Rechtsprechung
BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17 Abs. 2 und 4; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Auflösung einer Kapitalgesellschaft - Auflösungsgewinn - Auflösungsverlust - Ermittlung - Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Wesentliche Beteiligung - Erfassung von Verlusten - Nachträgliche Anschaffungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Änderung von Steuerbescheiden nach § 175 AO
- Korrektur von Steuerbescheiden wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
- Einzelfälle aus der Rechtsprechung
Papierfundstellen
- BFHE 143, 304
- BB 1985, 1377
- BStBl II 1985, 428
- BStBl II 1985, 48
Wird zitiert von ... (100) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 09.08.1983 - VIII R 276/82
Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. August 1983 VIII R 276/82 (BFHE 139, 257, BStBl II 1984, 29) ausgeführt hat, können Einnahmen und Ausgaben außerhalb von Veräußerungsvorgängen über Anteile an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung bei einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in der Einkunftsart der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zu berücksichtigen sein.Auch hier können unter den in dem Urteil in BFHE 139, 257, BStBl II 1984, näher beschriebenen Voraussetzungen z. B. Schuldzinsen oder diesen gleichgestellte Kosten der Finanzierung von Anschaffungskosten der Beteiligung nachträgliche Werbungskosten bei der Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen sein.
- BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83
Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Das kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83 (BFHE 143, 228, BStBl II 1985, 320) ausgeführt hat, insoweit der Fall sein, als ein Kapitalgesellschafter für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft eine Bürgschaft übernommen oder eine Zahlung für die Freistellung von dieser Verpflichtung geleistet hat und der Ersatzanspruch aus der Bürgschaft gegen die Gesellschaft nicht realisierbar ist.Das gilt auch für Finanzierungskosten nachträglicher Anschaffungskosten der Beteiligung, wie sie sich nach den Ausführungen im BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83 ergeben können.
- BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82
Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Sollte der Kläger nicht Inhaber einer wesentlichen Beteiligung gewesen sein und Aufwendungen für die Klägerin übernommen haben, so wären die Ausführungen im BFH-Urteil vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82 (BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710) über den Abzug von Aufwendungen bei Übernahme durch einen Dritten zu beachten.
- BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79
Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach § …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) wiederholt im Zusammenhang mit Veräußerungsgewinnen oder -verlusten bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entschieden hat, ist die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG nicht nach dem Zuflußprinzip des § 11 EStG, sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinnes oder Verlustes vorzunehmen (z. B. Urteil vom 21. September 1982 VIII R 140/79, BFHE 137, 407, BStBl II 1983, 289). - BFH, 07.03.1974 - VIII R 118/73
Verlustabzug - Verlustermittlung - Veräußerung von Beteiligungen - Privatvermögen
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. März 1974 VIII R 118/73 (BFHE 112, 459, BStBl II 1974, 567) entschieden hat, werden die Voraussetzungen für einen Verlustabzug nach § 10d EStG, wie sie nach den bis zum Veranlagungszeitraum 1974 geltenden Fassung erforderlich waren - Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG - durch die Ermittlung eines Verlustes aus einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG nicht erfüllt. - BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81
Veräußerungsgewinn - Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (BFH-Urteil vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640). - BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83
Bei einer Veranlagung unter Nachprüfungsvorbehalt ist eine Abweichung von der …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Während das FA bis 1976 bei der vorläufigen Festsetzung nach § 100 der Reichsabgabenordnung die Angaben des Steuerpflichtigen unverändert übernommen haben mußte, kann es jetzt von Erklärungen des Steuerpflichtigen abweichen (BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 79/83, BFHE 139, 137, BStBl II 1984, 6). - BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83
Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat, …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Das Ereignis beeinflußt die Steuerschuld des Jahres der Veräußerung oder Auflösung und ist nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786 betr. Berücksichtigung eines nachträglichen Ereignisses bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 EStG). - RFH, 17.02.1937 - VI A 485/36
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung liegt, wie bereits aus den Urteilen des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 13. November 1930 VI A 1.286/30 (RStBl 1931, 134) und vom 17. Februar 1937 VI A 485/36 (RStBl 1937, 963) zu entnehmen ist, in dem Jahr, in dem die Abwicklung förmlich abgeschlossen ist, mithin im Jahr der Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden Ende.
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Als ein nachträgliches Ereignis, das die Höhe des Veräußerungs- oder Auflösegewinns beeinflußt und das gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 auf den Zeitpunkt der Veräußerung oder Auflösung zurückzubeziehen ist, hat der VIII. Senat des BFH unter Bezugnahme auf das Urteil in BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786 den Anfall nachträglicher Anschaffungskosten für die Beteiligung nach Auflösung der Kapitalgesellschaft angesehen (Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, 308, BStBl II 1985, 428). - BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17 …
Die Entstehung eines Auflösungsverlustes wird nicht dadurch verzögert, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe entstehen können (Anschluß an das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).Nach der Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1957 IV 64/57 U, BFHE 65, 544, BStBl III 1957, 443, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 21. September 1982 VIII R 140/79, BFHE 137, 407, BStBl II 1983, 289; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 19. Oktober 1978 VIII R 182/77, nicht veröffentlicht - n. v. -).
Dabei kommt es, wie erwähnt, nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1993 VIII B 87/92, BFH/NV 1993, 364; BFH-Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
Wenn in der BFH-Entscheidung in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428 davon die Rede ist, daß der Steuerpflichtige den Verlust i. S. des § 17 Abs. 2 EStG bereits in dem Jahr erfassen kann, in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist, so soll damit nur zum Ausdruck gebracht werden, daß die Entstehung des Verlustes nicht dadurch verzögert wird, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe entstehen könnten.
- BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13
Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation …
Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).b) Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Ermittlung eines Auflösungsgewinns oder -verlusts nach § 17 Abs. 4 EStG (BFH-Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinn- oder Verlustrealisierung hat der VIII. Senat in seinem Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; ebenso bereits BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 VIII R 182/77 (nicht veröffentlicht) ausgeführt, dass ein Gewinn in dem Jahr zu erfassen ist, in dem das auf die Beteiligung entfallende Vermögen der Gesellschaft verteilt wurde, und dass ein Verlust bereits in dem Jahr erfasst werden kann, in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761;… vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
Das Ereignis beeinflusst die Steuerschuld des Jahres der Veräußerung oder Auflösung und ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
- BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14
Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - …
Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).Dazu hat der VIII. Senat in seinem Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; ebenso bereits BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 VIII R 182/77 (nicht veröffentlicht) ausgeführt, dass ein Gewinn erst in dem Jahr zu erfassen ist, in dem das auf die Beteiligung entfallende Vermögen der Gesellschaft verteilt wurde, und dass ein Verlust bereits in dem Jahr erfasst werden kann, in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, m.w.N.).
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 20/18
Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien
Für die Gewinnermittlung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG aufgrund des Erlöschens des Mitgliedschaftsrechts oder der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot ist nach dem Zuflussprinzip (§ 11 EStG) auf das tatsächlich zugeteilte und ausgekehrte Vermögen abzustellen (s. zum Gegensatz der Stichtagsbewertung gemäß § 17 Abs. 2 und Abs. 4 EStG zum Zuflussprinzip gemäß § 11 EStG das Senatsurteil vom 02.10.1984 - VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, unter 1.a). - BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes …
b) Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162;… vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).Danach ist insbesondere das Realisationsprinzip zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428;… vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25, a.E.; vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648;… in BFH/NV 2001, 761).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, und in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).Danach ist insbesondere das Realisationsprinzip zu beachten (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428;… vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 a.E.; vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, unter 2. a der Gründe).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, und in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).Danach ist insbesondere das Realisationsprinzip zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428;… vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 a.E.; vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648).
- FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17
Steuerpflichtiger muss sich grobes Verschulden seines Steuerberaters zurechnen …
Ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG ist in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 EStG zu ermitteln (BFH-Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).Die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG, sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinnes oder Verlustes vorzunehmen (z.B. Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).
Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (BFH-Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).
Maßgebender Zeitpunkt der Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Verlust realisiert wäre (BFH-Urteil vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03
Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. von § …
Letzteres ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn --wie im Streitfall-- das gesamte Aktivvermögen der Kapitalgesellschaft ausgekehrt wird (so bereits --zu § 17 EStG-- Senatsurteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, 430) und der Alleingesellschafter die (interne) Verpflichtung (Freistellungsvereinbarung) eingeht, die verbleibenden Verbindlichkeiten zu tilgen. - BFH, 13.03.2018 - IX R 38/16
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG bei …
- BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines …
- BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93
Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche …
- BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14
Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch - …
- BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92
Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch …
- FG Düsseldorf, 29.01.2019 - 13 K 1070/17
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb
- FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
Einkommensteuer; Anteilsveräußerung unter Ehegatten
- BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85
1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2. …
- BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86
Voraussetzung der Auseinandersetzung mit den Argumenten der angefochtenen …
- FG Niedersachsen, 25.02.1998 - XII 165/91
Voraussetzungen der sachlichen Unrichtigkeit der Buchführung; Inhalt der …
- BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87
Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines …
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
- BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89
Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94
Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 05.04.2022 - IX R 27/18
Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 23/92
Entstehung des Auflösungsgewinns beim wesentlich beteiligten Gesellschafter einer …
- BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90
Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84
Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht …
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90
Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für …
- BFH, 20.02.1991 - X R 191/87
Spenden nur bei endgültiger wirtschaftlicher Belastung des Spenders
- BFH, 18.08.1992 - VIII R 13/90
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83
Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums …
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 55/86
Wirkt die Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung steuerlich auf den Zeitpunkt …
- FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG - Maßgeblichkeit der …
- FG Münster, 22.04.1999 - 8 K 859/96
Zeitliche Zuordnung des Auflösungsverlusts bei wesentlicher Beteiligung
- FG Düsseldorf, 20.11.2012 - 13 K 180/11
Auflösungsverlust aus GmbH-Beteiligung - Krisenbestimmte Bürgschaft für …
- FG Münster, 27.03.2014 - 2 K 4479/12
Feststehen der Anschaffungskosten als Voraussetzung für die Berücksichtigung …
- BFH, 07.07.1992 - VIII R 56/88
Steuerliche Anrechnung eines Anteils an einem Liquidationsverlust - Erwerb von …
- BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i. …
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 224/85
- FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00
1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und …
- FG Niedersachsen, 15.01.2003 - 2 K 315/98
Auflösungsverlust wegen Verlusts einer wesentlichen Beteiligung; Einbeziehung …
- BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung …
- BFH, 17.12.1996 - VIII B 71/96
Keine nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung bei …
- FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum …
- BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84
Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2000 - 4 K 264/98
Verlust aus wesentlicher Beteiligung bei laufender Außenprüfung
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- BFH, 09.09.1986 - VIII R 95/85
Nachträgliche Anschaffungskosten für Gesellschaftsanteile auf Grund der …
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 680/01
Auflösungsverlust bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 71/02
Rückwirkendes Ereignis, Inanspruchnahme eines Bürgen
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 9 K 190/98
Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im …
- FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
Einkommensteuer; Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen eines wesentlich …
- BFH, 10.12.1993 - VIII B 135/91
Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes; Auflösung der Gesellschaft wegen …
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4 …
- FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 9 K 9161/11
Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungverlusts im Rahmen eines …
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03
Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche …
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung des …
- BFH, 19.01.1993 - VIII R 74/91
Finanzierungskosten für eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche …
- FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Einkommensteuer; Zeitpunkt der Entstehung von Auflösungsverlusten
- FG München, 05.11.2008 - 1 K 5361/08
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aus der …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zeitliche Zuordnung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 EStG
- FG München, 26.01.2004 - 2 K 2468/97
Abzug von Schuldzinsen als (nachträglich entstandene) Werbungskosten bei den …
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen; …
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG verfassungsgemäß?
- BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
Divergenz zur Frage des Zeitpunktes eines Auflösungsverlustes im Falle des …
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 319/96
Steuerrechtliche Behandlung nachträglicher Aufwendungen des Anteilseigners als …
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Definition des Auflösungsgewinns
- FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11
Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17 …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 2 K 1641/08
Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes - Berücksichtigung von …
- FG Köln, 20.02.2003 - 11 K 5076/98
Körperschaftssteuerrechtliche Qualifizierung von Aktien als notwendiges …
- FG Köln, 14.06.2000 - 11 K 5076/98
Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10
Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für …
- FG Münster, 06.07.2018 - 2 K 876/16
Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer …
- FG München, 05.11.2007 - 1 K 5361/04
Berücksichtigung des einer GmbH gewährten Gesellschafterdarlehens als …
- FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 11 K 4553/95
Darlehen der KG oder Entnahme des Kommanditisten?
- FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06
Zeitpunkt der Verlustrealisierung
- BFH, 17.05.2000 - VIII B 8/00
Begründungsanforderungen - Liquidation einer Kapitalgesellschaft - Verlust eines …
- FG Niedersachsen, 06.10.1997 - XIII 196/91
Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden; Grobes Verschulden für …
- FG Saarland, 16.02.2001 - 1 K 97/00
Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1835/09
Keine Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei noch nicht …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2004 - 4 K 30040/02
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG; …
- FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98
Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …
- FG Niedersachsen, 28.04.1998 - XI 23/94
Höhe eines Verlustvortrags ; Voraussetzungen für die Einordnung des Gewinns aus …
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 1 V 9/02
Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Fünftelungsregelung in Veräußerungsfällen …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 110/00
Schätzung des Schwarzarbeiterlohnumsatzes / Erschließungskosten als …
- FG München, 22.06.2005 - 15 S 1550/05
Auflösungsverlust; Wesentliche Beteiligung
- FG Hamburg, 07.08.1998 - III 227/97
Auflösung einer Kapitalgesellschaft; Begriff des "Auflösungsverlusts" bzw. …
- BFH, 19.06.1986 - V R 11/85
Voraussetzungen für die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung - Verstoß gegen …
- FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
- FG München, 06.07.2005 - 10 K 1395/02
Änderung eines Steuerbescheides, wenn nachträgliche Anschaffungskosten auf eine …
- FG Münster, 21.01.1999 - 4 K 6282/98
Werbungskostenabzug: Körperschaftsteuer-Haftungsschulden
- BFH, 17.03.1987 - VIII R 7/84
Möglichkeit zum Abweichen von der Steuererklärung bei einer Festsetzung unter dem …
- BFH, 18.04.1986 - VI R 51/83
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten hauptsächlich für Dienstreisen
- FG Hamburg, 05.08.2003 - V 3/03
Nachweis der Auflösung einer GmbH / Konkretisierung des Bewirtungsanlasses
- FG München, 22.02.2002 - 6 V 3125/01
Zeitpunkt des Enstehens eines Auflösungsverlustes bei Kapitalgesellschaften
- BFH, 10.03.1987 - IX R 48/83
Festsetzung der Steuern unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, solange der …