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   BFH, 21.08.1985 - I R 63/80   

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BFH, 21.08.1985 - I R 63/80 (https://dejure.org/1985,351)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1985 - I R 63/80 (https://dejure.org/1985,351)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1985 - I R 63/80 (https://dejure.org/1985,351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 428
  • BStBl II 1986, 4
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 34/79

    Zur Lohnsteuerhaftung des Entleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 63/80
    Es kann dahinstehen, ob es sich hier um eine Arbeitnehmerüberlassung im herkömmlichen Sinn gehandelt hat, die nach innerstaatlichem Steuerrecht zur Folge gehabt hätte, daß in der Regel kein Arbeitsverhältnis zu dem "Entleiher" der Arbeitskraft begründet worden wäre (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1977 I R 90/75, BFHE 124, 29, BStBl II 1978, 205, und vom 2. April 1982 VI R 34/79, BFHE 135, 501, BStBl II 1982, 502).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 90/75

    Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern mit Sitz

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 63/80
    Es kann dahinstehen, ob es sich hier um eine Arbeitnehmerüberlassung im herkömmlichen Sinn gehandelt hat, die nach innerstaatlichem Steuerrecht zur Folge gehabt hätte, daß in der Regel kein Arbeitsverhältnis zu dem "Entleiher" der Arbeitskraft begründet worden wäre (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1977 I R 90/75, BFHE 124, 29, BStBl II 1978, 205, und vom 2. April 1982 VI R 34/79, BFHE 135, 501, BStBl II 1982, 502).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    In seinem Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) hat der erkennende Senat zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 - DBA-Spanien - (BGBl II 1968, 9, BStBl I 1968, 297) die Auffassung vertreten, daß unter einem Arbeitgeber i. S. des Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütungen für die ihm geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es, daß er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahle, sei es, daß ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.

    Die Interpretation des Arbeitgeberbegriffes im Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 in einem eher wirtschaftlichen Sinne könnte dafür sprechen, auch die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens - und zwar losgelöst von § 38 EStG - als im Inland ansässigen Arbeitgeber anzusehen, wenn die an den Arbeitnehmer zu zahlende Vergütung zu Lasten des Betriebsstättengewinnes behandelt wird.

    Dem steht aber entgegen, daß der Senat im Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 ausgeführt hat, der Arbeitgeberbegriff sei mit den Begriffen "Betriebsstätte" oder "feste Einrichtung", wie sie in Art. 15 Abs. 2 Buchst. c DBA-Spanien verwendet werden, nicht gleichzusetzen.

    Entscheidend ist deshalb letztlich, daß der Streitfall gegenüber dem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 insoweit ein wesentlich anderer ist, als dort nur über die Frage zu entscheiden war, welche von zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften Arbeitgeber i. S. des DBA-Spanien eines bestimmten Arbeitnehmers war.

    Zu beiden Fragen hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 nicht abschließend Stellung genommen.

  • BFH, 23.02.2005 - I R 46/03

    Besteuerungsrecht nach DBA-Spanien bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung

    Diesem "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" folgt auch Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien (Senatsurteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).

    Unter diesen Voraussetzungen hätte T den der A erstatteten Teil der Vergütung, um den es im Streitfall geht, wirtschaftlich getragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).

  • BFH, 25.02.2004 - I R 42/02

    Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Es ist dann davon auszugehen, dass die Vertragsstaaten zumindest stillschweigend auf das innerstaatliche Recht verweisen und von diesem ausgehen wollten (vgl. Art. 11 Abs. 3 DBA-Irland, Art. 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens; Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; vom 27. Januar 1988 I R 241/83, BFHE 153, 5, BStBl II 1988, 574; vom 11. April 1990 I R 75/88, BFHE 160, 513; vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906; Wassermeyer in Debatin/ Wassermeyer, a.a.O., Art. 3 MA Rz. 71 a, 80).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 296/82

    Arbeitgeber - DBA-Frankreich - Ansässigkeit - Ausländisches Unternehmen -

    In seinem Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) hat der erkennende Senat zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 - DBA-Spanien - (BGBl II 1968, 9; BStBl I 1968, 297) die Auffassung vertreten, daß unter einem Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es, daß er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahle, sei es, daß ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.

    Andererseits hat aber der Senat in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, auch ausgeführt, der Arbeitgeberbegriff sei mit den Begriffen "Betriebsstätte" oder "feste Einrichtung", wie sie in Art. 15 Abs. 2 Buchst. c DBA-Spanien verwendet werden, nicht gleichzusetzen.

    Entscheidend ist letztlich, daß der Streitfall gegenüber dem Urteilsfall in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, ein wesentlich anderer ist.

    In BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, war über die Frage zu entscheiden, welche von zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften im Sinne des DBA-Spanien Arbeitgeber eines bestimmten Arbeitnehmers war.

    Zu beiden Fragen hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, nicht abschließend Stellung genommen.

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02

    Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen

    Auch in dem letztgenannten Bereich vertritt der BFH die Auffassung, dass Arbeitgeber derjenige ist, der die Vergütung für die geleisteten Dienste wirtschaftlich trägt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; BFH-Beschluss vom 4. September 2002 I R 21/01, BFHE 200, 265, BStBl II 2003, 306).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 64/98

    Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

    Die Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) zum abkommensrechtlichen Arbeitgeberbegriff haben daher --entgegen der Auffassung des FA-- keine unmittelbare Aussagekraft für den lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff i.S. des § 42d Abs. 1 EStG.

    Insbesondere ist denkbar, daß der (ursprüngliche) Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von der Arbeit ihm gegenüber freistellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).

  • BFH, 04.09.2002 - I R 21/01

    Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher

    Als Arbeitgeber ist danach derjenige anzusehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (Senatsurteil vom 21. August 1986 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; Kempermann in Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, DBA-Deutschland-Schweiz, Art. 15 Tz. 51; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15 MA Rz. 116 ff.; Vogelgesang in Becker/ Höppner/Grotherr/ Kroppen, Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 15 OECD-MA Rz. 160).
  • FG Thüringen, 13.12.2018 - 3 K 795/16

    Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung -

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.08.1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; vom 29.01.1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442; vom 24.03.1999 I R 64/98, BFHE 190, 74, BStBl II 2000, 41; vom 15.03.2000 I R 28/99, BFHE 191, 325, BStBl II 2002, 238; vom 23.02.2005 I R 46/03, BFHE 209, 241, BStBl II 2005, 547) hat den abkommensrechtlichen Arbeitgeber-Begriff unter dem Gesichtspunkt des Erfordernisses der wirtschaftlichen Kostentragung weiter ausgedehnt und wendet den sog. wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff an.
  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 53/97

    Arbeitgeber im Sinne des DBA Frankreich; Besteuerung von Vorstandsmitgliedern;

    Erträgt vor: Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1985 I R 63/80 (BStBl II 1986, 4) und vom 29. Januar 1986 I R 109/85 (BStBl II 1986, 442) sei für die Zuordnung der Besteuerungsrechte nach Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und Grundsteuern (DBA-Frankreich) maßgebend, dass der im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber die Vergütung für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen (hier: die ...) für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.

    Als Arbeitgeber ist danach derjenige anzusehen, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (BFH-Beschluss vom 4. September 2002 I R 21/01, BFH/NV 2003, 264 ; BFH-Urteil vom 21. August 1986 I R 63/80, BStBl II 1986, 4; Kempermann in: Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, DBA-Deutschland-Schweiz, Art. 15, Tz. 51; Wassermeyer in: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15 MA., Rz. 116 ff; Vogelgesang in: Becker/Höppner/Grotherr/Koppen, Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 15 OECD-MA Rz. 168).

    In diesem Sinne "zahlt der im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber das Arbeitsentgelt, weil er es trägt wirtschaftlich" (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1986, 4; vom 29. Januar 1986 BStBl II 1986, 442).

  • BFH, 02.03.2010 - I R 75/08

    Keine Anrechnung zu Unrecht erhobener Schweizer Quellensteuer

    Dies setzt voraus, dass der Einsatz des Arbeitnehmers im Interesse des aufnehmenden Unternehmens erfolgt und der Arbeitnehmer in dessen Arbeitsablauf eingebunden ist (Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; vom 15. März 2000 I R 28/99, BFHE 191, 325, BStBl II 2002, 238; in BFHE 209, 241, BStBl II 2005, 547).
  • FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1877/01

    Abkommensrechtlicher Arbeitgeberbegriff - Arbeitgeberstellung wenn Arbeitnehmer

  • BFH, 10.11.1993 - I R 53/91

    Zur Frage, welches Unternehmen in Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern gemeint ist, wenn das

  • BFH, 15.03.2000 - I R 28/99

    Tagegelder der EU-Kommission für deutsche Beamte

  • BFH, 21.07.1999 - I R 71/98

    DBA-USA: Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden

  • BFH, 15.04.2015 - I R 73/13

    Deutsches Besteuerungsrecht für den von der OSZE-Mission im Kosovo gezahlten

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03

    Zerlegung GewSt-Messbetrag

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • BFH, 18.12.2002 - I R 96/01

    Doppelbesteuerung; Begriff des ArbG bei Einschaltung ausländischer ArbN-Verleiher

  • FG Düsseldorf, 30.10.1997 - 17 K 245/92

    Haftung für Lohnsteuerschulden; Voraussetzung der Arbeitgeberstellung; Haftung

  • BFH, 27.04.2000 - I B 114/99

    DBA-Spanien; konzerninterne Arbeitnehmerentsendung

  • BFH, 08.02.1995 - I R 42/94

    Besteuerungsrecht für die Heuer eines Seemanns auf einem gecharterten Schiff nach

  • FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00

    Bestimmung des Arbeitgebers nach DBA beim internationalen Arbeitnehmerverleih

  • FG Köln, 30.04.2009 - 2 K 2375/06

    Erstattungsfähigkeit der aus den Einkünften aus Genussscheinen einer Bank

  • BFH, 11.04.1990 - I R 75/88

    Künstler - Belgien - Doppelbesteuerung

  • BFH, 28.01.2004 - I R 48/03

    Arbeitslohn - Zurechnung für ausländische Betriebsstätte

  • FG München, 07.12.2005 - 1 K 4038/03

    Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA USA

  • FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96

    Betriebsstättenvoraussetzungen im Tätigkeitsstaat

  • FG Niedersachsen, 30.03.2000 - 14 K 67/95

    Besteuerung der Heuer inländischer Arbeitnehmer eines unter zypriotischer Flagge

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14198/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00

    Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der sog. "183-Tage-Regelung" des DBA-Irland bei

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14197/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99

    Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der

  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.1995 - III 108/90
  • BFH, 04.05.1993 - I B 39/93

    Berücksichtigung von Einkünften eines beschränkt Steuerpflichtigen aus

  • FG Köln, 04.02.2003 - 9 K 1650/98

    Ansässigkeit einer Gesellschaft nach britischem Recht

  • FG Thüringen, 14.10.2020 - 3 K 483/19

    Zur Steuerpflicht von EU-Bezügen, die ein abgeordneter Polizeibeamter für seine

  • FG Köln, 27.03.2007 - 8 K 5009/04

    Unterfallen einer in Portugal und Belgien ausgeübten Tätigkeit unter das deutsche

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 6303/97

    Besteuerungsrecht im Tätigkeitsstaat bei gewerblichen und freiberuflichen

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 33/97

    Besteuerung der Spielertätigkeit eines in Österreich ansässigen Berufssportlers

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 4152/96

    Freistellung von Einkünften auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 2 S. 1 DBA

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 8962/97

    Steuerpflicht eines in Österreich ansässigen Berufssportlers; Spielertätigkeit in

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 5626/98

    Besteuerung von in Österreich ansässigem Berufssportler; Spielertätigkeit in der

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 3826/96
  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 3825/96
  • FG München, 23.10.2007 - 13 K 4198/03

    Anwendbarkeit des deutschen Besteuerungsrechts auf Teile von Einkünften aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1999 - 3 K 1348/97

    Ausnahmen von der inländischen Besteuerung; Anforderungen an die

  • FG Niedersachsen, 15.12.1998 - VIII 389/96

    Besteuerung von erzielten Einkünften eines unter ausländischer Flagge fahrendem

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2017 - 9 K 9281/12

    Lohnsteuerhaftung einer inländischen GmbH als Entleiher für im Inland tätige

  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.1995 - III 644/92
  • FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97

    Ständige Wohnstätte; Ausland; Einkünfte; Steuerbar; Einkünfte aus

  • FG Köln, 29.04.1999 - 2 K 3998/95

    Steuerpflicht einer niederländischen Kapitalgesellschaft im Inland; Zahlungen von

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.1997 - 12 K 48/97

    Anspruch auf Lohnsteuerfreistellung; Bestehen berechtigten

  • FG Berlin, 16.03.1999 - IV 212/95
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