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   BFH, 08.08.1985 - IV R 129/83   

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https://dejure.org/1985,2411
BFH, 08.08.1985 - IV R 129/83 (https://dejure.org/1985,2411)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1985 - IV R 129/83 (https://dejure.org/1985,2411)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1985 - IV R 129/83 (https://dejure.org/1985,2411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6, § 55 Abs. 1 und Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Land- und Forstwirtschaft - Ansatz - Miteigentum - Erwerb des anderen Miteigentumsanteils - Verlustausschlußklausel - Buchwert - Anschaffungskosten - Veräußerungsgewinn - Gesonderte Ermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 6, 55 Abs. 1, Abs. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bedeutung der Verlustausschlußklausel des § 55 Abs. 6 EStG bei entgeltlichem Hinzuerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Flurstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 417
  • BB 1985, 2092
  • BStBl II 1986, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Auszug aus BFH, 08.08.1985 - IV R 129/83
    Bei der Veräußerung der Teilfläche des forstwirtschaftlichen Betriebes an das Land B handelte es sich zwar, wie auch die Beteiligten angenommen haben, um die Veräußerung eines Teilbetriebes (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 41/78

    Anschaffungspreis - Mitunternehmeranteil - Kapitalkonto - Ergänzungsbilanz -

    Auszug aus BFH, 08.08.1985 - IV R 129/83
    Nach ihr wäre einkommensteuerrechtlich Gegenstand der Anschaffung der Kläger nicht der Miteigentumsanteil des St als solcher, sondern die Anteile des ausscheidenden St an den einzelnen im Miteigentum befindlichen Wirtschaftsgütern des forstwirtschaftlichen Betriebes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Februar 1981 IV R 41/78, BFHE 133, 510, BStBl II 1981, 730, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 10.08.1978 - IV R 181/77

    Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert wegen Wertminderung eines nach §

    Auszug aus BFH, 08.08.1985 - IV R 129/83
    Der Senat hat sich im Urteil vom 10. August 1978 IV R 181/77 (BFHE 126, 191, BStBl II 1979, 103) eingehend mit dem Sinn und Zweck der Verlustausschlußklausel des § 55 Abs. 6 EStG befaßt.
  • FG München, 26.09.2013 - 5 K 2563/11

    Keine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG bei Überführung eines vor 1999

    § 55 Abs. 1 EStG diente der vereinfachten Wertermittlung des bereits vorhandenen Grund und Bodens, die in einem pauschalierenden Verfahren ohne aufwändige Ermittlung des individuellen Teilwerts geschehen sollte, führte im Regelfall zu eher hohen (d.h. für den Steuerpflichtigen günstigen) Werten (BFH-Urteile vom 10. August 1978 IV R 181/77, BFHE 126, 191, BStBl II 1979, 103, und vom 8. August 1985 IV R 129/83, BFHE 144, 417, BStBl II 1986, 6) und zu einem Verlustabzugsverbot (§ 55 Abs. 6 EStG).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 78/06

    Veräußerung oder Privatisierung von nicht abgespaltenen Milchlieferrechten:

    Zwar sei das Wirtschaftsgut Milchreferenzmenge zweifelsfrei als einheitliches Wirtschaftsgut zu qualifizieren, gleichwohl erfordere es die Zielsetzung des § 55 Abs. 6 EStG, von einer wirtschaftsgutbezogenen Betrachtungsweise abzuweichen und die Verlustausschlussklausel nur für die vom einzelnen Flurstück abgespaltene Milchreferenzmenge anzuwenden (vgl. BFH, Urteile vom 10. August 1978, 181/77, BStBl II 1979, 103 und vom 08. August 1995, IV R 129/83, BStBl II 1986, 6).
  • FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95

    Milchreferenzmenge als eigenes Wirtschaftsgut trotz Bindung an Grund und Boden;

    Zudem beabsichtigte der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 55 EStG nur, Bodengewinne, zum Beispiel aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen als Bauland, zu erfassen und gleichzeitig maßvoll zu versteuern (Ausführlich dazu: BFH-Urteile vom 10. August 1978 IV R 181/77, BStBl II 1979, 103, und vom 8. August 1985 IV R 129/83, BStBl II 1986, 6).
  • BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95

    Anforderungen an die Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Da die Klägerin diesen Teilbetrieb unentgeltlich erhalten habe (§ 7 Abs. 1 EStDV), sei sie auch an den gesetzlich vorgeschriebenen Buchwert gemäß § 55 Abs. 1 EStG gebunden (BFH-Urteil vom 8. August 1985 IV R 129/83, BFHE 144, 417, BStBl II 1986, 6).
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