßte (Fortentwicklung der Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 und im Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) dargelegt, unter welchen Voraussetzungen der Ansatz eines durchschnittlichen Steuersatzes in einem Haftungsbescheid zulässig ist.

    In Fortführung dieser Entscheidungen hält der Senat die Ermittlung der individuellen auf jeden einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuer auch dann im Sinne des Urteils in BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170 für "schwierig", wenn das FA von sich aus Nachforschungen über die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer anstellen müßte.

  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Nach der Rechtsprechung sei die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer bereits dann als schwierig i. S. der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) und VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) anzusehen, wenn das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müßte (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e).

    Die Berechtigung des FA zur Berechnung der Lohnsteuer-Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz ergibt sich im Streitfall auch nicht aus den vom FA angeführten Senatsurteilen in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681.

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